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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 2.241 RRB 1883/1551
TitelBau- u. Niveaulinien an der Werdstraße, Außersihl.
Datum24.08.1883
P.491–493

[p. 491] In Sachen des Gemeindrathes Außersihl,

betreffend Genehmigung der Bau- & Niveaulinien an der Werdstraße,

hat sich ergeben:

A. Der Gemeindrath Außersihl übermittelt mit Schreiben vom 2. Febr. d. Js. die Pläne mit den Bau- & Niveaulinien für das Straßenprojekt von der äußern Werdstraße bis zur Aegerten - Wiedikon & ersucht, denselben die Genehmigung ertheilen zu wollen, ein Rekurs der Nordostbahn sei vom Bezirksrathe mit Beschluß vom 18. November 1882 als unbegründet abgewiesen worden, & es seien nun die privatrechtlichen Einsprachen beseitigt.

B. Die Direktion der öffentlichen Arbeiten berichtet: //

[p. 492] Die äußere Werdstraße in Außersihl ist eine Abzweigung von der Blumenstraße I. Klasse No 25; sie überschreitet die linksufrige Zürichseebahn & mün[det] auf der Aegerten - Wiedikon in das dortige Quartierstraßennetz in der Nähe des Schulhauses ein.

Die Bauliniendistanz an der äußern Werdstraße von der Blumenstraße bis über die linksufrige Zürichseebahn beträgt 12,0m; die normale Fahrbahnbreite ist zu 7,2m angenommen & links soll ein Trottoir von 2,4m erstellt werden. In der Nähe der Blumenstraße verjüngt sich die Fahrbahn unter den gegenwärtigen Verhältnissen bis auf 3,6m. Von der linksufrigen Zürichseebahn bis zur Aegerten Gemeindegrenze Wiedikon, haben die Baulinien eine Distanz von 18,0m, wovon auf die Fahrbahn eine Breite von 7,2m, auf die beidseitigen Trottoirs je 2,4m und auf die beidseitigen Vorplätze je 3m fallen.

Die Niveaulinie der äußern Werdstraße steigt von der Blumenstraße bis zur linksufrigen Zürichseebahn auf 160m,73 [sic!] Länge mit 0,59% & von da bis zur Aegerten auf 204,55m Länge mit 0.36%. Auf- & Abtrag für diese Straße werden ganz unbedeutend.

Der Genehmigung der Bau- & Niveaulinien an der äußern Werdstraße in Außersihl stehen somit keine Hindernisse entgegen.[p. 493]

Der Regierungsrath,

nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten,

beschließt:

I. Die Pläne für die Bau- & Niveaulinien an der äußern Werdstraße in Außersihl von der Blumenstraße bis zur Aegerten - Wiedikon werden genehmigt.

II. Mittheilung an den Gemeindrath Außersihl unter Rückstellung der genehmigten Plandoppel & an die Direktion der öffentlichen Arbeiten unter Rückschluß der übrigen Akten & Pläne.