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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.10 RRB 1896/1739
TitelBaugesetz.
Datum26.09.1896
P.523

[p. 523] A. Mit Begleitschreiben vom 22. August 1896 legt der Stadtrat Zürich den Quartierplan für das Gebiet zwischen Zentralfriedhof, Badener-, Sihlfeld-, Gertrud, und Aemtlerstraße im Kreise III zur Genehmigung vor.

Die Vorlage war im Amtsb[l]att vom 26. Mai 1896 ausgeschrieben. Laut Zeugnis der Bezirksratskanzlei Zürich sind zur Zeit keine Rekurse mehr anhängig und liegen auch hierorts keine solchen vor.

B. Der Quartierplan reicht streng genommen nicht bis zur Zentralfriedhofstraße, sondern nur bis an den Friedhof Außersihl, bezw. an die projektirte Friedastraße. Außer dem der Vorlage als genehmigt angegebenen Bau- und Niveaulinien sind inzwischen, am 20. August 1896, auch diejenigen an der Gertrudstraße genehmigt worden.

Die Vorlage sieht 3 Querstraßen vor, die Frieda-, Martha- und Berthastraße, welche alle die Aemtlerstraße mit der Badenerstraße verbinden. Ferner sind zwei Längsstraßen vorgesehen, die Zurlinden- und die Zentralstraße. Eine dritte Längsstraße, die Idastrasse, bildet die Fortsetzung der bereits genehmigten Strecke zwischen Gertrud- und Kalkbreitestraße und vereinigt sich mit der Zurlindenstraße bei dem vorgesehenen Freiplatz an der Kreuzung mit der Berthastraße.

Die Baulinien der Zentralstraße, mit einem Abstand von 19 m, sind bereits mit Regierungsbeschluß vom 18. Juli 1894 genehmigt worden und erübrigte deshalb nur noch, in der gegenwärtigen Vorn läge die Straßenbreite festzusetzen. Die Fahrbahn erhält nun 8 m, die beiden Trottoire je 2,5 m und die Vorgärten je 3 m.

Die Zurlinden- und die Berthastraße erhalten eine Fahrbahn von 8 m und Trottoire und Vorgärten von je 3 m Breite, somit 20 m Baulinienabstand.

Die Ida- und die Friedastraße erhalten eine Fahrbahn von 6 m, Trottoire von je 2 m und Vorgärten von je 3 m, also einen Baulinienabstand von 16 m.

Die Marthastraße ist mit 8 m breiter Fahrbahn und zwei Trottoiren von je 2,5 m, jedoch ohne Vorgärten projektirt, erhält demnach einen Baulinienabstand von 13 m.

Der Freiplatz bei der Kreuzung der Bertha- und Zurlindenstraße und der Einmündung der Idastrasse in letztere erhält einen Baulinienabstand von 65 m in der Richtung Ost-West und 55 m in der Richtung Nord-Süd.

Die Vorlage gibt zu keinen Bemerkungen Anlaß.

Nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten

beschließt der Regierungsrat:

I. Dem vom Stadtrat Zürich vorgelegten Quartierplan über das Gebiet zwischen Zentralfriedhof, Badener-, Sihlfeld-, Gertrud- und Aemtlerstraße im Kreise III, mit folgenden projektirten Straßen nebst Bau- und Niveaulinien:

1. Zentralstraße, Baulinienabstand 19 m (Fahrbahn 8 m, Trottoire je 2,5 m, Vorgärten je 3 m).

2. Zurlindenstraße, Baulinienabstand 20 m (Fahrbahn 8 m, Trottoire je 3 m, Vorgärten je 3 m).

3. Berthastraße, Baulinienabstand, 20 m (Fahrbahn 8 m, Trottoire je 3 m, Vorgärten je 3 m).

4. Idastrasse, Baulinienabstand, 16 m (Fahrbahn 6 m, Trottoire je 2 m, Vorgärten je 3 m.)

5. Friedastraße, Baulinienabstand 16 m (Fahrbahn 6 m, Trottoire je 2 m, Vorgärten je 3 m).

6. Marthastraße, Baulinienabstand 13 m (Fahrbahn 8 m, Trottoire je 2,5 m)

und einem Freiplatz an der Kreuzung der Berthastraße mit der Zurlindenstraße bei der Einmündung der Idastrasse, Baulinienabstand in der Richtung Ost-West 65 m, in der Richtung Nord-Süd 55 m, wird die Genehmigung erteilt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rücksendung eines Planexemplares und an die Direktion der öffentlichen Arbeiten unter Rückschluß der Übrigen Akten und Pläne.