Signatur | StAZH MM 3.107 RRB 1963/0001 |
Titel | Liegenschaften. Freier Kredit [Regierungsrat]. Strassenunterhalt. |
Datum | 08.01.1963 |
P. | 3 |
[p. 3]
[Präsidialverfügung]
Der Kantonsrat teilt mit, dass gegen die nachgenannten Kantonsratsbeschlüsse vom 26. November 1962 das Referendum nicht ergriffen wurde und diese Beschlüsse somit in Rechtskraft erwachsen sind:
1. Bewilligung eines Kredites für den Umbau der Liegenschaft Zürichbergstrasse 4 in Zürich,
2. Bewilligung eines Kredites für den Umbau der Liegenschaft Zürichbergstrasse 8 in Zürich,
3. Erhöhung des Freien Kredites des Regierungsrates,
4. Bewilligung eines Kredites für die Erstellung eines Magazingebäudes für den Strassenunterhalt in Glattbrugg.
Diese Mitteilung geht an die Direktionen des Erziehungswesens, der öffentlichen Bauten und der Finanzen zum Vollzug.