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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.11 RRB 1897/1949
TitelExpropriation.
Datum14.10.1897
P.651

[p. 651] Die Gemeindeversammlung Uetikon a. See hat beschlossen, den bestehenden Friedhof in der Länge um 23 m und in der Breite um 30 m zu erweitern und zugleich an geeigneter Stelle ein Leichenhaus azubringen. Das bezügliche Projekt wurde von der Sanitätsdirektion unter Vorbehalt der Erfüllung gewisser Erfordernisse (Felsausbruch, Auffüllung mit lockerem Material, Verbreiterung der Zufahrtsstraße etc.) mit Verfügung vom 4. März 1897 genehmigt.

Mit Eingabe vom 6. Oktober 1897 stellt nun der Gemeindrat Uetikon das Gesuch um Erteilung des Expropriationsrechtes für die Erwerbung des erforderlichen Landes, da der betreffende Grundeigentümer zu hohe Preise stelle.

Mit Rücksicht darauf, daß gemäß § 1 der Verordnung betr. das Administrativverfahren bei Abtretung von Privatrechten vom 6. März 1880 zunächst blos zu prüfen ist, ab das Gesuch mit Bezug auf die öffentlichen Interessen statthaft sei und daß diese Frage bejaht werden muß, da die Erstellung der fraglichen Friedhofanlage nebst Zufahrtsstraße im öffentlichen Interesse liegt,

nach Einsicht eines Antrages der Sanitätsdirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Das Expropriationsbegehren des Gemeindrates Uetikon a. See nebst Grunderwerbungstabelle und Plänen wird dem Statthalteramte Meilen zugestellt mit der Einladung, im Sinne der §§ 3–5 der bezüglichen Verordnung weiter in Sachen vorzugehen.

II. Mitteilung an das Statthalteramt Meilen, den Gemeindrat Uetikon und die Sanitätsdirektion.