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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.13 RRB 1899/2211
TitelBaulinien.
Datum02.11.1899
P.715

[p. 715]

A. Unterm 5. Oktober 1899 übermittelte der Stadtrat Zürich die Bau- und Niveaulinienpläne der Stampfenbach- und Wasserwerkstraße, sowie den Niveaulinienplan der neuen Beckenhofstraße (Kreis I und IV) zur Genehmigung.

B. Die Ausschreibung erfolgte in No. 55 des Amtsblattes vom 11. Juli 1899 und sind laut Zeugnis der Bezirksratskanzlei vom 5. Oktober 1899 keine Rekurse dagegen eingegangen.

Die Baudirektion berichtet:

Die Bau- und Niveaulinien der Stampfenbachstraße, soweit dieselben im Kreis IV liegen, nämlich von der Walchegasse bis zur „Sonne“ sind vom Regierungsrat unterm 2. Oktober 1869 genehmigt worden, während diejenige von der Walkestraße bezw. der Leonhardstreppe bis zum Leonhardsplatz erst durch die vorliegenden Pläne festgesetzt werden. Vom „Hotel Central“ bis zum „Hotel Europäischer Hof“ beim Neumühleweg, d. h. auf eine Länge von zirka 70 m beträgt der Baulinienabstand 13,5 m und konnte der bestehenden, relativ neuen Gebäulichkeiten wegen nicht wohl vergrößert werden. Vom „Hotel Europäischer Hof“ an erweitert sich der Baulinienabstand, indem die westliche Baulinie um 6,5 m zurücktritt, auf 20 m bis zur Walkestraße bezw. zur Leonhardstreppe. Von hier an bleibt die östliche, am 2. Oktober 1869 genehmigte Baulinie unverändert, während die westliche bis zur Sumatrastraße um 4,25 m und dann etwas weniger zurückgesetzt und dadurch ebenfalls ein Baulinienabstand von 20 m erreicht wird. Dieser Baulinienabstand bleibt konstant bis zum Uebergang der Stampfenbachstraße in die Wasserwerk- und neue Beckenhofstraße beim Gasthaus zur Sonne. Die am 2. Oktober 1869 genehmigte westliche Baulinie wird hier im Maximum um 8 m westlich verlegt. Die westliche Baulinie der Stampfenbachstraße schließt sich mit einer zirka 105 m langen Kurve von 300 m Radius an diejenige der Wasserwerkstraße an, resp. tangirt daselbst mit der vom Regierungsrat unterm 13. Februar 1891 genehmigten westlichen Baulinie dieser Straße. Die östliche unter gleichem Datum genehmigte Baulinie der Wasserwerkstraße bleibt unverändert. Die Niveaulinie der Stampfenbachstraße bezweckt eine Ausgleichung des Gefälles durch etwelche Tieferlegung der gegenwärtigen Straßenplanie von der Walkestraße bis zur Hoch-, Werdstraße, im Uebrigen aber schließt sie sich der bestehenden Straßenplanie an bis zum Uebergang in die neue Beckenhofstraße, wo eine Senkung des gegenwärtigen Niveau beabsichtigt ist. Die anschließende Niveaulinie der neuen Beckenhofstraße wird beim Gasthof zur Sonne von der Stampfenbachstraße an auf eine Länge von 139,5 m tiefer gelegt, im Maximum, etwas oberhalb genanntem Gasthof um zirka 0,85 m. Sie schließt sich mit einer Maximalsteigung von 4,4% an diejenige der Stampfenbachstraße an, welche an der Anschlußstelle (bei Profil – 22) 4,5% Steigung besitzt. Beim Punkt 139,5 m oberhalb der Sonne geht sie in die unterm 1. Juli 1875 genehmigte Niveaulinie über. Die Aenderung der alten Niveaulinie bezweckt hauptsächlich die Beseitigung der für den Fuhrwerkverkehr höchst lästigen starken Steigung von 5,5% unterhalb der Sonne und bedingt eine erhebliche Korrektion der Straße. Die Niveaulinie der Wasserwerkstraße, welche nach einem Uebergang von der Stampfenbachstraße aus mit 6,11% gegen das Drahtschmidli zu fällt, ist im Wesentlichen identisch mit dem bestehenden Straßenniveau.

Der Genehmigung der Vorlage steht nichts entgegen.

Nach Einsicht eines Antrages der Baudirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Die Bau- und Niveaulinien der Stampfenbach- und Wasserwerkstraße, sowie die Niveaulinie der neuen Beckenhofstraße werden gemäß Vorlage genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Zustellung je eines Planexemplares und an die Baudirektion unter Rückschluß der übrigen Akten und Pläne.