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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.106 RRB 1962/4707
TitelBau. und Niveaulinien (Genehmigung).
Datum20.12.1962
P.2200–2201

[p. 2200] Mit Beschluss vom 18. Mai 1960 hat der Gemeinderat Zürich für verschiedene Strassen, Wege und einen Grünzug im Gebiet Suteracher in Zürich-Altstetten Baulinien und teilweise auch Niveaulinien festgesetzt. Gegen diese im kantonalen Amtsblatt vom 19. Juli 1960 veröffentlichte Vorlage wurden 14 Rekurse eingereicht, die alle vom Bezirksrat Zürich mit, Beschluss vom 21. Oktober 1960 abgewiesen wurden. Vier an den Regierungsrat weitergezogene Rekurse wurden gutgeheissen (RRB Nr. 2695 vom 20. Juli 1961) und die Behörden der Stadt Zürich eingeladen, die Vorlage betreffend Festsetzung von Bau- und Niveaulinien im Gebiete des Suterachers in Zürich-Altstetten im Sinne der Erwägungen abzuändern bzw. zu ergänzen.

Mit Eingabe vom 26. Oktober 1962 ersuchte das Bauamt I der Stadt Zürich um Genehmigung der abgeänderten, vom Gemeinderat Zürich am 23. Mai 1962 neu festgesetzten Vorlage. Die öffentliche Ausschreibung unter gleichzeitiger schriftlicher Benachrichtigung der Anstösser erfolgte im kantonalen Amtsblatt vom 10. August 1962. Gemäss Zeugnis des Bezirksrates Zürich vom 19. Oktober 1962 sind gegen diese Vorlage keine Rekurse mehr anhängig.

Die projektierte Verbindungsstrasse zwischen Dachslern- und Loogartenstrasse weist einen ihrer Bedeutung entsprechenden Baulinienabstand von 20 m auf. Ihre Baulinien schliessen an die mit Regierungsratsbeschluss Nr. 4033 vom 20. Dezember 1956 bzw. Regierungsratsbeschluss Nr. 348 vom [p. 2201]

7. Februar 1952 genehmigten Baulinien der Dachslern- bzw. Loogartenstrasse an.

Die Baulinien des projektierten Grünzuges zwischen Loogartenstrasse und Grenze der Landwirtschaftszone Herrenbergli verlaufen ungefähr parallel der Dachslernstrasse; ihr Abstand beträgt 40 m.

Die Eigenheimstrasse, zwischen Loogartenstrasse und Neeserweg, und der Tischlerweg, zwischen Dachslernstrasse und projektiertem Grünzug, sind bereits voll überbaut; der vorgesehene Baulinienabstand von nur 16 m passt sich der Ueberbauung an. Er kann für diese ausgesprochenen Quartierstrassen ohne jeglichen Durchgangsverkehr hingenommen weiden.

Der Neeserweg, ebenfalls ein nicht durchgehendes Lokalsträsschen, zweigt von der Dachslernstrasse ab und liegt im bereits voll überbauten Gebiet. Er erhält bei seiner Abbiegung gegen Westen durch einen Fussweg eine geradlinige Fortsetzung gegen den projektierten Grünzug hin. Beim Anschluss an die Dachslernstrasse beträgt der Baulinienabstand 18 m; er erweitert sich bis zum Grünzug auf 20 m.

Die Vorlage bedingte auch die Anpassung verschiedener, bestehender Baulinien. So musste die heute an ihrem Nordwestende geschlossene Baulinie der Dachslernstrasse im Bereich der Einmündung der projektierten Verbindungsstrasse geöffnet werden. Des weitem musste die bestehende nordwestliche Baulinie der Loogartenstrasse zwischen östlicher Baulinie des projektierten Grünzuges und nördlicher Baulinie der Eugen-Huber-Strasse teils geöffnet, teils zurückgesetzt werden. Gleichzeitig war die Oeffnung der bestehenden nördlichen Baulinie der Eugen-Huber-Strasse (RRB Nr. 1405 vom 24. April 1947) um 7 m zu erweitern. Der auf 28 m vergrösserte Baulinienabstand in diesem Teilstück der Loogartenstrasse und die bei den Einmündungen der Quartierstrassen vorgesehenen Abschrägungen berücksichtigen die Erfordernisse des Verkehrs.

Die Niveaulinie der projektierten Verbindungsstrasse übernimmt an ihrem unteren Ende - als Maximalsteigung von 7,8% - die bestehende Steigung der Dachslernstrasse. Der Genehmigung der Vorlage steht nichts im Wege.

Auf Antrag der Baudirektion

beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Beschluss des Gemeinderates der Stadt Zürich vom

23. Mai 1962 betreffend:

a) die Festsetzung von Bau- und Niveaulinien an der projektierten Verbindungsstrasse zwischen Dachslern- und Loogartenstrasse,

b) die Festsetzung von Baulinien am projektierten Grünzug zwischen Loogartenstrasse und Landwirtschaftszone Herrenbergli, am Tischlerweg zwischen Dachslernstrasse und projektiertem Grünzug, am Neeserweg und davon abzweigendem Fussweg zwischen Dachslernstrasse und projektiertem Grünzug und an der Eigenheimstrasse zwischen Loogartenstrasse und Neeserweg,

c) die Abänderung von Baulinien an der Dachslernstrasse bei der Einmündung der projektierten Verbindungsstrasse, an der Loogartenstrasse zwischen projektiertem Grünzug und Eugen-Huber-Strasse und an der Eugen-Huber-Strasse bei der Einmündung der Loogartenstrasse,

alle im Gebiete des Suterachers in Zürich-Altstetten, wird gemäss den eingereichten Plänen genehmigt.

II. Der Stadtrat Zürich wird eingeladen, die vorstehende Genehmigung öffentlich bekanntzumachen.

III. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rücksendung je eines Planexemplars mit Genehmigungsvermerk, an den Bezirksrat Zürich sowie an die Direktion der öffentlichen Bauten.