Signatur | StAZH MM 3.131 RRB 1971/0381 |
Titel | Nationalstrassen. |
Datum | 21.01.1971 |
P. | 154 |
[p. 154] Im Zusammenhang mit dem Bau der N 1.1.4, Umfahrung Winterthur, Strecke Schlosstal bis Sporrer, Stadtgemeinde Winterthur, erwarb der Staat Zürich im Jahre 1964 die Liegenschaft Kat.-Nr. 3129 mit Wohnhaus und Werkstatt am Papiermühleweg 19 in Winterthur-Wülflingen zum Preis von Fr. 245 000. Der heutige Mieter der Werkstatt und der Wohnung im 1. Stock, Paul Herzog, dipl. Sanitärinstallateur, Winterthur-Wülflingen, möchte diese Liegenschaft zwecks Erweiterung seines Installationsbetriebes erwerben. Einem Verkauf steht nichts im Wege. Für den Strassenbau wurden vom genannten Grundstück rund 170 m2 Gartengebiet beansprucht. Zudem steht heute das Wohnhaus direkt hinter der ca. 6 m hohen Böschung der Umfahrungsstrasse. In Berücksichtigung des genannten Landverlustes sowie eines Minderwertes ergibt sich folgender Verkaufspreis:
Erwerb der Liegenschaft | Fr. | 245 000 | |
abzüglich Landverlust | rund | Fr. | 20 000 |
abzüglich Minderwert | rund | Fr. | 35 000 |
heutiger Verkaufspreis | Fr. | 190 000 |
Der Minderwert der Liegenschaft wurde seinerzeit von der Eidgenössischen Schätzungskommission auf rund Fr. 50 000 geschätzt. Paul Herzog erklärte sich mit dem errechneten Verkaufspreis einverstanden; der entsprechende Kaufvertrag wurde am 4. Januar 1971 abgeschlossen.
Auf Antrag der Direktion der öffentlichen Bauten
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der zwischen dem Staat Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, und Paul Herzog, dipl. Sanitärinstallateur, Papiermühleweg 13, Winterthur-Wülflingen, abgeschlossene Vertrag über den Verkauf der Staatsliegenschaft Kat.-Nr. 3129 zum Preis von Fr. 190 000 wird genehmigt.
II. Die Einnahmen von total Fr. 190 000 sind dem Konto 5020.310.01, Erlös aus Verkäufen beim Bau von Nationalstrassen, gutzuschreiben. Die Verbuchung hat über das Konto 5020.741, N 1.1.4. 202.00 zu erfolgen.
III. Das Grundbuchamt Winterthur-Wülflingen wird eingeladen, die grundbuchliche Behandlung des genehmigten Kaufvertrags vorzunehmen.
IV. Die Baudirektion wird ermächtigt, den Staat Zürich beim Grundbuchamt zu vertreten.
V. Mitteilung an Paul Herzog, Papiermühleweg 13, Winterthur (Dispositiv I), das Grundbuchamt Winterthur-Wülflingen (Dispositive I, III und IV), das Amt für Strassen- und Flussbau, Bern, sowie an die Direktion der öffentlichen Bauten.