Signatur | StAZH MM 3.130 RRB 1970/4781 |
Titel | Strassen. |
Datum | 01.10.1970 |
P. | 2169 |
[p. 2169] Der Regierungsrat genehmigte bereits mehrere Verträge über den vorsorglichen Liegenschaftenerwerb für den Bau der Entlastungsstrasse von Pfäffikon. Heute liegt ein weiterer Vertrag zur Genehmigung vor. Das Grundstück Kat.-Nr. 366 wird von der neuen Strasse beansprucht. Die darauf stehenden Gebäulichkeiten Assek.-Nrn. 152/54 und 388 müssen abgebrochen werden. Die Erben des Albert Schneider, Pfäffikon, beabsichtigen den Verkauf ihrer Liegenschaft. Um diese in einem späteren Zeitpunkt nicht aus zweiter oder dritter Hand erwerben zu müssen, haben die Organe der Baudirektion die Kaufunterhandlungen eingeleitet.
Das Kaufobjekt umfasst 1428 m2 Land mit den darauf für Fr. 319 000 brandversicherten Gebäulichkeiten. Die Erbengemeinschaft des Albert Schneider liess durch Alfred Schenk, Präsident der Schätzungskommission Kreis I, ein Gutachten erstellen. Es kommt zum Schluss, dass eine Entschädigung von Fr. 438 000 angemessen sei. Zum Preis von Fr. 430 000 konnte am 29. Juni 1970 ein Kaufvertrag öffentlich beurkundet werden.
Die Erben des Albert Schneider können das Kaufobjekt längstens bis 31. Dezember 1974 zu einem jährlichen Zins von Fr. 10 000 mieten. Im Kaufpreis ist das Wirtschaftspatent sowie das zum Betrieb des Restaurants dienende Gross- und Kleininventar eingeschlossen.
Der vereinbarte Kaufpreis ist angemessen.
Auf Antrag der Direktion der öffentlichen Bauten
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der zwischen dem Staat Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, und den Erben des Albert Schneider, Pfäffikon, am 29. Juni 1970 öffentlich beurkundete Vertrag über den Erwerb der Liegenschaft Restaurant Neueck, Kat.-Nr. 366 an der Russikerstrasse, Gemeinde Pfäffikon, wird genehmigt.
II. Die Ausgaben im Betrag von Fr. 430 000 sind dem Titel 8300.700 der Staatsrechnung, vorsorglicher Liegenschaftenerwerb, zu belasten.
III. Das Grundbuchamt Pfäffikon wird beauftragt, die Eigentumsübertragung vorzunehmen.
IV. Die Baudirektion, Tiefbauamt, wird ermächtigt, den Staat Zürich beim Grundbuchamt zu vertreten.
V. Mitteilung an Ida Schneider, zum Neueck, Russikerstrasse 3, Pfäffikon, Gertrud Oesch-Schneider, Tumbelenstrasse 72, Pfäffikon (Dispositiv I), das Grundbuchamt Pfäf fikon (Dispositive I, III und IV) unter Rücksendung des mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Vertragsexemplars sowie an die Direktion der öffentlichen Bauten.