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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.11 RRB 1897/2319
TitelQuartierplan.
Datum06.12.1897
P.779–780

[p. 779] A. Mit Zuschrift vom 4. November 1897 übermittelt der Stadtrat Zürich den Quartierplan für das Gebiet zwischen der Manessestraße, der Uetlibergbahn und der Uetlibergstraße zur Genehmigung.

B. Der Plan wurde durch Stadtratsbeschluß vom 13. März 1896 festgesetzt. Gegen den Beschluß rekurrirte Bremy-Kappeler und es wurde dieser Rekurs mit Regierungsbeschluß vom 20. März 1897 teilweise gutgeheißen, weshalb der Stadtrat unterm 23. September 1897 einen abgeänderten Plan festsetzte. Dieser Plan war im Amtsblatt vom 5. Oktober 1897 ausgeschrieben. Laut beigelegtem Zeugnis der Bezirksratskanzlei sind bezüglich desselben keine Rekurse pendent.

Die Direktion der öffentlichen Arbeiten berichtet:

Die Vorlage enthält die Bau- und Niveaulinien der Eichstraße, der Austraße und einer Parallelstraße zur Eichstraße.

Die Eichstraße, deren östlicher Teil bereits angebaut ist, führt in zwei Mal gebrochener Linie von der Manessestraße nach der Uetlibergstraße und hat eine Fahrbahnbreite von 6 m, zwei Trottoire von je 2 m, einen südlichen Vorgarten von 3 m und einen nördlichen von 7 m, mithin eine Bauliniendistanz von 20 m. Von der Manesse- [p. 780] straße bis zur Austraße fällt sie mit 0,62%, von der Austraße nach der Uetlibergstraße hingegen hat sie eine Steigung von 1,88%. Die Austraße, Strecke Uetlibergstraße bis Eichstraße, erhält eine Fahrbahn von 6 m, zwei Trottoire von je 2 m und zwei Vorgärten von je 2,5 m Breite, mithin eine Bauliniendistanz von 15 m. Die Niveaulinie steigt von der Eichstraße gegen die Uetlibergstraße mit 0,47%.

Die Parallelstraße, ungefähr parallel zur untersten Strecke der Eichstraße, verbindet die Manessestraße mit der Austraße und erhält eine 6 m breite Fahrbahn, zwei Trottoire von je 2 m und zwei Vorgärten von je 3 m Breite. Die Niveaulinie steigt gegen die Austraße mit 0,19%.

Der Genehmigung des Quartierplanes steht nichts im Wege.

Nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten

beschließt der Regierungsrat:

I. Der Quartierplan für das Gebiet zwischen der Manessestraße, der Uetlibergbahn und der Uetlibergstraße, enthaltend die Bau- und Niveaulinien der Eichstraße, der Austraße und einer Parallelstraße zur Eichstraße, wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Zustellung je eines Planexemplares und an die Direktion der öffentlichen Arbeiten unter Rückschluß der übrigen Akten und Pläne.