Signatur | StAZH MM 3.123 RRB 1968/2555 |
Titel | Strassen (Arbeitsvergebung). |
Datum | 04.07.1968 |
P. | 1263 |
[p. 1263] A. Mit Beschluss Nr. 775/1966 genehmigte der Regierungsrat das Projekt für die Erstellung von Gehwegen an der Tösstalstrasse I. Kl. Nr. 1, Hauptverkehrsstrasse R, und an der St. Gallerstrasse und Oberdorfstrasse I. Kl. Nr. 2, Hauptverkehrsstrasse W, im Dorfkern Turbenthal, Gemeinde Turbenthal. Für die Ausführung der Bauarbeiten wurde zu Lasten des Titels 3015.741.01 der Staatsrechnung, Bau von Gehwegen an Strassen I. Kl., ein Kredit von Fr. 242 800 bewilligt. Die Verbuchung der Ausgaben erfolgt über das Baukonto Nr. 5, Turbenthal, Gehwege an der Tösstalstrasse I. Kl. Nr. 1, Hauptverkehrsstrasse R, St. Gallerstrasse und Oberdorfstrasse I. Kl. Nr. 2, Hauptverkehrsstrasse W, im Dorfkern Turbenthal.
B. 1. Beim Erwerb von Grund und Rechten konnten sich die Anstösser und das kantonale Tiefbauamt über die gegenseitigen Forderungen nicht einigen. Für die Teilstrecke längs der Tösstalstrasse, Risistrasse bis Restaurant Kreuzstrasse, sind die Anstösser mit der sofortigen Landinanspruchnahme für den Bau des Gehweges einverstanden, da die Verlegung der Schmutz- und Meteorwasserleitung die Vorgärten stark in Mitleidenschaft gezogen hat.
2. Ueber die Ausführung der Tiefbau- und Belagsarbeiten für das Teilstück Risistrasse bis Restaurant Kreuzstrasse wurde ein öffentlicher Wettbewerb durchgeführt. Bei den innert der angesetzten Eingabefrist eingegangenen acht Angeboten liegen die bereinigten Eingabesummen zwischen Fr. 66 377.90 und Fr. 69 792.30.
3. Die Differenz von der im ersten Rang stehenden Oskar Brossi AG, Winterthur, zu der im zweiten Rang stehenden A. Kiesel Tiefbau AG, Winterthur, beträgt Fr. 120. Mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Auftragsbestand ist die Vergebung an die im zweiten Rang stehende A. Kiesel Tiefbau AG, Winterthur, gemäss deren Angebot vom 9. April 1968 mit einer Akkordsumme von Fr. 66 497.90 gerechtfertigt.
Die Baukosten setzen sich zusammen aus der Angebotssumme von Fr. 66 497.90, zuzüglich ca. 15% für Unvorhergesehenes = Fr. 10 000, was total rund Fr. 76 500 ergibt. In den 15% für Unvorhergesehenes sind die Regiearbeiten von ca. 5% der Bausumme inbegriffen. Die Gesamtkosten von Fr. 76 500 gehen zu Lasten des Titels 3015.741.01 der Staatsrechnung, Bau von Gehwegen an Strassen I. Kl., Baukonto Nr. 5,
Turbenthal, Gehwege an der Tösstalstrasse I. Kl. Nr. 1, Hauptverkehrsstrasse R, St. Galler- und Oberdorfstrasse I. Kl. Nr. 2, Hauptverkehrsstrasse W, im Dorfkern Turbenthal. Sie sind in dem mit Beschluss Nr. 775/1966 vom Regierungsrat bereits bewilligten Kredit von Fr. 242 800 enthalten.
Das Bauvorhaben ist im Bauprogramm 1968 enthalten.
Auf Antrag der Baudirektion
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Ausführung der Tiefbau- und Belagsarbeiten für die Erstellung von Gehwegen an der Tösstalstrasse I. Kl. Nr. 1, Hauptverkehrsstrasse R, und an der St. Gallerstrasse und Oberdorfstrasse I. Kl. Nr. 2, Hauptverkehrsstrasse W, im Dorfkern Turbenthal, Gemeinde Turbenthal, Teilstück Risistrasse bis Restaurant Kreuzstrasse, wird auf Grund des bereinigten Angebotes vom 9. April 1968 zur Akkordsumme von Fr. 66 497.90 an die A. Kiesel Tiefbau AG, Winterthur, vergeben. Die Vergebungssumme erhöht sich allenfalls um rund 5% = Fr. 3500 für Regiearbeiten. Vorläufig erfolgt die Ausführung erst auf der Teilstrecke von der Risistrasse III. Kl. bis zur Schmiede Holzmann, Profil 0 bis 141.89, um eine spätere Projektänderung im Zusammenhang mit dem Neubau Lattmann und dem allfälligen Abbruch des Sigristenhauses zu ermöglichen.
II. Die in Dispositiv I genannten Arbeiten sind dem mit Regierungsratsbeschluss Nr. 775/1966 bereits bewilligten Kredit von Fr. 242 800 (Konto 3015.741.01, Bau von Gehwegen an Strassen I. Kl., Baukonto Nr. 5, Turbenthal, Gehwege an der Tösstalstrasse I. Kl. Nr. 1, HVS R, St. Gallerstrasse und Oberdorfstrasse I. Kl. Nr. 2, HVS W, im Dorfkern Turbenthal) zu belasten.
III. Die Baudirektion wird zum Abschluss des entsprechenden Werkvertrages ermächtigt.
IV. Mitteilung an den Gemeinderat Turbenthal sowie an die Direktionen der öffentlichen Bauten und der Finanzen.