Selfhtml

Staatsarchiv des Kantons Zürich

Zentrale Serien seit 1803 online:

https://www.zh.ch/staatsarchiv



SignaturStAZH MM 3.12 RRB 1898/0269
TitelStrassen.
Datum03.02.1898
P.89–90

[p. 89]

A. Unterm 29. Oktober 1896 erteilte der Regierungsrat dem Projekt einer Korrektion der zusammen 1380 m langen Strecke der Straßen I. Klasse No. 3 und 5 vom Dorfe Marthalen bis zur Poststraße nach Rheinau gemäß dem vorgelegten Plane, eventuell mit Modifikation des Längenprofils im Sinne des Berichtes der Direktion der öffentlichen Arbeiten die Genehmigung, in der Meinung, daß die Gemeinde Marthalen an die Baukosten einen Beitrag von 1000 Fr. leiste.

B. Die vorstehend erwähnte Projektänderung wurde vorgenommen und dabei mit Ausnahme der Strecke von Profil No. 90–170, wo eine etwas flachere Kurve eingelegt wurde, die Richtung unverändert belassen, im übrigen beschränkte sich die Modifikation lediglich auf die Höhenlage der Straße. Trotzdem ergab sich gegenüber dem ersten Projekt eine sehr erhebliche Ueberschreitung des Voranschlages, indem sich die Baukosten ohne Berücksichtigung der Landerwerbung auf 10 500 Fr. berechneten, während der frühere Voranschlag inkl. Expropriation nur eine Kostensumme von 6100 Fr. vorsah.

Die begonnenen Expropriationsunterhandlungen ließen voraussehen, daß auch der für die Grunderwerbung vorgesehene Betrag nicht ausreichen werde und da sogar Stimmen aus der Bevölkerung laut wurden, die die Notwendigkeit dieser Straßenbaute überhaupt in Frage stellten, so erschien es mit Rücksicht darauf, daß sich die Baukosten etwa doppelt so hoch stellen werden, als ursprünglich angenommen wurde, durchaus geboten, auch das neue Projekt gemäß § 6 litt, a des Straßengesetzes vor dessen Ausführung nach Anhörung des Bezirks- und Gemeindrates dem Regierungsrate zur Genehmigung vorzulegen.

C. Durch Verfügung vom 2. Oktober 1897 wurden die abgeänderten technischen Vorarbeiten dem Bezirksrat Andelfingen für sich und zu Handen des Gemeindrates Marthalen zur Vernehmlassung zugestellt und es berichtet der letztere in seiner Zuschrift vom 16. Oktober 1897, daß durch die in Frage stehende Korrektion nicht nur der durchgehende, sondern auch ein großer Teil des Lokalverkehrs bedeutend erleichtert werde.

[p. 90] Der Gemeindrat bedaure, wenn Anstößer, die eine Gefährdung ihrer Sonderinteressen wegen erschwerter Bewirtschaftung ihrer Grundstücke befürchteten, sich zu Aeußerungen verleiten ließen, als wäre diese Straßenkorrektion überflüssig. Es habe sich niemand öffentlich oder gegenüber dortiger Behörde in diesem Sinne ansgesprachen und der Gemeindrat sei dessen sicher, daß nach Ausführung der Korrektion jedermann deren Zweckmäßigkeit gerne anerkennen werde.

Der Gemeindrat empfehle daher angelegentlich das neue Projekt zur Ausführung.

D. Der Bezirksrat Andelfingen bemerkt in seinem Gutachten vom 15. November 1897, daß er bei Bau oder Korrektion von Straßen sich immer von dem Gesichtspunkte habe leiten lassen, daß das beste Projekt das wolfeilste sei, indem minderwertige Projekte nur später nochmaligen Korrektionen rufen, während andernfalls die Korrektionsfrage jeweilen ein für alle mal am betreffenden Orte erledigt sei.

Im vorliegenden Falle sei es unbestritten, daß das erste Projekt zu sehr vom Spargrundsatz diktirt worden sei, übrigens würde dessen Ausführung infolge zu niederer Ansätze gleichwol zu bedeutender Überschreitung des Voranschlages geführt haben. Ebenso sei klar, daß das neue Projekt an Zweckmäßigkeit jenes erste weit übertreffe.

Es könne nicht davon ausgegangen werden, daß der Verkehr eine solche Ausgabe nicht rechtfertige. Die gegenwärtige Straße befinde sich in einem so schlechten Zustande, daß ihre Korrektion nicht umgangen werden könne. Wenn dieselbe einmal in einen guten Zustand gestellt sei, so werde jedenfalls auch ein Teil des Verkehrs, der gegenwärtig über Radhof nach Rheinau gehe, auf sie übertragen.

Der Bezirksrat könne daher nur beantragen, trotz den viel höhern Ausgaben das vorliegende neue Projekt auszuführen.

Die Direktion der öffentlichen Arbeiten berichtet:

Wie schon erwähnt wurde, ist hinsichtlich der Richtung das neue Projekt vom ursprünglichen mit Ausnahme der Strecke von Profil. No. 90–170, wo eine etwas flachere Kurve eingelegt wurde, nicht verschieden, dagegen ist das Längenprofil in der Weise abgeändert, daß für die Strecke von Profil No. 1,00–1,60 nunmehr eine Steigung von 4,5 statt 5% vorgesehen ist und von Profil No. 3,60 bis 13,80 auf längere Strecken ein gleichmäßigeres Gefäll durchgeführt werden soll.

Die Länge der zu korrigirenden Strecke bleibt die nämliche wie beim ersten Projekt, nämlich 1380 m, die Straßenkrone erhält 4,80 m, das Straßengebiet 6,30 m Breite.

Der Kostenvoranschlag für das neue Projekt weist folgende Posten auf:

1. Vorarbeiten Fr. 350.
2. Expropriation 2000.
3. Erdarbeiten 1541. 25
4. Kunstbauten 3342.
5. Steinbett und Bekiesung 3980.
6. Vermarkung 150.
7. Aufsicht 350.
8. Verschiedenes 686. 75
Gesamtkosten Fr. 12,400.

Die große Differenz gegenüber dem früheren Projekt, dessen Kosten nur auf 6100 Fr. berechnet wurden, rührt teilweise von der Vermehrung der Erdarbeiten infolge Abänderung des Längenprofils her, hauptsächlich erwiesen sich aber die für die Kunstbauten und für Steinbett und Bekiesung eingesetzten Posten als ungenügend, auch wird es notwendig sein, an verschiedenen Stellen Entwässerungen auszuführen, worauf im neuen Projekt von vorneherein Rücksicht genommen wurde. Daß der für Landentschädigung im früheren Projekt angesetzte Betrag schwerlich ausreichen wird, ist schon eingangs erwähnt worden.

Ein Teil der Korrektion, die Strecke vom Profil No. 700 bis 1380 ist durchaus dringlich und kann nicht mehr länger aufgeschoben werden, aber auch die Verbesserung des Teilstückes vom Dorf bis zum Gütli ist wünschenswert, sodaß es sich rechtfertigt, die ganze Baute im Zusammenhang auszuführen. Nachdem sich sowol der Gemeindrat Marthalen als der Bezirksrat Andelfingen mit Nachdruck zu Gunsten des neuen Projektes ausgesprochen haben und die angeführten Gründe in der Hauptsache als berechtigte und stichhaltige anerkannt werden müssen, dürfte dem vorliegenden zweiten Projekt in der Tat der Vorzug gegeben und dasselbe genehmigt werden, besonders wenn berücksichtigt wird, daß auch das erstere eine erheblich größere Summe beanspruchen würde, als ursprünglich dafür vorgesehen war.

Im Budget für das Jahr 1898 ist für diese Straßenbaute nichts vorgesehen und die Bauarbeiten müssen daher auf das Jahr 1899 verschoben werden, das Jahr 1898 kann aber zur Landerwerbung und den weitern Vorarbeiten verwendet werden.

Im Budget 1899 ist der benötigte Kredit einzustellen.

Nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten

beschließt der Regierungsrat:

I. Dem abgeänderten Projekt einer Korrektion der zusammen 1380 m langen Strecke der Straßen I. Klasse No. 3 und 5 vom Dorfe Marthalen bis zur Poststraße nach Rheinau wird die Genehmigung erteilt und die Direktion der öffentlichen Arbeiten unter Vorbehalt der Kreditbewilligung durch den h. Kantonsrat ermächtigt, die Baute im Jahre 1899 zur Ausführung zu bringen, in der Meinung, daß die Gemeinde Marthalen an die Baukosten einen Beitrag von 1000 Fr. leiste.

II. Mitteilung an den Gemeindrat Marthalen, an den Bezirksrat Andelfingen und an die Direktion der öffentlichen Arbeiten unter Rückschluß der Pläne und Akten.