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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.13 RRB 1899/0711
TitelStation Schlieren.
Datum07.04.1899
P.229–230

[p. 229] Nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten

beschließt der Regierungsrat:

I. An das Eisenbahndepartement ist zu schreiben:

Unterm 10. Dezember 1898 übermittelt uns die Direktion der schweiz. Nordostbahn einen Plan über die infolge Erweiterung der Geleiseanlage auf der Station Schlieren notwendige Versetzung von zwei Bahnwärterbuden daselbst zu Kenntnisnahme.

Der Gemeindrat Schlieren, zur Vernehmlassung eingeladen, berichtet unterm 22. Dezember 1898, daß der Betriebs-Oberingenieur der Nordostbahn am 15. Oktober 1898 um baupolizeiliche Genehmigung, bezw. um Publikation der fraglichen Baugespanne nachgesucht habe. In Anbetracht, daß das zu überbauende Terrain durch Regierungsbeschluß vom 9. Dezember 1897 dem Baugesetz für Ortschaften mit städtischen Verhältnissen unterstellt worden sei, und die eine Bude innerhalb die projektirte Baulinie der Wiesenstraße zu liegen komme, habe der Gemeindrat eine Baubewilligung nur unter der Bedingung erteilen wollen, daß die Nordostbahn diese Bude auf eigene Rechnung außer den Bereich der Baulinie zu verlegen habe, sobald die Entwicklungsverhältnisse der Gemeinde die Ausführung der projektirten Wiesenstraße erheischen sollten.

Diesem Begehren habe die Nordostbahn keine Würdigung geschenkt, und beabsichtige nun nach der Vorlage an das Eisenbahndepartement, die Bude noch weiter gegen Süden, d. h. in die projektirte Straße hinein zu verlegen. Der Gemeindrat protestire deshalb gegen diese Verlegung, er werde die Bewilligung zu dieser Baute gemäß § 20 des Baugesetzes verweigern, und es eventuell auf einen gerichtlichen Entscheid ankommen lassen. Das Vorgehen der Nordostbahn erscheine ihm im höchsten Grade unbegreiflich. Dieselbe habe es in erster Linie darauf abgesehen, die Ausführung der für beide Teile notwendigen Verkehrsverbindung zu verunmöglichen. Der Gemeindrat beantrage deshalb Nichtgenehmigung dieser Vorlage.

Wir haben folgendes zu bemerken:

Gegen die Verlegung der Bude an der Straße von Engstringen nach Schlieren von der Nordseite auf die Südseite der Bahnlinie, werden keine Einwendungen gemacht.

Bezüglich der andern Bude, welche nach der Vorlage zwischen die Geleise (Rollbahnen) der beiden Fabriken von Dr. Strauß und Pestalozzi westlich des Güterschuppens in einen außerhalb der nor- [p. 230] malen Bahngebietsgrenze liegenden Landvorsprung zu stehen käme, ist zu bemerken, daß dieselbe an dieser Stelle mit einem Straßenprojekt der Gemeinde Schlieren in Kollision kommen würde.

Wenn das Projekt auch noch nicht zur endgültigen Genehmigung gelangt ist, so ist doch ersichtlich – wir legen den bezüglichen Baulinienplan der Gemeinde Schlieren zur Orientirung bei – daß an demselben nicht wol etwas zu ändern ist, und die Inanspruchnahme des fraglichen, über die normale Gebietsgrenze vorspringenden Landes, für die Korrektion nicht zu umgehen sein wird.

Die Ausführung der projektirten Straße, oder besser gesagt, Straßenkorrektion, liegt mindestens ebensosehr im Interesse der Nordostbahn als in demjenigen der Gemeinde, und finden wir es in Uebereinstimmung mit dem Gemeindrat Schlieren wirklich befremdend, wie die Nordostbahn dazu kommen kann, dem Projekte Schwierigkeiten in den Weg zu legen. Wir müssen gegen die Tendenz der Nordostbahn, nur die Vorteile des zürcherischen Baugesetzes für Ortschaften mit städtischen Verhältnissen für sich in Anspruch nehmen, dasselbe aber in allen Fällen, wo es ihr irgendwelche Einschränkungen auferlegt, ignoriren zu wollen, neuerdings protestiren, und beantragen Ihnen Rückweisung der Vorlage, soweit sich dieselbe auf die Verlegung der Wärterbude gegenüber dem Stationsgebäude bezieht.

Die Vernehmlassung des Gemeindrates Schlieren und das frühere Projekt der Nordostbahn (vom 15. Oktober 1898) legen wir bei. Wir ersuchen Sie, letzteres, sowie auch den beiliegenden Baulinienplan sr. Zt. wieder an uns zurückgelangen zu lassen.

II. Mitteilung an die Direktion der Nordostbahn, an den Gemeindrat Schlieren, an Herrn Kontrolingenieur Glauser in Zürich IV, und die Direktion der öffentlichen Arbeiten unter Rückschluß der Akten.