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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.104 RRB 1961/4169
TitelBau- und Niveaulinien.
Datum23.11.1961
P.2035

[p. 2035] Am 23. Januar 1961 ersuchte das Bauamt I der Stadt Zürich um Genehmigung der Beschlüsse des Gemeinderates Zürich vom 21. September 1960 und vom 30. September 1960 betreffend Aufhebung der Bau- und Niveaulinien an der Spiegelhofstrasse bzw. Abänderung der Baulinien an der Riesbachstrasse. Gemäss den Zeugnissen des Bezirksrates Zürich vom 11. Januar 1961 sind gegen die am 18. November 1960 im kantonalen Amtsblatt veröffentlichten und den betroffenen Grundeigentümern schriftlich mitgeteilten Beschlüsse keine Rekurse eingegangen.

Die Riesbachstrasse verbindet die Feldeggstrasse II. Kl. Nr. 105 mit der Höschgasse III. Kl. Ihrer Bedeutung ent spricht der auf 15m erweiterte Baulinienabstand nur knapp. Die Baulinien schliessen an die bereits mit Regierungsratsbeschluss Nr. 933 vom 2. April 1936 genehmigten Baulinien an.

Die Bau- und Niveaulinien der projektierten verlängerten Spiegelhofstrasse zwischen Dolder- und Hofstrasse werden aufgehoben, da diese Strasse weder für den Durchgangsverkehr noch zur Erschliessung notwendig ist.

Die Niveaulinie der Riesbachstrasse bleibt unverändert.

Der Genehmigung der Vorlage steht nichts im Wege.

Auf Antrag der Baudirektion

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Beschlüsse des Gemeinderates Zürich vom 21. September 1960 betreffend Aufhebung der Bau- und Niveaulinien an der projektierten Spiegelhofstrasse und vom 30. September 1960 betreffend teilweise Abänderung der Baulinien der Riesbachstrasse werden gemäss den eingereichten Plänen genehmigt.

II. Der Stadtrat Zürich wird eingeladen, die vorstehende Genehmigung öffentlich bekanntzumachen.

III. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rücksendung je eines Planexemplares mit Genehmigungsvermerk, der Bezirksrat Zürich sowie an die Direktion der öffentlichen Bauten.