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Staatsarchiv des Kantons Zürich

Zentrale Serien seit 1803 online:

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SignaturStAZH MM 3.120 RRB 1967/2970
TitelUniversität (Veterinär-pharmakologisches Institut, Stellenplan).
Datum06.07.1967
P.1502–1503

[p. 1502] Dem Veterinär-pharmakologischen Institut der Universität Zürich sind gemäss Regierungsratsbeschlüssen Nr. 2484 vom 27. Juni 1963 und Nr. 3365 vom 1. September 1966 folgende Stellen bewilligt:

Wahlstelle:

1Direktor ad personamZulage gemäss § 23 BVO
Assistentenstelle:
1AssistentAssistenten-Reglement
Ständige Stellen nach Anstalts- und Handwerker-Reglement:
2LaborantenAHR Kl. 8/9

Die Erfahrung der lezt[t]en Jahre lässt erkennen, dass die Besetzung der Assistentenstelle mit einem geeigneten Kandidaten ausserordentlich schwierig ist. Pharmakologie als Ausbildungsfach wird von jungen Absolventen praktisch nicht gewählt, da sich die Grosszahl in den Kliniken für die spätere praktische Tätigkeit ausbildet. Das Pharmakologische Institut ist vorwiegend ein Forschungs- und Diagnostik-Institut, in welchem in personeller Hinsicht langfristig geplant wer- [p. 1503] den muss. Um einen geeigneten, qualifizierten Mitarbeiter für einen längeren Zeitraum gewinnen zu können, sollte ihm auch die Stelle eines Oberassistenten angeboten werden können. Die Umwandlung der Assistentenstelle in eine Wechselstelle Assistent/Oberassistent nach Assistenten-Reglement Klasse 11/14 BVO bietet dem Institutsdirektor etwas grösseren Spielraum.

Der Stellenplan für die Stellen nach Anstalts- und Handwerker-Reglement kann unverändert erneuert werden.

Auf Antrag der Erziehungsdirektion sowie der Kommission für Personal- und Besoldungsfragen

beschliesst der Regierungsrat:

I. Dem Veterinär-pharmakologischen Institut der Universität Zürich werden für die Amtsdauer 1967/71 folgende Stellen bewilligt:

Wahlstellen:

1Assistent/OberassistentAssistenten-Reglement BVO Kl. 11/14
Ständige Stellen nach Anstalts- und Handwerker-Reglement:
2LaborantenAHR Kl. 8/9

II. Mitteilung an die Direktion des Veterinär-pharmakologischen Institutes, die Verwaltung des Tierspitals, das Rektorat der Universität sowie an die Direktionen der Finanzen und des Erziehungswesens.