Signatur | StAZH MM 3.125 RRB 1969/0527 |
Titel | Strassen (Landerwerb). |
Datum | 06.02.1969 |
P. | 248–249 |
[p. 248] Im Güterzusammenlegungsverfahren Rorbas/Freienstein-Teufen ist das Trasse für die Strasse I. Kl. Freienstein-Dättlikon ausgeschieden worden. Weitere Feld- und Waldgrundstücke wurden dem Staat an oder in der Nähe der später auszubauenden Strasse I. Kl. Rorbas-Wagenbreche zugeteilt, damit diese beim späteren Landerwerb für den Ausbau dieser Strasse als Realersatzgrundstücke angeboten werden können. Dieses Vorgehen hat sich infolge der noch ausstehenden Strassenprojektierung aufgedrängt.
Der Staat besitzt im alten Bestand im Trasse der Strasse I. Kl. Dättlikon-Freienstein 8030 m2 Land. Um jedoch diese Strasse auf die erforderliche Gebietsbreite vermarken zu können, ist der Erwerb von 15 230 m2 notwendig, bei gleichzeitiger Abtretung von 5240 m2 Strassenflächen. Ebenso erwirbt der Staat anliegend an die Strasse I. Kl. Rorbas-Wagenbreche eine zusätzliche Landreserve von 3850 m2.
Der Erwerbspreis des Landes ist von der Ausführungskommission der Meliorationsgenossenschaft Rorbas/Freienstein-Teufen auf Fr. 9/m2 festgesetzt worden, während die aufgehobenen Strassenflächen, soweit Kulturland geschaffen werden konnte, mit Fr. 6/m2 und da, wo die frei werdende Fläche in Feldwege umgewandelt wurde, mit Fr. 2/m2 dem Staat entschädigt werden. Die Totalausgaben, einschliesslich der Zusammenlegungskosten, ergeben laut detaillierter Abrechnung Fr. 157 500. Die Landpreise sind den Verhältnissen angemessen.
Auf Antrag der Baudirektion
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die zwischen dem Staat Zürich, Baudirektion, und der Meliorationsgenossenschaft Rorbas/Freienstein-Teufen am 19. September 1968 getroffene Vereinbarung über die Ausscheidung des erforderlichen Landes für den Ausbau der Strasse [p. 249] I. Kl. Freienstein-Dättlikon sowie die Zuteilung von Landreserven für die später auszubauende Strasse I. Kl. Rorbas-Wagenbreche in den Gemeinden Rorbas und Freienstein-Teufen zum Preise von Fr. 9/m2 wird genehmigt.
II. Die Ausgaben im Betrage von Fr. 157 500 sind dem Fonds für Hauptverkehrsstrassen, Titel 8300.700, vorsorglicher Liegenschaftenerwerb, zu belasten.
III. Die Baudirektion, Tiefbauamt, wird ermächtigt, nach erfolgter Vermessung und Vermarkung des neu zugeteilten Strassengebietes und der Landreserven den Staat Zürich beim Grundbuchamt zu vertreten.
IV. Mitteilung an die Meliorationsgenossenschaft Rorbas/ Freienstein-Teufen, Präsident: J. Meier, Bezirksrat, Bülach (Dispositiv I), das Grundbuchamt Embrach (Dispositive I und III) sowie an die Direktion der öffentlichen Bauten.