Signatur | StAZH MM 3.105 RRB 1962/1370 |
Titel | Schulhaus (Platzrenovation). |
Datum | 12.04.1962 |
P. | 636–637 |
[p. 636] Die Schulpflege Thalwil ersucht um Zusicherung eines Staatsbeitrages an die Kosten der Verbesserung der Aussenanlagen beim Schulhaus «Schwandel» in Thalwil.
Beim Schulhaus «Schwandel» befindet sich ausser einem geteerten Pausenplatz nur noch ein weiterer bekiester Platz. Da Turnanlagen fehlen, sollen auf dem zweiten Platz eine bescheidene Geräte- und Sprunganlage sowie eine kleine Spielwiese erstellt werden. Diese Ergänzungen sind für den Turnbetrieb der in Frage kommenden Elementarabteilungen wertvoll. Dem Vorhaben kann zugestimmt werden. Bei der Ausführung ist der Bericht des Turnexperten zu beachten. Der Vorplatz ist derart abzuschliessen, dass er nicht als Parkplatz benützt werden kann. Nordwestlich des Grundstückes muss ein Ballfang angebracht werden.
Die Gesamtkosten sind auf Fr. 51 000 veranschlagt. Die subventionsberechtigten Kosten können erst genau bestimmt werden, wenn die Bauabrechnung vorliegt. Nicht beitragsberechtigt sind allfällige Arbeiten ausserhalb des Schulareals. [p. 637]
Auf Antrag der Erziehungsdirektion
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Vorlage der Schulpflege Thalwil über die Verbesserung der Aussenanlagen beim Schulhaus «Schwandel» im approximativen Kostenbetrag von Fr. 51 000 wird genehmigt.
II. Ein Staatsbeitrag an die subventionsberechtigten Kosten wird zugesichert. Seine Höhe richtet sich nach den im Zeitpunkt der Subventionierung geltenden Bestimmungen.
III. Bei der Ausführung des Bauvorhabens sind der Bericht des Turnexperten, die Bemerkungen in den Erwägungen sowie die Weisungen des Regierungsrates vom 29. Mai 1952 zu beachten.
IV. Das Bauvorhaben darf erst auf Grund einer Bewilligung des Gemeinderates Thalwil als örtlicher Baulenkungsbehörde ausgeführt werden. Der Staatsbeitrag kann sonst gekürzt oder verweigert werden.
V. Mitteilung an die Schulpflege und den Gemeinderat Thalwil, den kantonalen Turnexperten, E. Geiger, Feldeggweg 9, Horgen, sowie an die Direktionen der Volkswirtschaft, der öffentlichen Bauten und des Erziehungswesens.