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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.126 RRB 1969/3162
TitelStrassen (Frostschäden).
Datum17.07.1969
P.1471

[p. 1471] A. Wie bereits in den vergangenen Jahren, müssen auch dieses Jahr Frostschäden grösseren Ausmasses in Staatsstrassen behoben werden. Bei diesen Arbeiten handelt es sich um die Auskofferung des vorhandenen Oberbaues und dessen Ersatz durch frostsicheres, tragfähiges Material. Zum Teil ist der Fahrbahnkörper mit Sickerleitungen zu entwässern.

Im Ingenieurkreis IV wurden diese Arbeiten vorbehältlich der Genehmigung und der Kreditbewilligung durch den Regierungsrat öffentlich zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Unter Berücksichtigung der bisher vergebenen Arbeiten sowie der Eignung und Einsatzmöglichkeiten der einzelnen Firmen rechtfertigen sich folgende Vergebungen:

Gemeinde undArt der ReparaturUnternehmerOffertsumme
StrasseFr.
BäretswilAuskofferung undInauen & Co., Uster118 172.-
I. Kl. Nr. 1Belag
Egg/EsslingenAuskofferung undEgolf AG, Uster40 318.-
I. Kl. Nr. 1Belag
BubikonAuskofferung undSchaffer & Co.,50 982.-
I. Kl. Nr. 3 undBelagBubikon
I. Kl. Nr. 4
GossauAuskofferung undSchaffer & Co.,39 040.50
I. Kl. Nr. 9 bBelagBubikon
GrüningenAuskofferung undSchaffer & Co.,58 632.50
I. Kl. Nr. 4BelagBubikon
WaldAuskofferung undH. Gubler, Wald62 185.-
I. Kl. Nr. 2Belag
WaldAuskofferung undJul. Egli AG, Wetzikon39 301.-
HVS R, I. Kl. Nr. 1Belag
Verschiedene Ge-Kleinere Frost-
meinden im Unter-schadenRegiegruppe
haltsbezirk 12Tiefbauamt50 000.-
458 631.-

Die Angebote sämtlicher vorgeschlagenen Firmen befinden sich im 1. Rang.

Die Kosten dieser grösseren Frostschadenbehebungen samt den Nebenarbeiten belaufen sich auf ca. Fr. 500 000 und gehen zu Lasten des Titels 3015.756 der Staatsrechnung, Behebung von Frostschäden.

Der Genehmigung der Vorlage sowie der Bewilligung der notwendigen Kredite und der Vergebung der Arbeiten an die vorgeschlagenen Unternehmungen steht nichts entgegen. Der Betrag von Fr. 500 000 für die noch zu vergebenden Arbeiten zur Behebung von Frostschäden ist in dem vom Kantonsrat mit der ersten Serie 1969 bewilligten Nachtragskredit von Fr. 1 200 000 enthalten.

Auf Antrag der Baudirektion

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Vorlage der Baudirektion für die Behebung von Frostschäden grösseren Ausmasses in den Gemeinden Bäretswil, Bubikon, Egg, Gossau, Grüningen und Wald wird genehmigt.

II. Für die Ausführung der in Dispositiv I genannten Arbeiten wird ein Kredit von Fr. 500 000 zu Lasten des Titels 3015.756 der Staatsrechnung, Behebung von Frostschäden, bewilligt. Es wird davon Kenntnis genommen, dass dieser Betrag in dem vom Kantonsrat mit der ersten Serie 1969 bewilligten Nachtragskredit von Fr. 1 200 000 enthalten ist.

III. Die in Dispositiv I genannten Arbeiten werden auf Grund der durchgeführten Wettbewerbe wie folgt vergeben:

Gemeinde undArt der ReparaturUnternehmerOffertsumme
StrasseFr.
Bäretswil I. Kl. Nr. 1Auskofferung und BelagInauen & Co., Uster118 172.-
Egg/Esslingen I. Kl. Nr. 1Auskofferung und BelagEgolf AG, Uster40 318.-
BubikonAuskofferung undSchaffer & Co.,50 982.-
I. Kl. Nr. 3 und I. Kl. Nr. 4BelagBubikon
GossauAuskofferung undSchaffer & Co.,39 040.50
I. Kl. Nr. 9 bBelagBubikon
GrüningenAuskofferung undSchaffer & Co.,58 632.50
I. Kl. Nr. 4BelagBubikon
WaldI. Kl. Nr. 2Auskofferung und BelagH. Gubler, Wald62 185.-
WaldHVS R, I. Kl. Nr. 1Auskofferung und BelagJul. Egli AG, Wetzikon39 301.-
Verschiedene Ge-Kleinere Frost-Regiegruppe
meinden im Unter-SchädenTiefbauamt50 000.-
haltsbezirk 12458 631 -

Die Baudirektion wird zum Abschluss der entsprechenden Werkverträge ermächtigt.

IV. Mitteilung an die Direktionen der öffentlichen Bauten und der Finanzen.