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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.125 RRB 1969/0633
TitelFlughafen Zürich (Passagierparkplatz).
Datum13.02.1969
P.292–293

[p. 292] Mit Beschluss Nr. 1775 vom 9. Mai 1968 hat der Regierungsrat der Erstellung eines Kassahäuschens in Kombination mit einer Parkbarrierenanlage für den reservierten und gebührenpflichtigen Parkplatz für Flugpassagiere zugestimmt. In den Erwägungen zu diesem Beschluss wurde darauf hingewiesen, dass der Platz mit einer Barrierenanlage analog der heute bei Parkhäusern üblichen Systeme versehen werden soll.

Das vom Amt für Luftverkehr in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Tiefbauamt ausgearbeitete Projekt sieht vor, den direkt vor dem Flughof liegenden, ca. 520 Fahrzeuge fassenden Parkplatz für Flugpassagiere zu reservieren. In unmittelbarer Nähe der zum Abfertigungsgebäude führenden Personenunterführung ist die Einfahrt in diesen Platz vorgesehen. Eine längs der Lokalverkehrsstrasse angeordnete Ausstellspur ermöglicht dem Automobilisten das gefahrlose Abschwenken in den Parkplatz. Das bei der Einfahrt montierte Wechseltransparent gibt dem Benützer frühzeitig an, ob noch freie Parkplätze vorhanden sind. Die Kurzparkierer ziehen bei der Einfährt einen mit Datum, Zeit und Gebührenring abgestempelten Parkschein, welcher durch Befahren des Kontaktgebers ausgelöst wird. Mit dem Ausziehen des Parkscheines öffnet sich die Einfahrtsschranke und gleichzeitig leuchtet die rote Ampel bei der Garagenausfahrt auf. Sobald der Wagen die Zählschleife passiert hat, erlischt diese Ampel wieder. Der ausfahrende Kurzparkierer gibt seinen Parkschein an der Kasse ab, welcher vom Kassenpersonal im Ausgangszeitrechner mit Datum und Zeit abgestempelt wird. Auf dem Gebührenring ist der auf gelaufene Betrag ablesbar. Nach der Bezahlung wird vom Kassenpersonal die Ausfahrtschranke geöffnet, die unmittelbar nach der Durchfahrt eines Wagens automatisch wieder schliesst, Die Benützer der unterirdischen Garage stecken eine kodierte Kunststoffkarte in den Kontrollautomaten. Dadurch öffnet sich die Schranke. Für die Ausfahrt muss die Kunststoffkarte in den Kontrollautomaten in der Garage eingesteckt werden. Dadurch öffnet sich das Ausfahrtstor. Beim Kassahaus müssen die Abonnenten ihre Karte vorweisen, worauf die Schranke geöffnet wird.

Bei der Ein- und Ausfahrt werden sämtliche Fahrzeuge durch in der Fahrbahn unsichtbar verlegte Induktionsschleifen gezählt. Die entsprechenden Impulse werden auf einen [p. 293] Differenzzähler gegeben, der die Frei/Besetzt-Meldung im Leucht-Wechseltransparent bei der Einfahrt steuert. Unmittelbar nach der Einfahrt ist eine Signalisierung mit zwei Ampeln vorgesehen. Diese wird ausschliesslich von Hand vom Kassenraum her gesteuert. Es lassen sich damit, z. B. im kleinen Parkplatzabschnitt, Plätze reservieren. Sämtliche Apparate zur Kontrolle und Bedienung der Anlage sind in einem Steuerpult im Kassaraum übersichtlich eingebaut. Alle automatisch gesteuerten Funktionen können dort überwacht und notfalls von Hand gesteuert werden.

Was die zu erhebenden Gebühren für die Benützung des Parkplatzes betrifft, so hat die Curator AG, Zürich, im Rahmen eines Gutachtens einen entsprechenden Tarif ausgearbeitet. Dieser Tarif ist nach Ansicht des Lieferanten der Barrierenanlage zu stark differenziert und hätte, um eine einwandfreie und speditive Errechnung der Gebühren zu gewährleisten, die Anschaffung eines kostspieligen Elektronenrechners zur Folge. Die Baudirektion schlägt deshalb vor, den nachstehenden vereinfachten Tarif, der im grossen und ganzen den Vorschlägen der Curator AG, Rechnung trägt, in Aussicht zu nehmen:

BenützungsdauerGebühr
für die ersten 12 StundenFr.4
für die weiteren 12 StundenFr.4
für je weitere 24 StundenFr.4
für einen MonatFr.100

In Anpassung an diesen Tarif beantragt die Baudirektion ferner, die Gebühren für das Einstellen von Motorfahrzeugen in der Bahnhofhalle, die vorläufig für diesen Zweck zur Verfügung steht, auf Fr. 120 pro Standplatz und Monat festzulegen.

Aus betrieblichen Gründen scheint es zweckmässig, die Baudirektion inskünftig zu ermächtigen, die Gebühren für die Benützung des Parkplatzes und der Bahnhofhalle gegebenenfalls in eigener Kompetenz den veränderten Verhältnissen anzupassen.

Die Aufteilung der Einnahmen aus den Vermietungen der Bahnhofhalle, abzüglich der Betriebs- und Unterhaltskosten sowie der Amortisationskosten für die Ein- und Ausfahrtsignalanlage und die Torsteuerung, auf die an dieser Halle finanziell beteiligten Stellen ist Gegenstand einer besonderen Vereinbarung.

Für die Lieferung und Installation der Barrierenanlage wurden bei zwei dafür in Frage kommenden Firmen Offerten eingeholt. Das von der Westinghouse AG, Bern, eingereichte Projekt kann nicht ganz befriedigen. Zudem besteht in der Schweiz lediglich eine von dieser Firma gelieferte Anlage auf dem Flughafen Genf. Kostenmässig liegt es ferner rund 10% über demjenigen der Konkurrenzfirma. Es wurde daher der Vorschlag der Hensel + Co., Zürich, welche die DESIGNA-Parkierungsanlagen vertritt, weiterverfolgt. Diese Firma hat unter anderem die zürcherischen Parkhäuser Sihlquai, Hohe Promenade, Bleicherweg und Utoquai mit den automatischen DESIGNA-Parkanlagen ausgerüstet. Nachdem diese Anlagen seit Inbetriebnahme störungsfrei arbeiten, empfiehlt es sich, nicht zuletzt im Hinblick auf ihren späteren Unterhalt, auch für den Flughafen Zürich eine DESIGNA-Anlage vorzusehen.

Die Baukosten für die betriebsbereite Anlage stellen sich auf Grund eingeholter Unternehmerofferten und Kostenvoranschläge wie folgt:

1.Lieferung und Montage der betriebsbereiten
DESIGNA-Parkplatzbarrieren-Anlage, gemäss Offerte der Hensel + Co., Zürich, nach Abzug von Rabatt und SkontoFr.68 386.85
2.Registrierkasse gemäss Absprache mit der Finanzkontrolle. Offerte der National Registrierkassen AG, Zürich, vom 8. Oktober 1908 nach Abzug des VerwaltungsrabattesFr.9 077.25
3.Tiefbauarbeiten gemäss Kostenvoranschlag
der Locher & Cie AG, Zürich, vom 4. Dezember 1968Fr.19 000.-
4.Bauarbeiten, Fundamente, KabelkanäleFr.5 000.-
5.Elektrische Zuleitung, gemäss Offerte der Baumann, Koelliker AG, Zürich, vom 12. August 1968Fr.3 138.-
6.Unvorhergesehenes und zur AufrundungFr.10 397.90
Total der BaukostenFr.115 000.-

Die Realisierung dieser Anlage war in der Betriebsrechnung 1968 des Flughafens auf dem Rechnungstitel 6090.700, Erwerb, Erstellung und Erweiterung von Liegenschaften, vorgesehen. Wegen verschiedener Projektänderungen konnte das Vorhaben im Jahre 1968 nicht mehr realisiert werden. Für die Baukosten ist daher im Rahmen der Nachtragskreditbegehren 1969, 1. Serie, ein Kredit von Fr. 115 000 anzufordern.

Auf Antrag der Direktion der öffentlichen Bauten

beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Schaffung eines reservierten Passagierparkplatzes für ca. 520 Fahrzeuge vor dem Flughof des Flughafens Zürich wird zugestimmt. Für die Erstellung einer Parkplatzbarrieren-Anlage gemäss Projektplan R-5327 vom 19. November 1968 der Hensel + Co., Zürich, wird zu Lasten der Betriebsrechnung des Flughafens Zürich, Rechnungstitel 6090.700, Erwerb, Erstellung und Erweiterung von Liegenschaften, ein Kredit von Fr. 115 000 bewilligt. Diese Kosten sind durch einen Nachtragskredit im Rahmen der 1. Serie 1969 zu decken.

II. Der folgende von der Baudirektion ausgearbeitete Gebührentarif für den Parkplatz der Flugpassagiere und die Einstellplätze in der Bahnhofhalle wird genehmigt:

BenützungsdauerGebühr
für die ersten 12 StundenFr.4
für die weiteren 12 StundenFr.4
für je weitere 24 StundenFr.4
für einen MonatFr.100
für einen Monat (Bahnhofhalle)Fr.120

Die Baudirektion wird eingeladen, den Tarif von Zeit zu Zeit zu überprüfen und gegebenenfalls in eigener Kompetenz den veränderten Verhältnissen anzupassen. Die Gebühren sind auf dem Konto 6090.230.07, Parkierungsgebühren, zu vereinnahmen.

III. Die Baudirektion wird zur Vergebung des Lieferungsauftrages für die Barrierenanlage an die Hensel + Co., Zürich, gemäss Offerte vom 25. November 1968 sowie der übrigen Arbeits- und Lieferungsaufträge ermächtigt.

IV. Mitteilung an die Direktionen der öffentlichen Bauten und der Finanzen.