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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.126 RRB 1969/3150
TitelStrassen (Fehraltorf).
Datum17.07.1969
P.1465

[p. 1465] Die Hauptverkehrsstrasse 0, I. Kl. Nr. 2, Fehraltorf-Gutenswil, Gemeinde Fehraltorf, wurde im Rahmen des Zwischenaushaues mit einer Belagsverstärkung versehen. Die Erstellung eines Deckbelages war aus finanziellen Gründen hinausgeschoben worden, da andere Strassenstücke im Ingenieur kreis IV weit dringender der Sanierung im Zwischenausbau bedurften.

Im Laufe dieses Frühjahres zeigte es sich nun, dass starke Tropfschäden diesen Belag gefährden, so dass der Deckbelag sofort ausgeführt werden sollte. Um den Tropfschäden zu begegnen, ist ein Trinidad-Spezialbelag vorgesehen.

Die Erstellung dieses Belages wurde vorbehältlich der Genehmigung und der Kreditbewilligung durch den Regierungsrat öffentlich zur Konkurrenz ausgeschrieben.

An der Submission beteiligten sich sechs Strassenbaufirmen, deren Angebote folgende Zusammenstellung ergeben:

1.Jul. Egli AG, WetzikonFr.90 676.-
2.Keller-Frei AG, ZürichFr.90 885.-
3.Egolf AG, UsterFr.91 820.-
4.Cellere AG, ZürichFr.92 658.50
5.Wist rag AG, WinterthurFr.93 925.-
6.Baustrag AG, BassersdorfFr.95 420.-

Die im ersten Rang stehende Firma Jul. Egli AG, Wetzikon, verfügt noch nicht über grosse Erfahrung im Einbau des verlangten Spezialbelages und möchte auf den Auftrag verzichten. Die im zweiten Rang stehende Firma Keller-Frei AG, Zürich, gilt als Spezialistin für diese Art von Belägen und konnte entsprechende Referenzen erbringen. Da die Preisdifferenz minim ist, rechtfertigt es sich, diesen Auftrag an die Firma Keller-Frei AG zur Offertsumme von Fr. 90 885 zu vergeben. Hinzu kommt ein Betrag von ca. 10% für Unvorhergesehenes, Fr. 9115. In den 10% für Unvorhergesehenes, welche erfahrungsgemäss für Belagsarbeiten ausreichen, sind die Regiearbeiten im Betrage von Fr. 4500, das heisst ca. 5% der Bausumme, inbegriffen.

Die gesamten Kosten für diesen Teppichbelag belaufen sich somit auf ca. Fr. 100 000 und gehen zu Lasten des Titels 3015.758 der Staatsrechnung, Belagsverstärkungen.

Der Genehmigung der Vorlage sowie der Bewilligung des Kredites von Fr. 100 000 und der Vergebung des Auftrages an die vorgeschlagene Unternehmung steht nichts entgegen. Da der Betrag von Fr. 100 000 für die zu vergebende Arbeit im Rahmen des Zwischenausbaues 1969 auf dem Konto 3015.758, Belagsverstärkungen, im Voranschlag 1969 nicht enthalten ist, wird die Baudirektion ermächtigt, diesen Betrag mit der 2. Serie Nachtragskreditbegehren 1969 nachzusuchen und den Betrag vor der Bewilligung durch den Kantonsrat zu beanspruchen. Diese Belagsarbeiten müssen während der heissen Jahreszeit durchgeführt werden, so dass die vorzeitige Inanspruchnahme dieses Kredites gerechtfertigt ist.

Auf Antrag der Baudirektion

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Vorlage der Baudirektion für die Erstellung eines Teppichbelages auf der Hauptverkehrsstrasse O, I. Kl. Nr. 2, Fehraltorf-Gutenswil, Gemeinde Fehraltorf, im Rahmen des Zwischenausbaues 1969 wird genehmigt.

II. Für die Ausführung der in Dispositiv I genannten Arbeiten wird zu Lasten des Titels 3015.758 der Staatsrechnung, Belags Verstärkungen, ein Kredit von Fr. 100 000 bewilligt. Die Baudirektion wird ermächtigt, diesen Betrag mit der 2. Serie Nachtragskreditbegehren 1969 nachzusuchen und den Betrag vor der Bewilligung durch den Kantonsrat zu beanspruchen.

III. Die in Dispositiv I genannten Arbeiten werden auf Grund des durchgeführten öffentlichen Wettbewerbes und der eingereichten Offerte vom 31. Mai 1969 zur Akkordsumme von Fr. 90 885 an die Firma Keller-Frei AG, Zürich, vergeben. Hinzu kommen für Unvorhergesehenes und allfällige Regiearbeiten ca. 10% = Fr. 9115.

IV. Die Baudirektion wird zum Abschluss des entsprechenden Werkvertrages ermächtigt.

V. Mitteilung an die Direktionen der öffentlichen Bauten und der Finanzen.