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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.10 RRB 1896/0570
TitelPfarrhaus.
Datum26.03.1896
P.161–162

[p. 161] A. Mit Zuschrift vom 5. August 1895 brachte die Zivilgemeinde Wildberg zur Kenntnis, daß sie sich genötigt sehe, für den dortigen Pfarrhausbrunnen und den Oberdorfbrunnen eine neue Wasserversorgung zu erstellen, indem die alte bestehende Versorgung oft sehr schlechtes, sogar schädliches Wasser liefere (vide Bericht des Kantonschemikers vom 30. Oktober 1895). Sie war damals der Ansicht, daß der Staat lt. Vertrag vom 1. Februar 1847 sich ohne weiteres mit der Hälfte der Kosten am Unternehmen zu beteiligen habe.

B. Die Direktion der öffentlichen Arbeiten berichtet:

Die geplante Wasserversorgung ist bis heute so weit gediehen, daß die neue Quellenfassung, die Leitung bis zur Brunnenstube, und die Brunnenstube selbst erstellt sind, während die Leitung von der Brunnenstube bis zum Pfarrhaus noch auszuführen ist. Die Kosten der ausgeführten Arbeiten belaufen sich auf rund 6000 Fr., diejenigen der Pfarrleitung auf 360 m à 7 Fr.= 2520 Fr. Von letztern hat aber der Staat nur die Hälfte des Mehrmaßes über 255 m zu bezahlen, also die Hälfte von 100 m Leitung, somit zirka 370–400 Fr. Der Kostenanteil des Staates würde also nach Auffassung der Gemeinde Wildberg zirka 3300–3400 Fr. betragen.

Nun ist aber zu bemerken, daß angenommen wird, die neue Wasserversorgung liefere durchschnittlich 25 Minutenliter, wovon 12 bis 13 Liter auf den Pfarrbrunnen entfielen. Nach unserer Auffassung dürften aber für einen Laufbrunnen 8 Liter genügen, d. h. ein Drittel des vorhandenen Wasserquantums, in welchem Falle der Staat ein Drittel von 6000 Fr. = 2000 Fr. + Mehrbeitrag für die Pfarrleitung rund 500 Fr., d. h. zusammen höchstens 2500 Fr. bezahlen müßte. Bei besserer Verständigung wäre es auch möglich gewesen, die Quellenfassung etwas weniger umfangreich auszuführen und dadurch eine geringere Kostensumme zu erzielen.

Mit den jetzigen Verhältnissen rechnend, ist es richtig, dem Pfarrbrunnen 8 Liter zuzuführen, und das übrige Wasser dem Dorfbrunnen zu überlassen. In diesem Sinne hat auch eine Besprechung mit dem Präsidenten der Zivilgemeinde stattgefunden, mit dem Abkommen, daß der Gemeinde Wildberg vorbehältlich der Genehmigung durch den Regierungsrat, an die neu ausgeführte Wasserversorgung die runde Summe von 2500 Fr. ausgerichtet werde mit der Bedingung, daß dem Pfarrbrunnen zu allen Zeiten mindestens 8 Minutenliter garantirt werden; daß ferner seitens der Gemeinde bewilligt werde, eine Hausleitung für das Pfarrhaus an die Wasserversorgung anzuschließen, zwar so, daß Pfarrbrunnen und Hausleitung zusammen Anspruch auf 8 Minutenliter Wasser haben.

In Anbetracht der sehr bedrängten Finanzlage der kleinen Gemeinde Wildberg dürfte noch in Erwägung gezogen werden, ob nicht der Staatsbeitrag auf 3000 Fr. zu erhöhen wäre. Als Gegenleistung dürfte und würde die Gemeinde auch den Unterhalt der 100 m Mehrleitung zum Pfarrbrunnen übernehmen.

Im Budget pro 1896 ist als Beitrag an die Wasserversorgung kein Kredit vorhanden. [p. 162]

Nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten

beschließt Regierungsrat:

I. Der Zivilgemeinde Wildberg wird an die neue Wasserversorgung zum Pfarrbrunnen und Oberdorfbrunnen die runde Summe von 3000 Fr. ausgerichtet, und im Budget 1897 in Rechnung gebracht.

II. Die Zivilgemeinde Wildberg verpflichtet sich:

a. Dem Pfarrbrunnen die Zuführung von mindestens 8 Minutenlitern zu garantiren;

d. den Anschluß einer Hausleitung an die Wasserversorgung zu gestatten, in der Meinung, daß Pfarrbrunnen und Hausleitung zusammen Anspruch auf 8 Minutenliter haben;

c. den Unterhalt der ganzen neuen Leitung vom Pfarrbrunnen bis Brunnenstube zu übernehmen.

III. Ueber die Ausführung der neuen Leitung zum Pfarrbrunnen ist seitens der Gemeinde zu Handen der Direktion der öffentlichen Arbeiten eine Vorlage zu machen.

IV. Mitteilung en die Zivilgemeinde Wildberg und an die Direktion der öffentlichen Arbeiten unter Rückschluß der einschlägigen Akten.