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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.13 RRB 1899/2163
TitelWasserrecht.
Datum26.10.1899
P.694–695

[p. 694]

A. Unterm 7. September 1899 (siehe Amtsblatt No. 73 vom 12. September 1899) publizirte das Statthalteramt Hinweil folgendes Konzessionsgesuch:

„Die Aktiengesellschaft der Spinnereien von Heinrich Kunz in Aathal sucht hiemit um die nachträgliche staatliche Bewilligung nach, die Schwellbretter oder Fallen ihres Wehres im Aabach bei der Station Aathal in ihrem jetzigen Zustande, d. h. 18 cm über der frühern Konzession, fortbestehen zu lassen.“

B. Laut Bericht des Statthalteramtes vom 8. Oktober 1899 sind gegen das Gesuch keine Einsprachen erhoben worden.

C. Nachdem sich bei der Untersuchung der Anlage der untern Fabrik im Aathal (W.-R.-Kat. No. 166, Bez. Hinweil) herausgestellt hatte, daß bei Anlaß einer frühern Umbaute das Auffangswuhr derselben im Aabach abgeändert und erhöht worden war und in Wasserbaupolizeilicher Beziehung hiegegen nichts eingewendet werden konnte, ist die Inhaberin der Anlage mit Verfügung vom 25. August 1899 angehalten worden, hiefür nachträglich die staatliche Bewilligung nachzusuchen.

D. Mit Verfügung vom 25. August 1899 ist der Konzessionärin in Ausführung früherer Aufträge betreffend Neubestimmung des Wasserrechtszinses, ebenfalls der Vermessungsbericht über dieses Wasserwerk zugestellt worden.

Hienach ergibt sich:

Stirne der Schwellbretter des Fallenwehres 507,67 m
“ “ “ “ Auffangswuhres von Trümpler (W.-R.-Kat. No. 31 Uster) 499,04
Bruttogefäll 8,63 m
Hievon ab: Erforderliches Kanalgefäll
1/4‰ für den Zulauf- und 1/2‰ für den Ablaufkanal 0,31
Nettogefäll 8,32 m

Die mittlere Wassermenge des Aabaches beträgt 1620 Liter pro Sekunde. Daher die Wasserkraft

8,32 x 1620 = 13,478,4 mkg = 179,7 PS.

Der Zins ist zu 4 Fr. pro PS. und pro Jahr anzusetzen. Der jährliche Wasserzins beträgt somit 718 Fr. 80 Rp. Derselbe ist je auf den 31. Dezember, zum ersten Mal auf den 31. Dezember 1899 zu entrichten.

Der unterm 7. September 1893 festgesetzte Zins beträgt 561 Fr. 60 Rp. und war nur ein vorläufiger, auf ein nutzbares Gefäll von 7,80 m und eine Wassermenge von 1350 Litern als mittleren Abfluß des Pfäffikersees und ohne Hinzurechnung des Hinweilerbaches berechneter Zins. Der Staat ist zu einer Zinsnachforderung g für die letzten 5 Jahre berechtigt. Dieselbe beträgt 5 (718.80–561. 60) = 786 Fr.

E. Gegen den Vermessungsbericht hat die Konzessionärin keine Einwendung erhoben.

Nach Einsicht eines Antrages der Baudirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Die Aktiengesellschaft der Spinnereien von Heinrich Kunz in Zürich, als Besitzerin des Wasserrechtes der untern Spinnerei in Aathal (W.-R.-Kat. No. 166 Bez. Hinweil) wird, unbeschadet allfälliger späterer privatrechtlicher Einsprachen, deren zivilrichterliche Erledigung der Inhaberin der Bewilligungsurkunde und nicht dem Staate zur Last fallen würde, gestattet, die Fallenoberkante ihres Wehres im Aabach auf der vorhandenen Höhe, Cote 507,67 nach untenstehendem Nivellement beizubehalten, unter den in den frühern Bewilligungen aufgestellten Bedingungen.

II. Die Höhenlage des Wasserwerkes wird folgendermaßen festgesetzt:

A. Auf westliche Fensterbank vom Haus Neueck, Südseite 510,33 m
B. Oberfläche Grundschwelle am Auffangswuhr 506,74
Stirne vom Schwellbrett 507,67
C. Oberfläche Grundschwelle am Weiereinlauf 507,05
Stirne am Schwellbrett 508,09
C1) Sohle beim Auslauf des Leerlaufes 506,85
Dammkrone des obern Weiers oben vom Weier 508,79
“ “ “ “ unten vom Weier 507,98
C2) Antrittplatte beim Kosthaus, Westseite 508,04
D1) Oberfläche Grundschwelle vom Ueberfallswuhr 506,45
Stirne vom Schwellbrett 507,60
D2) Ueberlauf beim Kanalübergang 507,53
Kanalsohle im Uebergang 506,32
Dammkrone des untern Weiers links in der Mitte 507,80
“ “ “ “ rechts in der Mitte 507,90
D3) Nördl. Fensterbank der untern Fabrik, Ostseite 504,04
D4) Nörd. Fensterbank vom Turbinenhaus, Ostseite 504,80
E4) Oberfläche Grundschwelle am Weierauslauf zur Turbine 506,03
Stirne des Schwellbrettes 507,53
[p. 695]
F1) Oberfläche des Geierüberlaufes 507,54 m
G. “ Grundschwelle des Leerlaufes 505,86
Stirne des Schwellbrettes 507,54
G2) Sohle des Auslaufes vom Leerlauf in den Aabach 502,99
K1) Zentrum der Turbinenachse 504,56
Kettsohle Kanalauslauf 498,57
L1) Oberfläche Grundschwelle im Aabach 501,75
L2) “ “ beim Bahndurchlaß 501,30
Stirne des Schwellbrettes 502,01
Auslauf des Bahndurchlasses in den Aabach 501,25
Bachsohle des Aabaches daselbst 500,46
L3) Sohle des Kanalauslaufes am Ende Gewölbe 498,84
M. Oberfläche des Marksteines No. 17 mit U. und S. bezeichnet 500,30
Oberfläche des Marksteines No. 14 500,76
“ “ Gemeindemarksteines mit U. 44 und S: 18 bezeichnet 500,48
N. Kanalsohle am Auslauf in den Aabach 498,57
O. Oberfläche Grundschwelle am Auffangswuhr von Trümpeler 498,78
Stirne des Schwellbrettes (W.-R.-Kat. No. 31 Uster) 499,04
Wasserrechtsmarke Oberfläche 499,64

III. Der jährliche Zins für dieses Wasserrecht wird auf 718 Fr. 80 Rp. festgesetzt, welcher Betrag je auf den 31. Dezember, zum ersten Mal auf 31. Dezember 1899 zu entrichten ist.

IV. Der bisherige unterm 7. September 1893 festgesetzte Zins von 561 Fr. 60 Rp. wird aufgehoben.

V. Die Zinsdifferenz im Betrage von 786 Fr. seit 1. Januar 1894 bis 31. Dezember 1898 hat die Konzessionärin sofort an die Staatskasse einzuzahlen.

VI. Disp. I. II. und III. dieses Beschlusses hat die Wasserrechtsbesitzerin in ihren Kosten im Notariatsprotoll eintragen zu lassen und sich darüber bei Vermeidung von Ordnungsbuße innerhalb 6 Wochen vom Datum dieses Beschlusses an, durch ein notarialisches Zeugnis bei der Finanzdirektion in Bezug auf Disp. III. und bei der Baudirektion in Bezug auf Disp. I. und II. auszuweisen.

VII. Mitteilung an die Aktiengesellschaft der Spinnereien von Heinrich Kunz in Zürich unter Bezug von 10 Fr. Experten-, sowie der Ausfertigungs- und Stempelgebühren durch das Mittel des Statthalteramtes, an das Statthalteramt Hinweil, an den Gemeindrat Seegräben, an die Notariatskanzlei Wetzikon, an die Finanzdirektion und an die Baudirektion unter Rückstellung der Akten.