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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.13 RRB 1899/0743
TitelPolizeikorps.
Datum13.04.1899
P.240

[p. 240] Mit Schreiben vom 5. April 1899 erklärt Herr E. Kunz, seine durch Regierungsratsbeschluß vom 1. April 1899 erfolgte Wahl zum Lieutenant des kantonalen Polizeikorps nicht annehmen zu können.

Inzwischen ist zu den Bewerbern um diese Stelle noch hinzu getreten: Herr Rudolf Schnorf, a. Bezirksanwalt, von Uetikon am See, in Zürich.

Das Polizeikommando macht folgenden Doppelvorschlag, (mit Amtsantritt auf den 15. April und einer Besoldung von 3500 Fr.) in erster Linie:

Schnorf, Emil, von Uetikon, Kanton Zürich, a. Bezirksanwalt, Oberlieutenant der Verwaltungstruppen, geb. 1870, wohnhaft Kanzleistraße 71, Zürich III;

in zweiter Linie:

Dr. jur. Friedrich Zaugg von Trüb, Kanton Bern, Journalist, Oberlieutenant der Verwaltungstruppen, geb. 1864, wohnhaft Florastraße 44, Zürich V.

Das Polizeikommando fügt bei daß die beiden Bewerber, hinsichtlich Sprachenkenntnis und militärischem Rang einander gleich stünden, Herr Schnorf aber positive Rechtskenntnis des Kantons Zürich besitze und außerdem als Bürger des hiesigen Kantons den Vorzug verdiene. Die Justiz- und Polizeidirektion beantragt, Herrn Schnorf zu wählen, indem dieser auch hinsichtlich der persönlichen Erscheinung sich besser für die zu besetzende Stelle eigne; dagegen rechtfertige es sich mit Rücksicht darauf, daß das Auftreten des Herrn Schnorf als Bezirksanwalt doch zu einzelnen Klagen Veranlassung, gegeben, denselben vorläufig nur auf ein Jahr zu wählen.

Nach Einsicht eines Antrages der Justiz- und Polizeidirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Zum Lieutenant des kantonalen Polizeikorps wird mit sofortigem Amtsantritt, vorläufiger einjähriger Amtsdauer und einer Jahresbesoldung von 3500 Fr.

Herr Emil Schnorf, a. Bezirksanwalt, in Zürich III,

gewählt.

III. [recte: II] Mitteilung an: a) den Gewählten; b) die Finanzdirektion; c) die Polizeidirektion für sich und zu Handen des Polizeikommandos.