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Staatsarchiv des Kantons Zürich

Zentrale Serien seit 1803 online:

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SignaturStAZH MM 2.38 RRB 1837/1704
TitelVerlegung des Archives des Antistitiums in das Staatsarchiv.
Datum07.11.1837
P.155–156

[p. 155] Mit Schreiben vom 24. v. M. berichtet der Kirchenrath, es habe, wie er vernehme, der Gesetzgebungsrath die Verfügung getroffen, „daß das Archiv des Antistitiums aus dem bisherigen Locale entfernt und deßen Inhalt, so weit er über das Jahr 1803. hinausreiche, dem Staatsarchive einverleibt, die neuern Acten hingegen seiner Behörde übergeben werden sollen.“

Dadurch finde er sich aber veranlaßt, an den Regierungsrath die Frage zu stellen, ob nicht vorher eine Ausscheidung des wißenschaftlichen Theiles, welcher kirchengeschichtli-[p. 156] chen Inhaltes sey, von demjenigen, der die Acten der kirchlichen Behörden enthalte, Statt finden, und jener der Cantonal-Bibliothek einverleibt, dieser hingegen in das Archiv deponirt werden sollte?

Nach Anhörung dieses Berichtes und Berathung des Gegenstandes, hat der Regierungsrath gefunden, daß es nicht der Fall seye, eine solche Ausscheidung eintreten zu laßen, und daher, unter Bestätigung der Verfügung des Gesetzgebungsrathes, beschloßen, den Kirchenrath einzuladen, daß er die Ablieferung dieses Archives in das Staatsarchiv mit Beförderung vor sich gehen laße.