Signatur | StAZH MM 3.113 RRB 1965/1434 |
Titel | Niveaulinien (Genehmigung). |
Datum | 08.04.1965 |
P. | 639–640 |
[p. 639] Am 1. Februar 1965 ersuchte der Gemeinderat Uster um Genehmigung seines Beschlusses vom 16. und 24. November 1964 betreffend Fest- [p. 640] Setzung von Niveaulinien an der Gschwaderstrasse II. Kl. Nr. 24, von der Winterthurerstrasse I. Kl. Nr. 3 bis Schulhaus Gschwader. Gemäss Zeugnis des Bezirksrates Uster vom 6. Januar 1965 sind gegen den am 27. November 1964 im kantonalen Amtsblatt veröffentlichten und den betroffenen Grundeigentümern schriftlich mitgeteilten Beschluss keine Rekurse eingegangen.
Die Gschwaderstrasse führt von der Winterthurerstrasse I. Kl. Nr. 3 über Winikon nach der Pfäffikerstrasse I. Kl. Nr. 2. In der Vorlage werden die Niveaulinien für das Teilstück von der Winterthurerstrasse I. Kl. Nr. 3 bis zum Schulhaus Gschwader neu festgelegt. Diese weisen eine Maximalsteigung von 5,65% auf. Die Ausrundungen ergeben eine für diese Strasse genügende Sichtweite.
Der Genehmigung der Vorlage steht nichts im Wege.
Auf Antrag der Baudirektion
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Beschluss des Gemeinderates Uster vom 16. und 24. November 1964 betreffend Festsetzung von Niveaulinien an der Gschwaderstrasse II. Kl. Nr. 24, zwischen Winterthurerstrasse I. Kl. Nr. 3 und Schulhaus Gschwader, wird gemäss den eingereichten Plänen genehmigt.
II. Der Gemeinderat Uster wird eingeladen, die vorstehende Genehmigung öffentlich bekanntzumachen.
III. Mitteilung an den Gemeinderat Uster unter Rücksendung eines Planexemplares mit Genehmigungsvermerk, den Bezirksrat Uster sowie an die Direktion der öffentlichen Bauten.