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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.102 RRB 1960/3367
TitelPfarrhaus-Neubau.
Datum18.08.1960
P.1481–1482

[p. 1481] Die Kirchenpflege Kloten beabsichtigt den Bau eines neuen Pfarrhauses für den zweiten Pfarrer und legt hiefür Pläne und Kostenvoranschlag vor. Das Projekt wurde von der Kirchgemeinde durch Urnenabstimmung am 29. Mai 1960 genehmigt und der erforderliche Kredit bewilligt.

Die Direktion der öffentlichen Bauten hat die Vorlage geprüft und berichtet dazu folgendes: Mit Rücksicht darauf, dass sich der bauliche Schwerpunkt in Kloten weitgehend in das Gebiet um den Bahnhof und den Holberg verlagert, plant die Kirchgemeinde in diesem Gebiet ein kleineres kirchliches Zentrum mit Pfarrhaus, Saal (zugleich Unterrichtszimmer) und Bastelraum zu schaffen. Der Bauplatz, der etwa 15 Gehminuten von der Kirche entfernt liegt, ist, abgesehen vom Luftverkehrslärm, abseits vom Strassenverkehr günstig gewählt. Das Pfarrhaus ist günstig nach Süden und Westen orientiert. Es enthält die verlangten sieben Zimmer und entspricht den Anforderungen, die an ein neuzeitliches Projekt gestellt werden. Zusätzlich ist ein Esszimmer vorgesehen, dafür fehlt ein Gastzimmer. Dieses könnte notfalls an Stelle des reichlich dimensionierten Badezimmers vorgesehen werden. Dafür könnte der zusätzliche Duschenraum als Badezimmer ausgebaut werden. Auf diese Weise liesse sich die gesamte sanitäre Installation zusammenfassen. Die subventionsberechtigte Gesamtwohnfläche von 120 m2 wird mit 127,5 m2 nur wenig überschritten. Die vorgesehene Garage kann zur Ausführung empfohlen werden. Der an sich aufwendigen Eingangspartie kann zugestimmt werden, da sich hiedurch der Amtsbetrieb vom Wohnteil trennen lässt. Das Pfarrhaus umfasst 1152 m3. Im nicht subventionsberechtigten Unterrichtsbau wird sich die Anordnung der Aborte gegen Süden nachteilig auswirken. Die Baudirektion empfiehlt deshalb, eine Teeküche einzurichten und die Abortanlagen, wenn möglich mit direkt belichteten und belüfteten Vorplätzen ins Untergeschoss zu verlegen. Der Bastelraum ist zugleich Luftschutzraum.

Die gesamten Anlagekosten setzen sich wie folgt zusammen:

PfarrhausFr.155 520
Bauzinsen und Gebühren5 500
Umgebung und Erschliessung8 500
Mobiliar3 480Fr.173 000
UnterrichtsteilFr.89 580
Bauzinsen und Gebühren4100
Umgebung und Erschliessung6 500
Mobiliar7 520Fr.107 700
TotalFr.280 700

Der Kubikmeterpreis, der heute für den Mittelstandswohnungsbau durchschnittlich bei etwa Fr. 115 bis Fr. 120 liegt, ist mit Fr. 135 reichlich hoch. Im Hinblick hierauf empfiehlt die Baudirektion, die subventionsberechtigten Kosten des Pfarrhausneubaues mit Einschluss der auf Fr. 31 500 geschätzten Kosten für den Landerwerb von vornherein auf höchstens Fr. 170 000 zu begrenzen. Die nicht subventionsberechtigten Kosten werden schätzungsweise den Betrag von Fr. 37 000 erreichen.

Auf Antrag der Direktion des Innern und des Kirchenrates

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Vorlage für ein neues Pfarrhaus mit Zweckraum-Anbau auf dem Holberg in Kloten im Kostenbetrage von Fr. 280 700 wird gemäss § 4 der Verordnung über Staatsbeiträge an Neubauten und Hauptreparaturen von Kirchen und Pfarrhäusern vom 30. Juni 1949 im Sinne der Erwägungen genehmigt und an die Kosten des Pfarrhausneubaues ein Staatsbeitrag zugesichert.

II. Ueber die Höhe des Staatsbeitrages wird nach Vorlage der Abrechnung auf Grund der dannzumal geltenden Bestimmungen Beschluss gefasst.

III. Das Bauvorhaben unterliegt den Bestimmungen über die Lenkung der öffentlichen Bautätigkeit. Mit den Bauarbeiten darf erst auf Grund einer vom Gemeinderat Kloten bei der Volkswirtschaftsdirektion einzuholenden Bewilligung begonnen werden.

IV. Bei der Durchführung des Bauvorhabens sind die beiliegenden Weisungen des Regierungsrates vom 29. Mai 1952 zu beachten. [p. 1482]

V. Mitteilung an die Kirchenpflege Kloten (unter Beilage der in Dispositiv IV erwähnten Weisungen), an den Gemeinderat Kloten, an den Kirchenrat sowie an die Direktionen des Innern, der Finanzen, der Volkswirtschaft und der öffentlichen Bauten.