Signatur | StAZH MM 3.12 RRB 1898/0439 |
Titel | Bau- und Niveaulinien. |
Datum | 24.02.1898 |
P. | 143–144 |
[p. 143]
A. Unterm 9. Februar 1898 übermittelt der Stadtrat Zürich die Bau- und Niveaulinienpläne folgender Straßen zur Genehmigung:
1. Die Bau- und Niveaulinien der Schulhausstraße (Kreis II) von der See- bis zur Waffenplatzstraße.
2. Die Bau- und Niveaulinien:
a) Der Müllerstraße von der alten Rothwand- bis zur Kasernenstraße;
b) der Rebgasse von der Bäcker- zur Müllerstraße;
c) der alten Rothwandstraße, von der Zeughaus- bis zur Müllerstraße, sämtlich im Kreise III.
3. Die Bau- und Niveaulinien der Limmatstraße, vom Sihlquai bis zur Fabrikstraße (Kreis III). [p. 144]
4. Die Bau- und Niveaulinien der Wehnthalerstraße, von der Schaffhauserstraße bis zur Grenze Oerlikon (Kreis IV).
5. Die Bau- und Niveaulinien der Hofstraße, von der Plattenstraße bis zur Steinwies-Fehrenstraße (Kreis V).
6. Die Bau- und Niveaulinien der Irchelstraße, von der Schaffhauser- bis zur Winterthurerstraße (Kreis IV).
7. Die abgeänderte Niveaulinie der Klosbachstraße, von der Sprensenbühl- bis zur Bergstraße (Kreis V).
8. Die Bau- und Niveaulinien der Sihlstraße, vom Schanzengraben bis zur Sihl (Kreis I).
9. Die Bau- und Niveaulinien der Rothbuchstraße, von der Nord- bis zur Weinbergstraße (Kreis IV).
10. a) Die Bau- und Niveaulinien der Thorgasse zwischen dem Sonnenquai und der Oberdorfstraße;
b) die westliche Baulinie der Oberdorfstraße zwischen der Thorgasse und der Rämistraße;
c) die östliche Baulinie am Sonnenquai zwischen der Thorgasse und der Rämistraße (alle 3 im Kreis I).
B. Ziffer 1–7 waren ausgeschrieben im Amtsblatte No. 93 vom 19. November 1897.
Ziffer 8 und 9 waren ausgeschrieben im Amtsblatte No. 103 vom 24. Dezember 1897. Alle übrigen waren ausgeschrieben im Amtsblatte No. 105 vom 31. Dezember 1897.
Laut beigelegten Zeugnissen der Bezirksratskanzlei sind keine Rekurse eingereicht worden.
Die Direktion der öffentlichen Arbeiten berichtet:
Die Schulhausstraße (Kreis II) verbindet die Waffenplatzstraße mit der Seestraße. Ihr Baulinienabstand beträgt 17,50 m, wovon 5 m auf die Fahrbahn, je 2 m auf die Trottoire und je 4,25 m auf die beiden Vorgärten kommen. Das mittlere Gefälle der bestehenden Straße beträgt 6,9%, das Maximalgefälle gegen die Waffenplatzstraße 11,2 %.
Die Müllerstraße (Kreis III) verbindet die Kasernenstraße mit der Hohlstraße. Sie hat von der alten Rothwandstraße bis zur St. Jakobstraße 11 m Baulinienabstand. Von hier bis zirka 50 m über die Rebgasse hinaus einen solchen von 12 m und am Ende bei der Einmündung in die Kasernenstraße 11 m. Die Niveaulinie bildet nahezu eine Horizontale. Sie ist der bestehenden Straße angepaßt, sodaß dieselbe beinahe unverändert bleibt.
Die Rebgasse (Kreis III), eine Querstraße zwischen Müller- und Bäckerstraße hat 12 m Baulinienabstand; sie steigt gegen letztere mit 0,44‰.
Die alte Rothwandstraße (Kreis III) ist eine Verbindungsstraße zwischen Zeughausstraße und Müllerstraße mit 12 m Baulinienabstand und 0,62‰ Gefälle gegen erstere.
Die Limmatstraße (Kreis III) zieht sich in gerader Linie auf eine Länge von 1041,30 m vom Sihlquai über die Hafner-, Klingen-, Acker-, Matten-, Lang- und Gasometerstraße nach der Fabrikstraße mit einer Bauliniendistanz von 21 m und zwei Baumreihen. Gegen die Fabrikstraße hat sie 1–3 ‰ Gefälle.
Die Wehnthalerstraße zieht sich von der Schaffhauserstraße bis zur Oerlikonergrenze in nordwestlicher Richtung und in gerader Linie auf 1720 m Länge; ihr Baulinienabstand beträgt 24 m, ihr Gefälle gegen Affoltern b. Z. anfangs 3.5% dann 0,7%. Der Gemeindrat Oerlikon erklärt mit Zuschrift vom 16./18. Februar, daß er gegen die Bau- und Niveaulinien dieser Straße nichts einzuwenden habe.
Die Hofstraße zieht sich in sanfter Kurve von der Plattenstraße nach der Steinwies-Fehrenstraße, hat einen Baulinienabstand von 12 m und eine mittlere Steigung von 8,4%.
Die Irchelstraße (Kreis IV), eine Verbindungsstraße zwischen Schaffhauser- und Winterthurerstraße mit 24 m Baulinienabstand steigt mit 3,2% gegen die Winterthurerstraße.
Die Klosbachstraße (Kreis V), von der Sprensenbühl- bis zur Bergstraße ist in Bezug auf die Niveaulinie unbedeutend verändert worden.
Die Sihlstraße (Kreis I), vom Schanzengraben bis zur Sihl, hat 15 m Baulinienabstand und ist beinahe horizontal.
Die Rothbuchstraße (Kreis IV), von der Nord- bis zur Weinbergstraße, hat einen Baulinienabstand von 24 m und eine Steigung von 2,7–5,35%.
Die Thorgasse (Kreis I), zwischen Sonnenquai und Oberdorfstraße, erhält 12 m Baulinienabstand. Sie hat von der Schifflände bis zur Oberdorfstraße 5,59% Steigung.
Die westliche Baulinie der Oberdorfstraße zwischen Thorgasse und Rämistraße ist die Verlängerung der projektirten gleichen Baulinie der Oberdorfstraße.
Die östliche Baulinie des Sonnenquais zwischen Thorgasse und der Rämistraße steht in der Flucht des Zürcherhofes.
Der Genehmigung der Vorlagen steht nichts im Wege.
Nach Einsicht, eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten
beschließt der Regierungsrat:
I. Folgende vom Stadtrat Zürich vorgelegte Bau- und Niveaulinien werden genehmigt:
A. Bau- und Niveaulinien:
1. Der Schulhausstraße, von der See- bis zur Waffenplatzstraße (Kreis II).
2. a) Der Müllerstraße, von der alten Rothwand- zur Kasernenstraße (Kreis III);
b) der Rebgasse, von der Bäcker- zur Müllerstraße (Kreis III)
c) der alten Rothwandstraße, von der Hohl- zur Müllerstraße (Kreis III).
3. Der Limmatstraße, vom Sihlquai bis zur Fabrikstraße (Kreis III).
4. Der Wehnthalerstraße, von der Schaffhauserstraße-Oerlikonergrenze (Kreis IV).
5. Der Irchelstraße, von der Schaffhauser- bis zur Winterthurerstraße (Kreis IV).
6. Der Rothbuchstraße, von der Nord- zur Weinbergstraße (Kreis IV).
7. Der Hofstraße, von der Platten- bis Steinwies-Fehrenstraße (Kreis V).
8. Der Sihlstraße, vom Schanzengraben bis zur Sihl (Kreis I).
9. Der Thorgasse, vom Sonnenquai zur Oberdorfstraße (Kreis I).
B. Die Baulinien:
a) Die westliche Baulinie der Oberdorfstraße von der Thorgasse zur Rämistraße (Kreis I);
b) die östliche Baulinie am Sonnenquai von der Thorgasse zur Rämistraße (Kreis I).
C. Die abgeänderte Niveaulinie der Klosbachstraße von der Sprensenbühl- bis zur Bergstraße (Kreis V).
II. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Zustellung je eines Planexemplares und an die Direktion der öffentlichen Arbeiten unter Rückschluß der übrigen Akten und Pläne.