Signatur | StAZH MM 3.129 RRB 1970/3302 |
Titel | Schulhaus (Umbauten und Renovation). |
Datum | 09.07.1970 |
P. | 1435 |
[p. 1435] Die Primarschulpflege Wädenswil ersucht um Zusicherung eines Staatsbeitrages für Umbauten und Renovationen im Schulhaus Glärnisch in Wädenswil.
Die veraltete, nicht mehr benötigte Schulküche soll in einen Mehrzweckraum für Projektionen, Demonstrationen und Theaterspiele umgewandelt werden. Diese Zweckänderung erfordert grössere bauliche Arbeiten. Der ebenfalls nicht mehr benützte Hauswirtschaftsraum ist für das Schulmaterial aller Volksschulhäuser der Gemeinde bestimmt und wird entsprechend eingerichtet. In der ehemaligen Duschenanlage im Keller sollen die Putzmaterialvorräte für sämtliche Schulhäuser eingelagert werden. Im Dachstock wird der alte Projektionsraum als Bibliothek- und Sammlungsraum eingerichtet, um im Lehrerzimmer mehr Raum zu gewinnen, was bei dem 18 Schulabteilungen aufweisenden Schulhaus einem Bedürfnis entspricht. Da die vorgesehenen Aenderungen zweckmässig sind, kann die Vorlage genehmigt werden.
Die Kosten sind einschliesslich Mobiliaranschaffungen auf Fr. 275 000 veranschlagt. Die subventionsberechtigten Kosten werden unter Berücksichtigung der §§ 29 und 30 der Verordnung zum Schulleistungsgesetz festgesetzt, wenn die Bauabrechnung vorliegt. Nicht subventionsberechtigt sind allfällige Mehrkosten einer aufwendigen gegenüber einer einfacheren Ausführung. Da für Unterhaltsarbeiten und Unterhaltsmaterialien keine Staatsbeiträge gewährt werden, ist auch die Einrichtung des zentralen Putzmateriallagers nicht beitragsberechtigt.
Auf Antrag der Erziehungsdirektion
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Vorlage der Primarschulpflege Wädenswil über Umbauten und Renovationen im Schulhaus Glärnisch in Wädenswil im approximativen Kostenbetrag von Fr. 275 000 wird genehmigt.
II. Ein Staatsbeitrag an die subventionsberechtigten Kosten wird zugesichert. Seine Höhe richtet sich nach den im Zeitpunkt der Subventionierung geltenden Bestimmungen.
III. Bei der Durchführung des Vorhabens ist die Wegleitung für Schulbauten vom 14. Juni 1968 zu beachten.
IV. Mitteilung an die Primarschulpflege Wädenswil sowie an die Direktionen der Volkswirtschaft, der öffentlichen Bauten und des Erziehungswesens.