Signatur | StAZH MM 3.11 RRB 1897/1947 |
Titel | Pocken. |
Datum | 14.10.1897 |
P. | 650–651 |
[p. 650] Nach Einsicht eines Antrages der Sanitätsdirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Es ist folgendes Schreiben an das schweiz. Departement des Innern, Abteilung Sanitätswesen, zu richten:
Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 29. September abhin beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, daß wir nicht ermangelt haben, [p. 651] die stadtzürcherische Behörde zur Ergänzung ihres Berichtes nebst Rechnung über die Pockenfälle an der Birmensdorfer- und Zweierstraße in Zürich III zu veranlassen.
Wir erlauben uns, Ihnen anmit Bericht und Rechnung wieder zurückzuleiten. Herr Stadtarzt Dr. Lench hat seinen Bericht ergänzt, indem er die möglichen Angaben über die Erkrankung der Eltern Surber und deren Impfzustand gemacht hat. Ueber die beanstandeten Belege der Rechnung gibt die Verwaltungsabteilung des Gesundheitswesens in besonderer Zuschrift die gewünschte Aufklärung.
Was das Verhalten des Herrn Dr. Siegfried bei den in Frage stehenden Pockenerkrankungen anbetrifft, so ist zu bemerken, daß derselbe wegen Verletzung der Anzeigepflicht bei ansteckenden Krankheiten dem Statthalteramte Zürich zur Bestrafung überwiesen worden ist, welches denselben alsdann mit einer Buße von 100 Fr. belegte.
II. Mitteilung an die Sanitätsdirektion.