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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 2.249 RRB 1885/1231
TitelWahl [Heinrich] Hulftegger v. Stäfa Fischereiaufseher f. d. Zürichsee.
Datum04.07.1885
P.57–59

[p. 57] Die Finanzdirektion berichtet:

Auf die erfolgte Ausschreibung der Stelle eines Fischereiaufsehers für den Zürichsee haben sich 22 Bewerber angemeldet. Die Fischereikommission hat zu allervorderst eine Sichtung der A[n]meldeliste in der Weise vorgenommen, daß allzu junge wie allzu betagte Bewerber gestrichen wurden. Da die Fischereikommission dem bisherigen Inhaber der Stelle, Wunderli, in Meilen, die nöthige Energie zur Durchführung der Aufsicht nicht mehr zutraut, so wünscht sie die Stelle mit einem Manne im kräftigsten Mannesalter zu besetzen. Sodann wurden eine Anzahl Bewerber gestrichen, deren Wohnort vom Zentrum der Zürichseefischerei zu weit entfernt war oder über deren Charakter & Befähigung ernste Zweifel obwalten. Zuletzt konzentrirte sich das Augenmerk der Kommission auf folgende 3 Namen:

Heinr. Hulftegger, in Stäfa,

Konrad Huber, in Wädensweil, //

[p. 58] Johannes Himmler, in Zollikon.

Wenn nun die Fischereikommission den Hulftegger, geb. 1848, zur Wahl vorschlägt, so kam sie zu diesem Entschlusse

1. wegen des vortrefflichen persönlichen Eindruckes,

2. seiner von guter Schulbildung zeugenden Schrift & des ausgezeichneten Zeugnisses welches ihm auf unsere Anfrage hin Hr. Bezirksrichter Ed. Kunz ertheilt.

Auch dem zweitaufgeführten Konrad Huber von Wädensweil stehen gute Schulbildung, schöne Schrift, körperliche Vorzüge & guter Leumund zur Seite, dagegen betreibt derselbe eine Wirthschaft & die Kommission befürchtete, daß ihn sein Hauptberuf an gehöriger Pflichterfüllung insbesondere an Sonntagen hindern könnte und daß mit der Qualität als Wirth die nöthige Unbefangenheit gegenüber den zu beaufsichtigenden Fischern beeinträchtigen könnte.

Im eigentlichen Fischereigewerbe zur Stunde am besten bewandert, wäre unstreitig der dritt angeführte Himmler, von Zollikon, allein die von seiner eigenen Hand nachträglich auf Verlangen geschriebene Anmeldung zeugt von einer so geringen Schulbildung, daß die Kommission sich nicht entschließen konnte, denselben als einen Beamten zu empfehlen der in regen schrift-[p. 59] lichen Verkehr mit der Finanzdirektion, selbst mit der Bundesverwaltung zu treten hat & welchem die selbstständige Ausfüllung von Fragebogen & statist. Tabellen zugemuthet werden muß.

Der Regierungsrath,

auf den Antrag der kant. Fischereikommission,

beschließt:

I. Zum Fischereiaufseher für den Zürichsee wird für den Rest der lfd. Amtsdauer gewählt:

Heinrich Hulftegger, in Stäfa.

II. Der Amtsantritt wird auf den 15. Juli festgesetzt.

III. Die Besoldung wird wie bisher auf 700 Fr. festgesetzt, soll aber bei Anlaß der Aufstellung eines Pflichtenheftes in Revision gezogen werden.

IV. Mittheilung an die Statthalterämter Zürich, Horgen & Meilen & an den Gewählten vermittelst einer Urkunde.