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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.109 RRB 1963/3674
TitelWasserrecht.
Datum19.09.1963
P.1856

[p. 1856] Mit Schreiben vom 13. Juli 1961 ersuchte der inzwischen verstorbene Oskar Küng, Dachsen, um Erteilung einer Bewilligung zum Fortbestand der Wasserbenützungsanlagen im Härdli, Dachsen, zur Speisung seiner Fischzuchtweiher.

Die Rechtsnachfolgerin von Oskar Küng, Frau Emma Küng-Augsburger, ersuchte um Uebertragung und Weiterbetrieb der Wasserbenützungsanlage, da sie die Fischzuchtanlage weiterführen will.

Dem Gesuch kann zugestimmt werden.

Auf Antrag der Baudirektion

beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Oskar Küng, Dachsen, mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2144 vom 24. Oktober 1940 erteilte Wasserrecht Nr. 64, Bezirk Andelfingen, ward auf Frau Emma Küng-Augsburger übertragen.

II. Das Recht zur Entnahme von bis zu 200 l/min Wasser aus dem Bahngraben im Härdli, Dachsen, wird bis 1. Januar 1975 verlängert (WR Nr. 64 Bezirk Andelfingen).

Für diese Bewilligung gelten sinngemäss die Bedingungen des Beschlusses Nr. 2144/1940.

III. Frau Emma Küng-Augsburger hat diese Bewilligung auf ihre Kosten im Grundbuch anmerken zu lassen.

Das Grundbuchamt Feuerthalen wird angewiesen, diese Anmerkung vorzunehmen und hierüber der Baudirektion ein Zeugnis zuzustellen.

IV. Die jährliche Benützungsgebühr für die Wasserentnahme ist vom 1. Januar 1961 an zu erheben.

Die erstmalige Gebühr für die Zeit vom 1. Januar 1961 bis 31. Dezember 1963 beträgt Fr. 120 (3 x 40). Sie ist zahlbar nach Erhalt der Rechnung.

V. Die Geliehene hat an die Staatskanzlei eine Staatsgebühr von Fr. 20 sowie die Ausfertigungsgebühren zu entrichten. Für die Gebühren gemäss Dispositiv IV wird durch die Baudirektion Rechnung gestellt.

VI. Mitteilung an Frau Emma Küng-Augsburger, Fischhandlung, Dachsen, den Gemeinderat Dachsen, das Grundbuchamt Feuerthalen, das Statthalteramt Andelfingen sowie an die Direktionen der öffentlichen Bauten und der Finanzen.