Signatur | StAZH MM 3.123 RRB 1968/2025 |
Titel | Revision des Zivilprozesses. |
Datum | 30.05.1968 |
P. | 978 |
[p. 978] Die mit Beschluss Nr. 2611 vom 1. Juli 1964 bestellte Expertenkommission für die Revision des Zivilprozesses hat im Mai 1968 ihre Arbeiten am Entwurf abgeschlossen. Dieser ist dem Obergericht und dem Kassationsgericht zur Vernehmlassung zu unterbreiten. Weitere Interessenten, wie der Verein zürcherischer Rechtsanwälte und die Staatsanwaltschaft, sind durch die Justizdirektion zur Ansichtsäusserung zu veranlassen.
Auf Antrag der Justizdirektion
beschliesst der Regierungsrat:
I. An das Obergericht wird geschrieben:
Wir haben mit Beschluss vom 1. Juli 1964 eine Expertenkommission, bestehend aus Prof. Dr. Max Güldener, Oberrichter Dr. Berthold Neidhart, Oberrichter Dr. Georg Messmer, Rechtsanwalt Dr. Felix Wiget, Rechtsanwalt Dr. Hans Sträuli und Direktionssekretär Dr. Rolf Tinner für die Revision des Zivilprozessrechtes bestellt. Das Protokoll führte Dr. Hug, Sekretär der Justizdirektion. Die Kommission hat nunmehr ihre Arbeiten abgeschlossen.
Wir lassen Ihnen den Entwurf liehst den Erläuterungen der Kommission in der von Ihnen gewünschten Anzahl Exemplaren zugehen und bitten Sie, sich bis Ende November 1968 dazu vernehmen zu lassen. Diese Frist soll Ihnen Gelegenheit geben, Ihrerseits die Bezirksgerichte anzuhören. Wir wären Ihnen zu Dank verpflichtet, wenn Sie uns eine Vernehmlassung erstatten würden, welche die Auffassung Ihres Gerichtes wiedergibt. Eine solche Stellungnahme wird es uns später erleichtern, Ihre Anträge vor dem Kantonsrat zu vertreten.
Wir ersuchen Sie, uns Ihre Aeusserungen in zwanzig Exemplaren zuzustellen.
II. An das Kassationsgericht wird geschrieben:
Wir haben mit Beschluss vom 1. Juli 1964 eine Expertenkommission, bestehend aus Prof. Dr. Max Güldener, Oberrichter Dr. Berthold Neidhart, Oberrichter Dr. Georg Messmer, Rechtsanwalt Dr. Felix Wiget, Rechtsanwalt Dr. Hans Sträuli und Direktionssekretär Dr. Rolf Tinner für die Revision des Zivilprozessrechtes bestellt. Das Protokoll führte Dr. Hug, Sekretär der Justizdirektion. Die Kommission hat nunmehr ihre Arbeiten abgeschlossen.
Wir lassen Ihnen den Entwurf nebst den Erläuterungen der Kommission in der von Ihnen gewünschten Anzahl Exemplaren zugehen und bitten Sie, sich bis Ende November 1968 dazu vernehmen zu lassen. Wir wären Ihnen zu Dank verpflichtet, wenn Sie uns eine Vernehmlassung erstatten würden, welche die Auffassung Ihres Gerichtes wiedergibt. Eine solche Stellungnahme wird es uns später erleichtern, Ihre Anträge vor dem Kantonsrat zu vertreten.
Wir ersuchen Sie, uns Ihre Aeusserungen in zwanzig Exemplaren zuzustellen.
III. Mitteilung an die Justizdirektion.