Signatur | StAZH MM 3.10 RRB 1896/0565 |
Titel | Zentrale Zürichbergbahn. |
Datum | 26.03.1896 |
P. | 160 |
[p. 160] A. Mit Eingabe vom 25. Februar 1896 berichtet die Direktion der Zentralen Zürichbergbahn, daß, nachdem auf der Linie Platte–Rigistraße beständig über zu langsame Fahrt und schlechte Anschlüsse geklagt worden, das Eisenbahndepartement auf ihre Reklamation hin eine größere Fahrgeschwindigkeit zugestanden habe, nämlich 15 km auf der ebenen Strecke und 12 km auf Steigungen über 5%. Um diese Bewilligung ausnützen zu können, seien vom Verwaltungsrat verschiedene Aenderungen beschlossen worden, nämlich:
1. Das Befahren der Tannenstraße aufzugeben und die Fahrt in beiden Richtungen direkt durch die Universitätsstraße auszuführen. Das Hinabfahren nach der Seilbahn habe den Erwartungen nicht entsprochen, dagegen viele Klagen verursacht.
2. An dem Knotenpunkt Plattenstraße-Gloriastraße eine dritte Kurve einzulegen, um die Fahrten in folgender Weise durchführen zu können: Fluntern–Platte–Oberstraß–Platte–Bellevue–Platte–Fluntern. Es käme somit jeder Wagen nach einer vollen Tour, d. h. nach nicht ganz einer Stunde, wieder zur Kraftstation zurück; das Umsteigen bei der Platte würde gleichmäßig verteilt, Oberstraß bei der Bergfahrt und Fluntern bei der Talfahrt.
3. Verlängerung der Weiche in der Universitätsstraße beim Palmhof um 70 m nach unten.
4. Erstellung einer neuen Weiche in der Plattenstraße gegen Oberstraß, anschließend an das Geleisedreieck, um bei großem Andrang des Publikums mit Doppelfahrten auf der Strecke Bellevue–Platte direkt nach Oberstraß fahren zu können.
B. Unterm 4. März legt nun die Direktion der Zentralen Zürichbergbahn einen Situationsplan über die oben bezeichneten Geleiseveränderungen vor (Verlängerung der Weiche beim Palmhof, neue Weiche in der Plattenstraße und Kurve zwischen Gloria- und Plattenstraße), sowie den Entwurf für den Sommerfahrplan, (graphisch).
C. Der Stadtrat Zürich berichtet unterm 13./19. März, daß er die projektirten Aenderungen genehmigt habe; nur wahre er sich das Recht, auf die Sache zurückzukommen, insofern als darin ein Abweichen von der Konzession liege, das u. a. auf den etwaigen Rückkauf einen Einfluß ausüben könnte.
Die Direktion der öffentlichen Arbeiten berichtet:
Der bisherige Betrieb auf der Linie nach Oberstraß ließ wirklich viel zu wünschen übrig und sind deshalb die in Aussicht genommenen Verbesserungen sehr zu begrüßen. Der Fahrplan gibt zu keinen Bemerkungen Anlaß.
Nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten
beschließt der Regierungsrat:
I. Dem von der Direktion der Zentralen Zürichbergbahn vorgelegten Plan betreffend Geleiseänderungen in der Plattenstraße (neues Ausweichgeleise und Kurve nach der Gloriastraße) und in der Universitätsstraße (Verlängerung des Ausweichgeleises beim Palmhof), sowie dem Sommerfahrplan, auf 1. April 1896 in Kraft tretend, wird die Genehmigung erteilt.
II. An das schweizerische Eisenbahndepartement ist zuschreiben:
Wir beehren uns Ihnen mitzuteilen, daß wir der Vorlage der Zentralen Zürichbergbahn betreffend die Geleiseänderungen in der Plattenstraße und Universitätsstraße, welche durch die neue Fahrordnung bedingt sind, sowie auch dem Sommerfahrplan die Genehmigung erteilt haben.
III. Mitteilung an die Direktion der Zentralen Zürichbergbahn, an Herrn Kontrolingenieur Glauser in Zürich V, an den Stadtrat Zürich und an die Direktion der öffentlichen Arbeiten.