Signatur | StAZH MM 3.111 RRB 1964/3484 |
Titel | Bau- und Niveaulinien (Genehmigung). |
Datum | 27.08.1964 |
P. | 1591–1592 |
[p. 1591] Am 30. Mai 1963 ersuchte der Gemeinderat Dietikon um Genehmigung seines Beschlusses vom 19. Februar 1962 betreffend die Neufestsetzung von Bau- und Niveaulinien an der Bergstrasse II. Kl. Nr. 8, Teilstück Steinmürlistrasse III. Kl. bis Turnerweg/projektierte Hasenbergstrasse. Die Publikation im kantonalen Amtsblatt erfolgte am 9. März 1962 unter gleichzeitiger schriftlicher Mitteilung an die betroffenen Grundeigentümer. Gegen die Vorlage gingen beim Bezirksrat Zürich drei Rekurse ein, die mit Beschluss vom 29. Juni 1962 abgewiesen wurden. In einem Fall wurde die Streitsache an den Regierungsrat weitergezogen, der ebenfalls zu Ungunsten der Rekurrenten entschied (RRB Nr. 1320/1963).
Die Bergstrasse II. Kl. Nr. 8 verläuft heute von der Badenerstrasse I. Kl. Nr. 3 der Reppisch entlang durch Industrie-Werkanlagen zum Oberdorf, dann weiter zur aargauischen Kantonsgrenze und nach Bergdietikon. Das untere Teilstück lässt sich nur schwer ausbauen. Der Bebauungsplan der Gemeinde vom Jahre 1931 sowie der mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2447/1962 genehmigte Bebauungsplan West berücksichtigen diese Schwierigkeiten und sehen eine neue Einführung der Bergstrasse in die Oberdorfstrasse vor (projektierte Hasenbergstrasse). Auch der Regierungsrat hat bei der Genehmigung von Baulinien an der projektierten Hasenbergstrasse (RRB Nr. 387/1959) diesen Erwägungen Rechnung getragen. Gemäss Verfügung der Baudirektion (DV 64/1961) soll die Bergstrasse in ihrem untern Teil - Turnerweg bis Badenerstrasse I. Kl. Nr. 3 - nach Erstellung der projektierten Hasenbergstrasse, zwischen heutiger Bergstrasse beim Turnerweg und Oberdorfstrasse III. Kl., als Strasse III. Kl. neu klassiert werden. Der vorgesehene Baulinienabstand von 22 m entspricht demzufolge der späteren Bedeutung dieses Teilstückes. Die Baulinie berücksichtigt eine verbesserte Linienführung der Bergstrasse, was zu begrüssen ist. Gegen die Steinmürlistrasse schliesst sie an die bereits bestehende nordwestliche Baulinie (RRB Nr. 294/ 1957) dieser Strasse an. Reppischseits figuriert sie auf rund 65 m Länge als ideelle Baulinie. Beim Anschluss an die nördliche Baulinie der projektierten Hasenbergstrasse ist diese auf rund 43 m zu öffnen. Die Abschrägungen berücksichtigen die Verkehrserfordernisse.
Die Niveaulinie weist eine Maximalsteigung von 4% auf.
Der Genehmigung der Vorlage steht nichts entgegen. [p. 1592]
Auf Antrag der Baudirektion
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Beschluss des Gemeinderates Dietikon vom 19. Februar 1962 betreffend die Neufestsetzung von Bau- und Niveaulinien an der Bergstrasse II. Kl. Nr. 8, Teilstück Steinmürlistrasse III. Kl. bis projektierte Hasenbergstrasse/Turnerweg mit gleichzeitiger Oeffnung der nördlichen Baulinie der projektierten Hasenbergstrasse wird gemäss den eingereichten Plänen genehmigt.
II. Der Gemeinderat Dietikon wird eingeladen, die vorstehende Genehmigung öffentlich bekanntzugeben.
III. Mitteilung an den Gemeinderat Dietikon unter Rücksendung je eines Planexemplares mit Genehmigungsvermerk, an den Bezirksrat Zürich sowie an die Direktion der öffentlichen Bauten.