Signatur | StAZH MM 3.101 RRB 1960/2349 |
Titel | Baulinien (Genehmigung). |
Datum | 02.06.1960 |
P. | 1048 |
[p. 1048] Mit Eingabe vom 9. März 1960 ersuchte der Gemeinderat Opfikon um Genehmigung seines Beschlusses vom 21. Juli 1959 betreffend Festsetzung von Baulinien an der verlängerten Kanalstrasse III. Kl. in Glattbrugg. Gegen diesen im kantonalen Amtsblatt Nr. 60 vom 31. Juli 1959 veröffentlichten und den betroffenen Grundeigentümern persönlich angezeigten Beschluss sind gemäss Zeugnis des Bezirksrates Bülach vom 13. Mai 1960 keine Rekurse mehr anhängig.
Die festgesetzten Baulinien schliessen an diejenigen der Sägereistrasse an, die vom Regierungsrat am 8. Juli 1954 genehmigt worden sind. Ihr Abstand von 20 m entspricht der Bedeutung der Kanalstrasse, die nach ihrem Ausbau die unmittelbare Verbindung zwischen dem Industriegebiet Neugut und dem Bahnhof Glattbrugg herstellen wird.
Auf Antrag der Baudirektion
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Beschluss des Gemeinderates Opfikon vom 21. Juli 1959 betreffend Festsetzung von Baulinien an der verlängerten Kanalstrasse III. Kl. in Glattbrugg wird gemäss dem eingereichten Plan genehmigt.
II. Der Gemeinderat Opfikon wird eingeladen, die vorstehende Genehmigung öffentlich bekanntzugeben.
III. Mitteilung an den Gemeinderat Opfikon unter Rücksendung eines Planexemplares mit Genehmigungsvermerk, den Bezirksrat Bülach sowie an die Direktion der öffentlichen Bauten.