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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.126 RRB 1969/3049
TitelInternationaler Sozialdienst der Schweiz (Staatsbeitrag).
Datum10.07.1969
P.1422–1423

[p. 1422] Der Verein «Internationaler Sozialdienst der Schweiz» mit seinem Sekretariat in Genf und einer Zweigstelle in Zürich stellt seine guten Dienste in Zwischenstaat- [p. 1423] lichen Fürsorgefällen zur Verfügung. Es handelt sich um ein ausschliesslich schweizerisches Werk, das fürsorgerische Dienstleistungen, aber keine finanzielle Hilfe gewährt. Der Verein gehört der im Jahre 1921 gegründeten privaten Dachorganisation «Internationaler Sozialdienst» an, welche zurzeit 20 selbständige nationale Organisationen umfasst. Durch das Zusammenwirken der nationalen Zweigstellen, welche über fürsorgerisch geschultes Personal und zusätzlich in rund 100 Ländern über Korrespondenten verfügen, kann Behörden und Privaten bei der Behandlung von zwischenstaatlichen Fürsorgefällen wirksame Hilfe geleistet werden. Zu den derartigen, über die Grenzen reichenden Fürsorgefällen gehören u. a. die Wiedervereinigung von Familien, Vernachlässigung von Unterstützungspflichten, Adoptionen und Abklärungen in Unterstützungsfällen.

Der Internationale Sozialdienst der Schweiz, der im wesentlichen Umfang Spenden von Privaten erhält, wird seit langem durch den Bund und die Kantone unterstützt. Im Jahre 1908 erbrachten die Kantone zusammen einen Betrag von Fr. 36 500. Der Kanton Zürich gewährt dem Werk seit dem Jahre 1934 einen Beitrag. Dieser wurde vom Regierungsrat zuletzt mit Beschluss Nr. 3768 vom 8. Oktober 1965 auf Fr. 4200 festgesetzt. Im Hinblick auf die sich durch Lohn- und Mietzinserhöhungen ergebenden Mehrausgaben ab 1970 hat der Internationale Sozialdienst bei den Kantonen um eine Erhöhung der Subvention nachgesucht und einen Verteiler vorgeschlagen, der je zu einem Drittel die Einwohnerzahl, die Zahl der aus dem Kanton zur Bearbeitung stehenden Fürsorgefälle und den Wehrsteuerertrag berücksichtigt. Gesamthaft soll der gemeinnützigen Organisation aus allen Kantonen neu ein Betrag von Fr. 46 000 zufliessen, von denen Fr. 7000 auf den Kanton Zürich entfallen würden. Die Konferenz der kantonalen Fürsorgedirektoren hat anlässlich ihrer Jahrestagung vom 27./28. Juni 1969 in Genf beschlossen, den Kantonen zu empfehlen, dem Gesuch des Sozialdienstes um Erhöhung, wenn möglich ab 1970, stattzugeben.

Es ist nicht zu bestreiten, dass der Internationale Sozialdienst der Schweiz Behörden und Privaten im Kanton Zürich in zwischenstaatlichen Fürsorgefällen wertvolle Hilfe leistet, der durch die Anwesenheit einer grösseren Zahl von ausländischen Arbeitskräften besonderes Gewicht zukommt. Ueberdies ist zu berücksichtigen, dass das Werk in Zürich eine Zweigstelle unterhält. Unter diesen Umständen erscheint die Gewährung eines auf Fr. 7000 erhöhten Staatsbeitrages ab 1970 als gerechtfertigt und den Verhältnissen als angemessen.

Auf Antrag der Direktion der Fürsorge

beschliesst der Regierungsrat:

I. Dem Internationalen Sozialdienst der Schweiz in Genf wird vom Jahr 1970 an, unter Vorbehalt der Erteilung des entsprechenden Kredites durch den Kantonsrat und soweit dies die Verhältnisse erfordern, ein auf jährlich Fr. 7000 erhöhter Staatsbeitrag zugesichert.

II. Die Direktion der Fürsorge wird ermächtigt, den Beitrag unter dem Rechnungstitel 2800.920.02 jeweilen in den Voranschlag einzustellen und nach der Kreditgenehmigung auf Grund einer Ueberprüfung der jährlichen Rechnungsvorlage sowie der Berichterstattung des Werkes auszuzahlen.

III. Mitteilung an die Direktion der Fürsorge für sich und zuhanden des Internationalen Sozialdienstes der Schweiz.