Signatur | StAZH MM 3.13 RRB 1899/0761 |
Titel | Bebauungsplan. |
Datum | 13.04.1899 |
P. | 245–246 |
[p. 245] In Sachen Advokat Dr. Rosenberger namens Ingenieur Weber & Konsorten betreffend Bebauungsplan
hat sich ergeben:
A. Mit Beschluß vom 17. Februar 1898 lud der Regierungsrat anläßlich eines Rekurses den Stadtrat Zürich ein, bis zum 1. September 1898 den Bebauungsplan über das Gebiet der Allmend Fluntern [p. 246] zwischen Zürichberg- und Krähbühlstraße nebst den nötigen Baulinien festzusetzen.
B. Mit Eingabe vom 27. März 1899 beschwert sich Dr. Rosenberger namens Ingenieur Weber & Konsorten, daß der Stadtrat jener Einladung bis heute trotz vieler Bemühungen seiner Klienten nicht nachgekommen sei.
C. Der Stadtrat berichtet in seiner Vernehmlassung vom 6. April, daß wenigstens die Baulinien der Zürichberg- und Krähbühlstraße bereits beim Großen Stadtrat liegen und letztere Behörde vermutlich Ende April 1899 Beschluß fassen werde, womit dann den Beschwerdeführern gedient sein werde.
D. Die Vernehmlassung des Stadtrates wurde Dr. Rosenberger zugestellt, woraus derselbe mit Zuschrift vom 10. April 1899 erklärt, daß er unter der Voraussetzung, daß die fraglichen Bau- und Niveaulinien bis anfangs Mai 1899 festgesetzt würden, zur Zeit auf eine materielle Behandlung seiner Beschwerde verzichtet.
Da anzunehmen ist, daß unter den obwaltenden Verhältnissen der Stadtrat jedenfalls die Behandlung der Baulinien im Großen Stadtrat bis Ende April werde erreichen können, kann die Beschwerde als erledigt abgeschrieben werden.
Nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten
beschließt der Regierungsrat:
I. Die Beschwerde wird in der Voraussicht, daß die fraglichen Baulinien bis Ende April vom Großen Stadtrat behandelt sein werden, als erledigt abgeschrieben.
II. Die Kosten bleiben außer Ansatz.
III. Mitteilung an den Beschwerdeführer Dr. Rosenberger zu Handen seiner Klienten, an den Stadtrat Zürich und an die Direktion der öffentlichen Arbeiten unter Rückschluß der Akten.