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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.110 RRB 1964/0791
TitelBaulinien (Abänderung).
Datum27.02.1964
P.342–343

[p. 342] Mit Beschluss vom 30. Oktober 1957 hat der Gemeinderat von Zürich die Baulinien der Badenerstrasse und verschiedener Nebenstrassen zwischen Ankerstrasse und Albisriederplatz in Zürich-Wiedikon und Zürich-Aussersihl abgeändert bzw. neu festgesetzt. Die öffentliche Ausschreibung unter schriftlicher Benachrichtigung der betroffenen Grundeigentümer erfolgte am 13. Dezember 1957, worauf acht Rekurse gegen die Vorlage eingingen. Der Bezirksrat Zürich hat dieselben am 27. Juni 1958 abgewiesen. Sechs der Rekurrenten zogen die Streitsache an den Regierungsrat weiter. Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 1225/1963 wurden fünf Rekurse abgewiesen, für den sechsten Rekurs ist der Entscheid noch ausstehend.

Das Bauamt I der Stadt Zürich hat nun mit Eingabe vom 5. August 1963 eine Teilvorlage zum obigen Gemeinderatsbeschluss eingereicht. Sie betrifft das Teilstück Badenerstrasse zwischen Sihlfeldstrasse-Albisriederplatz und Albisriederstrasse zwischen Aemtlerstrasse und Albisriederstrasse, für welches gemäss Zeugnis des Bezirksrates Zürich vom 12. Juli 1963 keine Rekurse mehr anhängig sind.

Die Baulinien der Badenerstrasse stammen aus dem Jahre 1884 und sind seinerzeit mit 18 bis 21,5 m Abstand festgesetzt worden. Die gesteigerten Anforderungen des Verkehrs bedingten einen sukzessiven Strassenausbau, wozu die jeweilige Erweiterung der Baulinien auf 30 m die Grundlage bildete. Bei der heutigen Vorlage, ebenfalls mit einem Bau- [p. 343] linienabstand von 30 m, erfolgt die Verbreiterung, beginnend bei der Sihlfeldstrasse, vorerst ganz auf der Nordseite, um dann allmählich beidseitig zu verlaufen.

Die Albisriederstrasse mit ihrem intensiven Schwerverkehr weist im Teilstück zwischen Albisriederplatz und Aemtlerstrasse einen im heutigen Zeitpunkt nicht mehr tragbaren Baulinienabstand von nur 22 bis 24 m auf. Durch Zurücknahme der nördlichen Baulinie um 8 bis 10 m in die Flucht der Häuser Nr. 6 bis 22 wird ein Baulinienabstand von 32 m erzielt, der einen spätern, einwandfreien Strassenausbau mit Abstellplätzen ermöglicht. Bei der Einmündung in die Aemtlerstrasse erfolgt der Anschluss an die bestehende Baulinie (RRB Nr. 467/1933) durch nochmalige Zurücksetzung um 3 m Gegen die Badenerstrasse hin wird der alte Baulinienvorsprung (RRB Nr. 2010/1927) fallengelassen und damit die Erweiterung der Baulinie auf 30 m erreicht.

Bei den Anschlüssen der bestehenden Baulinien von den Nebenstrassen her - Sihlfeld-/Berthastrasse, Marthastrasse, Elsastrasse, Zentralstrasse, Fritschistrasse, Zypressenstrasse, Denzlerstrasse, Friedaustrasse - sind den Verkehrserfordernissen Rechnung tragende Anpassungen vorgesehen.

Die bestehenden Niveaulinien erfahren keinerlei Veränderungen.

Der Genehmigung der Vorlage steht nichts entgegen. Auf Antrag der Baudirektion

beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Beschluss des Gemeinderates Zürich vom 30. Oktober 1957 betreffend Festsetzung und Abänderung von Baulinien der Badenerstrasse und verschiedener Nebenstrassen zwischen Ankerstrasse und Albisriederplatz wird teilweise genehmigt. Die Genehmigung betrifft:

a) die Abänderung der Baulinien der Badenerstrasse zwischen Sihlfeldstrasse und Albisriederplatz,

b) die Abänderung der nördlichen Baulinie der Albisriederstrasse zwischen Aemtierstrasse und Albisriederplatz samt Anpassung an die bestehenden Baulinien der Aemtler- und Badenerstrasse,

c) die Anpassung der Baulinien bei den Einmündungen der Sihlfeld-, Bertha-, Martha-, Elsa-, Zentral-, Fritschi-, Zypressen-, Denzler- und Friedaustrasse.

Sie erfolgt gemäss den eingereichten Plänen.

II. Der Stadtrat von Zürich wird eingeladen, die vorstehende Teilgenehmigung öffentlich bekanntzugeben.

III. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich unter Rücksendung eines Planexemplares mit Genehmigungsvermerk, den Bezirksrat Zürich sowie an die Direktion der öffentlichen Bauten.