Signatur | StAZH MM 2.246 RRB 1884/2043 |
Titel | Landrecht Veil aus Württemberg, in Außersihl. |
Datum | 01.11.1884 |
P. | 335–336 |
[p. 335] Mit Zuschrift vom 30. Oktober übermittelte das Statthalteramt Zürich das Gesuch des Josef Veil, Uhrmacher, von Ellwangen - Württemberg, geb. 1848, wohnhaft in Außersihl, welcher am 14. September 1884 eventuell in den Bürgerverband der Gemeinde Außersihl aufgenommen worden ist & die in Art. 1 des bezüglichen Bundesgesetzes vom 3. Juli 1876 vorgeschriebene Bewilligung des Bundesrathes zur Erwerbung des Schweizerbürgerrechtes, dat. 18. April 1884, beigebracht hat, – um Ertheilung des Landrechtes.
Der Regierungsrath,
nach Einsicht eines Antrages der Direktion des Innern,
beschließt:
1. Dem Petenten wird das Kantonsbürgerrecht ertheilt & seine Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Außersihl bestätigt unter der Bedingung, daß er sich innert Monatsfrist über Bezahlung der Einkaufsgebühren in das Gemeinde- & Kantonsbürgerrecht, letzterer im Betrage von 50 Fr. bei der Staatskanzlei ausweise.
2. Nach Erfüllung dieser Bedingung ist ihm die[p. 336] Landrechtsurkunde auszustellen.
3. Mittheilung an das Statthalteramt Zürich zu Handen des Petenten, an den Gemeindrath Außersihl & an die Direktionen der Finanzen und des Militärs.