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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 2.229 RRB 1880/1451
TitelBundesrath u. Reg. v. Schaffhausen; Bau der Straße Rafz–Baltersweil.
Datum07.08.1880
P.317–319

[p. 317] In seiner Zuschrift vom 25. Mai 1880 wandte sich der Gemeindrath Rafz an die Direktion der öffentlichen Arbeiten mit dem Gesuche, es möchte, da die Straße von Rafz nach Baltersweil, soweit sie im Gebiete des Kantons Zürich liege, ganz vollendet sei, für Abnahme & Fortführung dieser Straße auf dem Gebiete des Großh. Baden und des Kantons Schaffhausen gesorgt, resp. es möchten die betreffenden Behörden an die endliche Erfüllung der von ihren eingegangenen Verpflichtungen gemahnt werden.

Der Regierungsrath,

nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten,

beschließt:

I. An den Bundesrath wird folgendes Schreiben er-[p. 318] lassen:

„Wir erlauben uns hiermit, Sie in der Straßenangelegenheit Rafz–Baltersweil wieder einmal um Ihre Vermittlung bei den großh. badischen Behörden anzugehen. In ihrer Zuschrift vom 4. Mai 1874 hat die badische Regierung erklärt, sie wolle dem Unternehmen des Baues einer Straße von Baltensweil nach Rafz, trotzdem die auf Baden fallenden Kosten außer Verhältniß zum dortseitigen Interesse an dieser Straßenverbindung stünden, doch näher treten & zunächst der Kreisversammlung & dem Landtage Anträge wegen Bewilligung der erforderlichen Geldmittel unterbreiten, sobald die Annahme schweizerischerseits gesichert sei.

Nun sind sowol von Seite Schaffhausen als auch hierseits diese bestimmten Erklärungen schon längst abgegeben worden, & zudem hat seither die Gemeinde Rafz, diese Straße, soweit sie sich durch das Gebiet des Kantons Zürich zieht, gebaut, – trotzdem ist aber von Seite der badischen Behörden seither in dieser Angelegenheit nichts geschehen. Da nun die von Rafz gebaute Straße wertlos ist, so lange sie nicht auf badischem Gebiete fortgesetzt wird, so ersuchen wir Sie dringend, die badische Regierung an beförderliche Wiederaufnahme und Erledigung dieser Angelegenheit zu erinnern.“

II. An die Regierung von Schaffhausen wird folgendes Schreiben gerichtet: //

[p. 319] „Schon unterm 30. Dezember 1874 habt Ihr erklärt, daß Ihr geneigt seid, die projektirte Straßenverbindung von Rafz über Baltersweil nach Osterfingen, soweit sie das Gebiet Eueres Kantons betreffen, auszuführen. Inzwischen hat nun die Gemeinde Rafz den in ihrem Banne liegenden Theil dieser Straße gebaut & weist mit Recht darauf hin, daß derselbe werthlos sei, so lange die Straße auf badischem und schaffhausischem Gebiete nicht fortgesetzt werde. Wir gelangen daher mit dem dringenden Ersuchen an Euch, Ihr möchtet nun Eurem gegebenen Versprechen ebenfalls nachkommen & den Bau dieser Straße auf Eurem Gebiete energisch an Hand nehmen.“

III. Mittheilung an die Direktion der öffentlichen Arbeiten unter Rückstellung der Akten.