Signatur | StAZH MM 3.13 RRB 1899/0489 |
Titel | Waldrodung. |
Datum | 09.03.1899 |
P. | 158–159 |
[p. 158]
A. Mit Eingabe vom 29. Dezember 1898 sucht Herr Ulrich Rüegg in Rengersweil - Turbenthal um [p. 159] Rodungsbewilligung nach für sein im, Oberholz - Rengersweil gelegenes, zirka 40 Aren großes Waldgrundstück.
B. Das Kreisforstamt beantragt in Uebereinstimmung mit dem Gemeindrat Turbenthal Abweisung des Gesuches unter folgender Begründung:
1. U. Rüegg besitze auf dem Grate nördlich vom Hof Rengersweil einen Landkomplex, von dem nordwestlich zirka 40 Aren mit Holz bestanden seien. Letztere Parzelle werde südöstlich vom Wiesland des Petenten, im übrigen durch verschiedene Privathölzer begrenzt. Die Terrainoberfläche falle bei einer Meereshöhe von 790 bis 815m zum größten Teil südlich, zum andern Teil nördlich ab. Die Dammerde sei trocken und von mittlerer Qualität.
2. Durch die Rodung würde im dortigen Waldareal eine Lücke entstehen und bei der exponirten Lage der fraglichen Parzelle wären Gefahren zu befürchten. Deshalb könne auch die Einwilligung der Holzanstößer nicht ins Gewicht fallen.
Nach Einsicht eines Antrages der Direktion des Innern,
mit Rücksicht auf die oben geschilderten lokalen Verhältnisse
beschließt der Regierungsrat:
I. Das Rodungsgesuch des Herrn U. Rüegg in Rengersweil - Turbenthal betr. seine Waldparzelle im Oberholz - Nengersweil wird abgewiesen.
II. Mitteilung an den Gemeindrat Turbenthal zu Handen des Petenten und an die Direktion des Innern.