
| Signatur | StAZH MM 2.222 RRB 1878/2523 |
| Titel | Kommandant Jucker in Bauma; Staatsbeitrag an e. Wuhrbaute. |
| Datum | 30.12.1878 |
| P. | 789–791 |
[p. 789] In Sachen des Herren Kommandant Jucker in Bauma,
betreffend Bestimmung eines Staatsbeitrages an die Kosten einer Wuhrbaute,
hat sich ergeben:[p. 790]
A. Die Hochwasser haben u. A. auch das im Rittweg bei Kil. 7+900 gelegene Wuhr des Hrn. Jucker weggerissen und es soll dasselbe wieder hergestellt werden.
Das neue Wuhr erhält wegen Verbreiterung des Tößbettes durch die Korrektion des Flusses eine Breite von 18 Meter, während das frühere nur 14 Meter breit war. Herr Jucker stellt nun das Gesuch um Ertheilung eines Staatsbeitrages an die ihm dadurch beim Neubaue erwachsenden Mehrkosten.
B. Aus dem von der Direktion der öffentlichen Arbeiten vorgelegten Berichte der Inspektion ergibt sich, daß sich die Kosten des neuen Wuhres auf Fr. 12,798 80 Rp. und nach Abzug des Betrages für die unter allen Umständen gleich bleibenden Spuntwände [Fr. 1690 47C] auf Fr. 11,038 33 C. belaufen. Dies bringt per Breite-Meter Fr. 617 13C, folglich für die in Frage kommenden 4 Meter Mehrbreite Fr. 2468 52 Rp.
Der Regierungsrath,
nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten,
beschließt:
I. Dem Hrn. Kommandant Jucker in Bauma wird an die durch Verbreiterung des Tößbettes beim Baue seines neuen Wuhres im Rittweg entstehenden Mehrkosten ein Staatsbeitrag von Fr. 2460 aus dem Hochwasserkonto bestimmt, welcher indessen erst nach solider,[p. 791] planmäßiger Erstellung des Wuhres ausbezahlt werden soll.
II. Mittheilung an Hrn. Jucker und die Direktion der öffentlichen Arbeiten, an diese unter Rückstellung der Akten und Pläne.