Signatur | StAZH MM 3.11 RRB 1897/1644 |
Titel | Ethnographische Gesellschaft. |
Datum | 02.09.1897 |
P. | 561 |
[p. 561] Durch Zuschrift vom 10. August 1897 ersucht der Vorstand der ethnographischen Gesellschaft Zürich um Bewilligung eines außerordentlichen Beitrages von 300 Fr. an die Kosten einer ergänzenden Sammlung zur Spörry’schen Bambussammlung aus Japan.
Die Kosten dieser nachträglichen Sammlung belaufen sich auf zirka 2000 Fr. Der Vorstand der Gesellschaft begründet die Notwendigkeit dieser Erwerbung folgendermaßen: „Einmal handelt es sich um wirklich wertvolle Stücke, die im Hinblick auf die heutige Kulturentwicklung in Japan immer schwieriger zu beschaffen sind und eine erhebliche Ergänzung zu der schon vorhandenen Sammlung bilden; sodann fiel der Umstand stark in’s Gewicht, daß Herr Spörry als Bürger von Zürich mit anerkennenswertem Eifer und Sachkenntnis für die wissenschaftlichen Sammlungen seiner engern Heimat tätig war, daher unser Entgegenkommen verdiente.“
Die angeführten Gründe sind für die Bewilligung eines außerordentlichen Kredits kaum als schlüssige zu bezeichnen, wol aber die prekäre Lage der Gesellschaft, die sich trotzdem mit anerkennenswertem Eifer bemüht, den Kreis ihrer Tätigkeit zu erweitern. Daß diese projektirte Erweiterung der Gesellschaftszwecke auch erhöhte Anforderungen an die Gesellschaftskasse stellen wird, ist selbstverständlich.
Der Erziehungsrat beantragt die Bewilligung eines außerordentlichen Beitrages von 300 Fr. an die Ethnographische Gesellschaft.
Nach Einsicht eines Antrages der Erziehungsdirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Die Ethnographische Gesellschaft Zürich erhält an die zirka 2000 Fr. betragenden Kosten für Erwerbung von Nachträgen zur Spörry’schen Bambussammlung aus Japan einen Staatsbeitrag von 300 Fr. aus Budgettitel XII. a.
II. Mitteilung an die Ethnographische Gesellschaft Zürich (Präsident: Herr Professor Dr. C. Keller), an die Erziehungsdirektion und an die Finanzdirektion behufs Anweisung des Betrages aus Titel XII. a.