Selfhtml

Staatsarchiv des Kantons Zürich

Zentrale Serien seit 1803 online:

https://www.zh.ch/staatsarchiv



SignaturStAZH MM 2.229 RRB 1880/1452
TitelGemde Riesbach; Genehmig. v. Bau- u. Niveaulinien.
Datum07.08.1880
P.319–321

[p. 319] In Sachen der Gemeinde Riesbach,

betreffend Genehmigung von Bau- & Niveaulinien,

hat sich ergeben:

A. Der Gemeindrath Riesbach übermittelt die Pläne für die Bau- & Niveaulinien der Höschgasse, Schützenstraße, Dahliastraße und Feldeggstraße zur Genehmigung.

B. Die Direktion der öffentlichen Arbeiten berichtet: //

[p. 320] Die Höschgasse ist eine Verbindungsstraße zwischen der Seefeldstraße und dem See, resp. der projektirten Quaistraße. Die Bauliniendistanz für dieselbe beträgt im obern Theil von der Seefeld- bis zur Dufourstraße 8.7 m, wovon 5.1 m auf die Fahrbahn und je 1.8 m auf die Trottoirs entfallen; im unteren Theil ist dieselbe auf 15.0 m angesetzt [5.4 m Fahrbahn, je 2.1 m beidseitige Trottoirs und je 2.7 m beidseitige Vorplätze]. Das Niveau steigt vom See bis zur Seefeldstraße auf 407.3 m Länge mit 1.5–2 &, die einzelnen Querstraßen werden à niveau überschritten.

Die Schützenstraße [Querverbindung von der Höschgasse bis zu Alderstraße] hat eine Bauliniendistanz von 13.7 m, wovon die Fahrbahnbreite 4.8 m beträgt & je 1.8 m auf die beidseitigen Trottoirs fallen; der nördliche Vorplatz beansprucht 3.5 m & der südliche 1.8 m.

Die Schützenstraße hat eine Länge von 100 m & ist horizontal.

Die Dahliastraße läuft parallel mit der Höschgasse & verbindet die Seefeldstraße mit der Dufourstraße. Die Distanz der Baulinien beträgt 17.5 m [4.8 Fahrbahn, je 1.8 m Trottoirs, 1.8 m östlicher Vorplatz und 7.3 m westlicher Vorplatz] Länge der Straße 121.5 m, Steigung gegen die Seefeldstraße 1.65%. //

[p. 321] Die Feldeggstraße [Verbindung der Seefeldstraße mit dem See] mündet bei dem gegenwärtigen Dampfschiffsteg in die projektirte Quaistraße ein.

Bauliniendistanz 15.0 m, wovon 5.0 m für Fahrbahn, je 2.0 m für die beidseitigen Trottoirs & je 3.0 m für die beidseitigen Vorplätze berechnet sind.

Das Niveau derselben steigt von der projektirten Quaistraße bis zur Dufourstraße auf 244 m Länge mit 0.9% & von der letztern bis zur Seefeldstraße auf 115 m Länge mit 1.7%.

Der Regierungsrath,

nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten,

beschließt:

I. Den vom Gemeindrathe Riesbach vorgelegten Plänen für Bau- & Niveaulinien der Höschgasse, Schützenstraße, Dahliastraße & Feldeggstraße wird unter Vorbehalt der spätern Bestimmung der Quailinie, auf welche diese Straßen ausmünden, die Genehmigung ertheilt.

II. Mittheilung an den Gemeindrath Riesbach unter Rücksendung der genehmigten Plandoppel, und an die Direktion der öffentlichen Arbeiten unter Rückstellung der übrigen Pläne und Akten.