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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.129 RRB 1970/3062
TitelAlters- und Pflegeheim der Hugo Mendel-Stiftung, Zürich.
Datum25.06.1970
P.1333

[p. 1333] Die Hugo Mendel-Stiftung betreibt an der Billeterstrasse 10 in Zürich ein jüdisches Alters- und Pflegeheim. Am 9. August 1968 ersuchte der Präsident des Stiftungsrates die Gesundheitsdirektion um Gewährung von Staatsbeiträgen an die jährlichen Betriebsdefizite. Die Gesundheitsdirektion teilte dem Gesuchsteller mit, ein allfälliger Staatsbeitrag könnte nur an das Defizit der Pflegeabteilung gewährt werden, weshalb in der Betriebsrechnung die Ergebnisse der Pflege- und der Altersabteilung getrennt auszuweisen seien.

Die Heimbesichtigungen vom 27. Februar 1970 und 19. Mai 1970 ergaben, dass die Pflegeabteilungen der Hugo Mendel-Stiftung nur bedingt ein Krankenhaus im Sinne von § 2 der Verordnung über die Staatsbeiträge an die Krankenpflege vom 26. Februar 1968 ist. Sie gehört indessen zu den Pflegeanstalten im Sinne des § 57 der Verordnung.

Die Revisionsabteilung der Gesundheitsdirektion hat die Jahresrechnung 1969 der Hugo Mendel-Stiftung geprüft. Die Rechnung ist als Gesamtrechnung sowie als Sonderrechnung für die beiden Hauptkostenstellen «allgemeiner Betrieb» und «Pflegebetrieb» gestaltet. Der Kostgeldertrag einschliesslich der den Patienten verrechneten Sonderleistungen beträgt je Pflegetag in der Pflegeabteilung Fr. 31.84, im Gesamtbetrieb Fr. 27.42. Die Kosten der ärztlichen Betreuung sind in diesen Beträgen nicht enthalten. Die Patienten der Hugo Mendel-Stiftung werden somit finanziell stärker belastet als die Insassen von Krankenheimen, in denen Taxen nach der kantonalen Taxordnung erhoben werden. Anderseits bleibt die finanzielle Belastung unter jener der Patienten des Krankenheims Bethesda, Itschnach-Küsnacht, das der Regierungsrat zum beitragsberechtigten Mittelstandskrankenhaus erklärt hat (RRB Nr. 2885 vom 18. Juli 1968). Die Taxen und Nebenverrechnungen der Pflegeabteilung der Hugo Mendel-Stiftung sind für grössere Teile der Bevölkerung erschwinglich, wie dies in § 38 der Verordnung über die Staatsbeiträge an die Krankenpflege vom 26. Februar 1968 für die Gewährung von Betriebsbeiträgen vorausgesetzt wird.

Der Gesamtertrag der Hugo Mendel-Stiftung belief sich im Jahre 1969 im Gesamtbetrieb auf Fr. 504 277.75 (Fr. 30.81 je Pflegetag), in der Pflegeabteilung auf Fr. 199 978.55 (Fr. 35.99 je Pflegetag). In diesen Summen sind die Betriebsbeiträge der Israelistischen Cultusgemeinde Zürich und der Israelitischen Religionsgemeinschaft Zürich enthalten. Nicht inbegriffen sind die Spenden und Zuwendungen von Drittpersonen. Sie erreichten im Jahre 1969 Fr. 25 999.25.

In der Jahresrechnung 1969 wird der Totalaufwand des Gesamtbetriebes mit Fr. 574 023.65 (Fr. 35.09 je Pflegetag) ausgewiesen. Davon entfallen auf die Pflegeabteilung Fr.

244195.30 (Fr. 43.95 je Pflegetag). Der Anteil der Lohnkosten je Pflegetag beträgt im Gesamtbetrieb Fr. 19.42, in der Pflegabteilung Fr. 28.90. Der Vergleich dieser Zahlen mit den Rechnungsergebnissen der stadtzürcherischen Krankenheime ergibt, dass das Alters- und Pflegeheim der Hugo Mendel-Stiftung wirtschaftlich geführt wird.

Gesamtaufwand 1969 (je Pflegetag)Personalaufwand 1969 (je Pflegetag)
Fr.Fr.
Hugo Mendel-Stiftung:
Gesamtbetrieb35.0919.42
Pflegeabteilung43.9528.90
Krankenheim Bachwiesen53.0141.62
Krankenheim Bombach48.3838.10
Krankenheim Käferberg45.0431.52
Krankenheim Vogelsang50.0340.13

Bei diesem Vergleich muss berücksichtigt werden, dass die Hugo Mendel-Stiftung bisher keine Beiträge an den Bau und die Anschaffungen erhalten hat. Ihre Betriebsrechnung wird deshalb mit Abschreibungskosten belastet. Die Rechnungen der städtischen Krankenheime enthalten dagegen keine Abschreibungen.

Der Regierungsrat gewährt den nach § 57 der Verordnung über die Staatsbeiträge an die Krankenpflege vom 26. Februar 1968 als beitragsberechtigt anerkannten Pflegeanstalten in der Regel jährlich gleichbleibende Betriebsbeiträge. Die Gesundheitsdirektion beantragt, für die Bemesseung [sic!] des Staatsbeitrages an die Pflegeabteilung der Hugo Mendel-Stiftung auf das Betriebsdefizit des Jahres 1969 dieser Abteilung abzustellen. Es beträgt Fr. 44 216.75. Da die Taxen der Hugo Mendel-Stiftung (einschliesslich der Nebenverrechnungen) die Ansätze der kantonalen Taxordnung übersteigen, hält die Gesundheitsdirektion einen Beitrag von 37% % dieses Defizitanteils, d. h. von Fr. 16 581, für angemessen. Der Betriebsbeitrag soll während mehrerer Jahre unverändert beibehalten werden und wird demnach nicht automatisch der Teuerung angepasst. Er ist deshalb auf Fr. 17 000 aufzurunden. Der Ansatz von 37% % entspricht der Hälfte des zurzeit für die Subventionierung der stadtzürcherischen Krankenheime massgebenden Satzes. Diese Art der Kürzung der Betriebsbeiträge an Krankenhäuser mit höheren Taxen wurde auch bei der Neufestsetzung des Staatsbeitrages an die Betriebskosten des Krankenheims Bethesda, Itschnach-Küsnacht, angewandt (RRB Nr. 5047 vom 13. November 1969).

Auf Antrag der Direktion des Gesundheitswesnes [sic!]

beschliesst der Regierungsrat:

I. An die Betriebskosten der Pflegeabteilung der Hugo Mendel-Stiftung, Zürich, wird gestützt auf § 57 der Verordnung über die Staatsbeiträge an die Krankenpflege vom 26. Februar 1968 ein jährlicher Staatsbeitrag von Fr. 17 000, erstmals für das Betriebsjahr 1969, ausgerichtet.

II. Mitteilung an die Hugo Mendel-Stiftung (Präsident: Dr. iur. Walter Wreschner, Löwenstrasse 43, Zürich, im Dispositiv) sowie an die Direktionen des Gesundheitswesens und der Finanzen.