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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.102 RRB 1960/4151
TitelFlughafen Zürich (Stellenplan Flugsicherungsdienst 1960/61).
Datum06.10.1960
P.1836–1838

[p. 1836] Mit Beschluss Nr. 3003 vom 21. August 1958 genehmigte der Regierungsrat den von der Radio-Schweiz AG, Bern, für die Jahre 1958 und 1959 eingereichten Stellenplan für die Abteilung Flugsicherung des Flughafens Zürich. Der Plan enthält insgesamt 85 ganz oder teilweise zu Lasten des Kantons gehende Stellen, die sich, nach Dienstabteilungen aufgeteilt, wie folgt gliedern:

Leitung7Angestellte
Kontrollturm21Angestellte
Fluginformation9Angestellte
Technischer Dienst48Angestellte

Von diesen Stellen sind zurzeit 76 besetzt.

Mit Schreiben vom 27. November 1959 und 14. Juli 1960 unterbreitete die Radio-Schweiz AG dem eidgenössischenLuftamt und dem Kanton Zürich einen neuen Stellenplan. Dieser wurde von der Radio-Schweiz AG in Verbindung mit der Baudirektion und dem Personalsekretär aufgestellt und hat im Hinblick auf die rasche Entwicklung auf dem Gebiet der Flugsicherung lediglich für die Jahre 1960 und 1961 Gültigkeit.

Der neue Stellenplan sieht, aufgeteilt auf die einzelnen Dienstabteilungen des Flugsicherungsdienstes, folgende Aenderungen gegenüber dem Stellenplan von 1958/59 vor:

Leitung:

In dieser Dienstabteilung ist im Zusammenhang mit der Höhereinreihung der Beamten der Flugverkehrsleitung (vgl. unter Kontrollturm) eine Anpassung der Einreihung des Chefs des Kontrolldienstes unerlässlich. Vorgeschlagen wird die Oeffnung der 5. Besoldungsklasse für die bis heute in der 7. Klasse rangierenden Stelle. Dies hat zur Folge, dass auch der Stellvertreter des Chefs der Flugsicherung und der Chef des Technischen Dienstes (bisher Klasse 6), die hinsichtlich Aufgabenkreis und Verantwortung dem Chef des Kontrolldienstes nicht nachstehen, in der 5. Besoldungsklasse eingereiht werden müssen. Die Höhereinreihung dieser drei fachtechnisch nächsten Mitarbeiter des Chefs des Flugsicherungsdienstes scheint im Hinblick auf die in den letzten Jahren stark angestiegene Arbeitslast und den erweiterten Verantwortungsbereich gerechtfertigt. Im weiteren erweist es sich als notwendig, den früher dem Uebermittlungsdienst zugeteilten und daher ganz vom Bund entlöhnten Bürochef des Dokumentationsdienstes ebenfalls in die Leitung aufzunehmen, da dieser mindestens während der Hälfte seiner Arbeitszeit mit Dokumentationsarbeiten für das vom Kanton entlöhnte Personal beschäftigt ist. Die Zahl der Stellen in dieser Abteilung erhöht sich somit von 7 auf 8.

Die Gegenüberstellung des bisherigen mit dem neu beantragten Stellenplan für die Leitung ergibt zusammengefasst folgendes Bild:

Bisher:Neu:
Kl. EBVKl. EBV
1Chef der Flugsicherung31Chef der Flugsicherung3
1Chefstellvertreter61Chefstellvertreter5
1Chef des Techn. Dienstes61Chef des Techn. Dienstes5
1Chef des Kontrolldienstes71Chef des Kontrolldienstes5
1Bürochef102Bürochefs10
2Bürogehilfinnen24/202Bürogehilfinnen24/20
7Total8Total

Kontrollturm:

In den letzten Jahren hat die Zahl der Flugzeugbewegungen und damit die Inanspruchnahme des Kontrolldienstes wiederum stark zugenommen. Neben der intensiveren Benützung der Radaranlagen für die Zwecke der Kollisionssicherung, selbst bei guten Wetterverhältnissen, sind dem Personal des Kontrollturmes vor allem durch den Einsatz der Strahlflugzeuge neue Aufgaben erwachsen, die eine erhebliche Mehrarbeit zur Folge haben. So müssen heute - um die Bevölkerung der umliegenden Gemeinden vor übermässigem Fluglärm zu schützen - die an- und abfliegenden Maschinen in vermehrtem Masse genau gelenkt werden. Im weiteren muss mehr als bisher mit der Verkehrsleitung des Militärflugplatzes Dübendorf koordiniert werden, um im Grenzbereich, wo sich auf beiden Seiten schnelle Düsenflugzeuge begegnen, die Gefahr von Zusammenstössen zu vermeiden. Schliesslich hat es sich am Anfang dieses Jahres noch als notwendig erwiesen, die Kontrolle der auf den Rollwegen verkehrenden Maschinen von der Lenkung des Flugverkehrs in der Luft zu trennen und einem besonderen Verkehrsleiter zu übertragen.

Die Radio-Schweiz AG erachtet es deshalb als unerlässlich, die Stellenzahl der eigentlichen Verkehrsleiter von bisher 16 auf 19 zu erhöhen und die Betriebsleitung dieser Dienstabteilung - wie in früheren Jahren - wiederum einem Chef des Kontrollturmes, für den Klasse 7 vorgesehen ist, zu übertragen. Auf Grund einer Eingabe des Personalverbandes, die mit den zuständigen Stellen des Bundes und der Flughafenhalter eingehend besprochen wurde, schlägt sie im weiteren vor, das Personal der Flugverkehrsleitung sowie die beiden Pistenwarte höher einzureihen. Anstatt der 4 Stellen der Klasse 11 und der 12 Stellen der Klasse 13/12 sollen für [p. 1837] die Verkehrsleiter 7 Stellen der Klasse 11/10, 4 Stellen der Klasse 11 und 8 Stellen der Klasse 13 geschaffen werden. Vorgesehen ist ferner die Einreihung der drei Chefverkehrsleiter in Klasse 8 (bisher Klasse 10) und der beiden Pistenwarte in Klasse 20/18 (bisher Klasse 19). Mit diesen Höhereinreihungen, denen für den Flughafen Genf bereits zugestimmt wurde, soll dem erweiterten Aufgabenkreis und der besonders grossen Verantwortung, die der ständig zunehmende Flugbetrieb sowie der Einsatz der Düsenflugzeuge für das Personal der Flugverkehrsleitung mit sich bringt, gebührend Rechnung getragen werden. Bei der zahlenmässigen Verteilung halten sich die durch den höheren Ausbildungsstand der dienstälteren Verkehrsleiter gerechtfertigten Erhöhungen und die mit Minderkosten verbundene Neueinreihung der zurzeit verhältnismässig zahlreichen jungen Beamten des Verkehrsleiter-Nachwuchses ungefähr die Waage.

Die Gegenüberstellung des bisherigen mit dem neu beantragten Stellenplan für den Kontrollturm ergibt zusammengefasst folgendes Bild:

Bisher:Neu:
Kl. EBVKl. EBV
1Chef des Kontrollturmes7
3Chefkontrolleure103Chefverkehrsleiter8
4Verkehrskontrolleure117Verkehrsleiter II oder I11/10
12Verkehrs-4Verkehrsleiter II11
kontrolleure13/128Verkehrsleiter-Assistenten13
2Pistenwarte192Pistenwarte20/18
21Total25Total

Fluginformation:

Die Zahl der Stellen in dieser Abteilung bleibt unverändert. Dagegen sieht die Radio-Schweiz AG für die vier FIO-Beamten, von denen zwei in Klasse 12 und die beiden anderen in Klasse 14/13 eingereiht sind, einheitlich Klasse 14/12 vor. Mit dieser Gleichstellung soll die Rekrutierung der FIO-Beamten aus dem Personal der Verkehrsleitung und des Uebermittlungsdienstes erleichtert werden. Drei der vier Stellen sind zurzeit durch ehemalige Verkehrskontrolleure besetzt. Da das Fluginformationsbüro eng mit der Verkehrsleitung Zusammenarbeiten muss, ist die Erfahrung dieser Beamten aus dem früheren Wirkungskreis sehr wertvoll. Diese Abteilung würde sich demnach in Zukunft wie folgt zusammensetzen:

Bisher:Neu:
Kl. EBVKl. EBV
1Chef der Fluginformation101Chef der Fluginformation10
1Chefstellvertreter111Chefstellvertreter11
2FIO-Beamte12
2FIO-Beamte14/134FIO-Beamte14/12
3FIO-Gehilfinnen24/203FIO-Gehilfinnen24/20
9Total9Total

Technischer Dienst:

In dieser Abteilung ist der Stellenplan im Hinblick auf den mit der zweiten Bauetappe im Zusammenhang stehenden Ausbau der Flugsicherungsanlagen bereits erheblich erweitert worden. Die seinerzeit angeführten Begründungen für die Vermehrung und die Höhereinreihung gewisser Stellen haben sich in jeder Beziehung als stichhaltig erwiesen und bei der gegenwärtigen prekären Lage auf dem Arbeitsmarkt an Aktualität eher noch gewonnen. So ist es zurzeit ausserordentlich schwierig, einerseits das dringend benötigte Personal zu rekrutieren und anderseits den Abgang der im Betrieb eingearbeiteten qualifizierten Angestellten in die Privatwirtschaft zu verhindern. Die Radio-Schweiz AG erachtet es deshalb als unerlässlich, verschiedene Stellen höher einzureihen. Vorgeschlagen wird die Neueinreihung des Stellvertreters des Chefs des Technischen Dienstes als technischer Dienstchef I in die Klasse 6 (bisher Klasse 7), der technischen Gruppenleiter I als technische Dienstchefs II in die Klasse 7 (bisher Klasse 8), des technischen Gruppenleiters II als technischer Gruppenleiter I in Klasse 8 (bisher Klasse 9) und vier der 21 Hilfstechniker II/I als Betriebstechniker II in die Klasse 15 (bisher Klasse 17/16). Diese Stellen sind heute durchwegs mit gut qualifizierten und vor allem mit den Flugsicherungsanlagen vertrauten Angestellten besetzt, deren allfälliger Abgang zu höher bezahlten Stellen der Privatwirtschaft für die Betriebssicherheit dieser Anlagen schwerwiegende Folgen hätte.

Im weiteren beantragt die Radio-Schweiz AG die Vermehrung des Personals des technischen Dienstes um zwei Betriebstechniker I. Diese Personalvermehrung ist hauptsächlich durch die Bedürfnisse der Flugsicherungsanlagen des Bundes begründet. Da über die Personalkosten des Technischen Dienstes nicht nach einem festen Schlüssel, sondern nach tatsächlicher Verwendung abgerechnet wird, belastet sie den Kanton nicht.

Die Gegenüberstellung des bisherigen mit dem neu beantragten Stellenplan für den Technischen Dienst ergibt zusammengefasst folgendes Bild:

Bisher:Neu:
Kl. EBVKl. EBV
1Stellvertreter des Chefs des Techn. Dienstes71techn. DienstchefI6
3technische Gruppenleiter I83technische Dienstchefs II7
1technischer Gruppenleiter II91technischer Gruppenleiter I8
1Bürochef II111Sekretär II11
6Techniker II oder I14/106Techniker II oder I14/10
2Betriebstechniker I134Betriebstechniker I13
2Betriebstechniker II156Betriebstechniker II15
21Hilfstechniker II oder I17/1617Hilfstechniker II oder I17/16
11Mechaniker II oder I21/1911Mechaniker II oder I21/19
48Total50Total

Der neue Stellenplan wird gegenüber dem alten für den Kanton jährliche Mehrkosten von rund Fr. 50 000 zur Folge haben.

Für die Aufteilung der Personalkosten des Flugsicherungsdienstes nach diesem neuen Stellenplan auf Bund und Kanton hat bis auf weiteres der vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1348 vom 5. Mai 1955 genehmigte Kostenverteiler Gültigkeit. Die Baudirektion beantragt dem Regierungsrat die Genehmigung dieses Stellenplanes.

Auf Antrag der Baudirektion und der Kommission für Personal und Besoldungsfragen

beschliesst der Regierungsrat:

I. Der von der Radio-Schweiz AG, Bern, für die Jahre 1960 und 1961 eingereichte Stellenplan für die Abteilung Flugsicherung des Flughafens Zürich, mit nachstehenden ganz oder teilweise zu Lasten des Kantons gehenden Stellen, wird mit Wirkung ab 1. Januar 1960 genehmigt.

Leitung:
1Chef der FlugsicherungKlasse3EBV
1ChefstellvertreterKlasse5EBV
1Chef des Technischen DienstesKlasse5EBV
1Chef des KontrolldienstesKlasse5EBV
2BürochefsKlasse10EBV
2BürogehilfinnenKlasse24/20EBV
8Total
Kontrollturm:
1Chef des KontrollturmesKlasse7EBV
3ChefverkehrsleiterKlasse8EBV
7Verkehrsleiter II oder IKlasse11/10EBV
4Verkehrsleiter IIKlasse11EBV
8Verkehrsleiter-AssistentenKlasse13EBV
2PistenwarteKlasse20/18EBV
25Total
Fluginformation:
1Chef der FluginformationKlasse10EBV
1ChefstellvertreterKlasse11EBV
4FIO-BeamteKlasse14/12EBV
3FIO-GehilfinnenKlasse24/20EBV
9Total

 [p. 1838]

Technischer Dienst:
1technischer Dienstchef IKlasse6EBV
3technische Dienstchefs IIKlasse7EBV
1technischer Gruppenleiter IKlasse8EBV
1Sekretär IIKlasse11EBV
6Techniker II oder IKlasse14/10EBV
4Betriebstechniker IKlasse13EBV
6Betriebstechniker IIKlasse15EBV
17Hilfstechniker II oder 1Klasse17/16EBV
11Mechaniker II oder IKlasse21/19EBV
50Total

II. Mitteilung an die Radio-Schweiz AG, Bern (im Dispositiv), an das eidgenössische Luftamt, Bern, sowie an die Direktionen der öffentlichen Bauten und der Finanzen.