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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.115 RRB 1965/4055
TitelPfarrstelle.
Datum04.11.1965
P.1785

[p. 1785] Auf Grund eines Beschlusses der Kirchgemeindeversammlung vom 31. März 1965 ersucht die Kirchenpflege Zürich-Friesenberg den Kirchenrat mit Zuschriften vom 3. Mai und 22. Oktober 1965, beim Regierungsrat die Errichtung einer 3. Pfarrstelle in der Kirchgemeinde Zürich-Friesenberg zu beantragen. Die Kirchgemeindeversammlung vom 7. Oktober 1965 erklärte sich zur Uebernahme der damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen bereit.

Zur Begründung des Begehrens weist die Kirchenpflege Zürich-Friesenberg darauf hin, dass die Zahl der reformierten Einwohner der dortigen Kirchgemeinde am 31. Dezember 1964 bereits 6260 betrug. Die in § 18 des evangelisch-reformierten Kirchengesetzes umschriebenen zahlenmässigen Voraussetzungen für die Schaffung neuer Pfarrstellen sind erfüllt; die Kirchgemeinde Zürich-Friesenberg hat Anspruch auf eine 3. Pfarrstelle.

Der Kirchenrat hat die dargelegten Verhältnisse durch die Bezirkskirchenpflege Zürich links der Limmat überprüfen lassen. Mit Zuschrift vom 19. Juli 1965 unterstützt die Bezirkskirchenpflege Zürich links der Limmat auf Grund eines Gutachtens des zuständigen Visitators das Gesuch der Kirchenpflege Zürich-Friesenberg. Der Kirchenrat erachtet die Bedingungen von § 18 des genannten Gesetzes ebenfalls als erfüllt und empfiehlt die Errichtung einer 3. Pfarrstelle für die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Zürich-Friesenberg.

Auf Antrag der Direktion des Innern und des Kirchenrates

beschliesst der Regierungsrat:

I. Gestützt auf § 18 des Gesetzes über die evangelisch-reformierte Landeskirche wird in der Kirchgemeinde Zürich-Friesenberg auf den 1. Dezember 1965 eine dritte Pfarrstelle errichtet.

II. Es wird davon Vormerk genommen, dass die Kirchgemeinde Zürich-Friesenberg sich zur Uebernahme der durch § 52 des genannten Gesetzes bestimmten gesetzlichen Leistungen verpflichtet hat.

III. Mitteilung an die Kirchenpflege Zürich-Friesenberg (Präsident: G. Müller, Schweighofstrasse 312, Zürich), an das Dekanat des Kapitels Zürich links der Limmat (Dekan: Pfarrer H. Suter, Döltschiweg 177, Zürich), an die Bezirkskirchenpflege Zürich links der Limmat (Präsident: F. Illi, Kalkbreitestrasse 131, Zürich), an den Kirchenrat sowie an die Direktionen des Innern und der Finanzen.