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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.13 RRB 1899/0494
TitelLandrecht.
Datum09.03.1899
P.159

[p. 159] Mit Zuschrift vom 3. März 1899 übermittelte das Statthalteramt Winterthur das Gesuch des Gemeindrates Töß namens des Herrn Gregor Bisser, Eisendreher, aus Schienen, Baden, geboren am 24. Februar 1864, wohnhaft in Töß, welcher am 12. Februar 1899 eventuell in den Bürgerverband der Gemeinde Töß aufgenommen wurde, die in Art. 1 des bezüglichen Bundesgesetzes vom 3. Juli 1876 vorgeschriebene Bewilligung des Bundesrates zur Erwerbung des Schweizerbürgerrechtes, datirt 3. Januar 1899, beigebracht und sich über mindestens zweijährigen Aufenthalt im Kanton Zürich ausgewiesen hat (§ 19 des durch Gesetz vom 15. Juli 1888 abgeänderten Gemeindegesetzes von 1875) um Erteilung des Landrechtes an denselben.

Nach Einsicht eines Antrages der Direktion des Innern

beschließt der Regierungsrat:

I. Dem Herrn Gregor Bisser, sowie seiner Ehefrau und einem minderjährigen Kinde, wird gemäß § 21 Absatz 2 des Gemeindegesetzes von 1875 das Kantonsbürgerrecht erteilt und seine Aufnahme in das Bürgerrecht Gemeinde Töß bestätigt, unter der Bedingung, daß er sich innert Monatsfrist über Bezahlung der Einkaufsgebühren in das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht, ersterer im Betrage von 340 Fr., letzterer im Betrage von 200 Fr., bei der Staatskanzlei ausweise.

II. Nach Erfüllung dieser Bedingung ist ihm die Landrechtsurkunde auszustellen.

III. Mitteilung an das Statthalteramt Winterthur zu Handen des Herrn Bisser, an den Gemeindrat Töß, an die Direktionen der Finanzen und des Militärs, sowie an den Gemeindevorstand Schienen.