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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.131 RRB 1971/2297
TitelNeubau Kantonsschule Rämibühl, Zürich.
Datum29.04.1971
P.970

[p. 970] Für den Neubau der Kantonsschule Rämibühl Zürich sind verschiedene Vergebungen des Regierungsrates und der Baudirektion gemäss den bereits vorliegenden Unternehmerschlussabrechnungen zu erhöhen. Die Ueberschreitungen sind zum Teil eine Folge der seit 1965 durchgeführten Sparmassnahmen. Den Benützern wurde anfänglich nur das absolute Minimum an Einrichtungen zugestanden. Erst gegen Ende der Bauausführung sind dann mit Zustimmung der Erziehungsdirektion weitere Anschaffungen bewilligt worden. Weitere Ursachen sind die massive Teuerung zwischen Offerteingabe und Ausführung sowie insbesondere die Umdispositionen zwischen den einzelnen Firmen infolge Personalknappheit. Diese Mehrkosten sind durch Minderleistungen anderer Firmen kompensiert.

Maurerarbeiten.

Personalmangel der beiden Arbeitsgemeinschaften Baur/ Dangel und Keller & Co./Jäggi und Hafter zwangen die Bauleitung, an Luigi Grendene, Buchs (ZH), bedeutend mehr Versetz- und Beihilfearbeiten zu übertragen, als ursprünglich vorgesehen war. Die Vergebung der Baudirektion vom 20. November 1968 an L. Grendene, Buchs (ZH), ist deshalb von Fr. 50 000 um Fr. 70 000 auf Fr. 120 000 zu erhöhen.

Schreinerarbeiten.

Im Offertformular waren absichtlich nur die dringendst notwendigen Schreinerarbeiten, vorwiegend einfache Möbel, eingesetzt. Nach Bezug der Schule Mitte Oktober 1970 wurden gemeinsam mit den Schulleitungen und der Erziehungsdirektion die tatsächlichen Bedürfnisse festgestellt und es mussten grössere Nachbestellungen vorgenommen werden. Von den drei seinerzeit berücksichtigten Firmen konnten nur zwei Mehrarbeiten übernehmen. Daher sind die Vergebungen gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 4263 vom 25. September 1969 an A. Jegen, Effretikon, von Fr. 310 000 um Fr. 410 000 auf Fr. 720 000, jene an A. Brandenberg, Uster, von Fr. 245 000 um Fr. 30 000 auf Fr. 275 000 zu erhöhen.

Maler- und Tapeziererarbeiten.

Mit Rücksicht auf den vermehrten audio-visuellen Unterricht mussten bedeutend mehr Verdunkelungseinrichtungen erstellt werden, als vorgesehen war. Deshalb ist die Vergebung der Verdunkelungseinrichtungen gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 517 vom 29. Januar 1970 an die Tapeten Spörri AG, Zürich, von Fr. 100 000 um Fr. 40 000 auf Fr. 140 000 zu erhöhen.

Schlosserarbeiten.

Nach Bezug der Schule Mitte Oktober 1970 stellten die Schulleitungen fest, dass das wertvolle Sammlungsmaterial in den vorhandenen Metallvitrinen nicht vollständig untergebracht werden konnte. Es waren deshalb Nachbestellungen unumgänglich. Die Vergebung der Ausstellvitrinen gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 5528 vom 11. Dezember 1969 an die Brüllmann Söhne AG, Kreuzlingen, ist von Fr. 350 000 um Fr. 70 000 auf Fr. 420 000 zu erhöhen.

Bei den Normalschlosserarbeiten war nur eine der seinerzeit berücksichtigten Firmen in der Lage, Mehrarbeiten auszuführen. Aus diesem Grund ist die Vergebung der Schlosserarbeiten gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 3101 vom 8. August 1968 an Bruno Busarello, Zürich, von Fr. 110 000 um Fr. 40 000 auf Fr. 150 000 zu erhöhen.

Auf Veranlassung der verantwortlichen Ingenieure mussten die als Sparmassnahme sehr leicht konstruierten Tragkonstruktionen für die Glasbausteinwände verstärkt werden. Die Vergebung dieser Arbeiten gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 61 vom 4. Januar 1968 an C. und R. Nyffenegger, Zürich, ist deshalb von Fr. 75 000 um Fr. 10 000 auf Fr. 85 000 zu erhöhen.

Entgegen dem ursprünglichen Raumprogramm erschien, aus geologischen und fundationstechnischen Gründen, der Bau eines zweiten Geschosses der Tiefgarage zweckmässig. Der Anschluss an das Fernheizwerk machte den vorgesehenen Kohlenbunker überflüssig. An seiner Stelle bewilligte der Regierungsrat die Erstellung einer Kleinturnhalle. Deshalb muss die Vergebung für die Torlieferungen gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 3507 vom 5. September 1968 an die Gauger & Co. AG, Zürich, von Fr. 60 000 um Fr. 50 000 auf Fr. 110 000 erhöht werden.

Kinotechnische Einrichtung.

Eine massive Teuerung in dieser Branche, D-Markaufwertung sowie die von der Erziehungsdirektion für die Bedürfnisse der Universität geforderten Mehrlieferungen machen eine Erhöhung der Vergebung gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 5528 vom 11. Dezember 1969 an die Philips AG, Zürich, von Fr. 80 000 um Fr. 20 000 auf Fr. 100 000 notwendig.

Aula- und Studio-Bühnen.

Die Einrichtungen der beiden, ursprünglich nur für das Schultheater vorgesehenen Bühnen mussten für die Benutzung durch die Universität und das Berufstheater erweitert werden. Deshalb ist die Vergebung gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 5181 vom 14. Dezember 1967 an die Firma E. Wyss, Mühlehorn, von Fr. 55 000 um Fr. 100 000 auf Fr. 155 000 zu erhöhen. Im letzteren Betrag sind auch die Aufwendungen für die Kino-Projektionseinrichtung gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 5528 vom 11. Dezember 1969 (Vergebungssumme Fr. 35 000) enthalten.

Schriften.

Der Umfang der Beschriftungen musste nach den ersten Erfahrungen fast verdoppelt werden. Deshalb ist die Vergebung der Schriften gemäss Direktionsverfügung vom 19. März 1970 an W. Schori, Zürich, von Fr. 40 000 um Fr. 30 000 auf Fr. 70 000 zu erhöhen.

Bewachung des Rämibühlareals.

Die Bewachung grosser Bauareale- und Objekte wird in der heutigen Zeit ausserordentlich kostspielig. Diebstähle und insbesondere absichtliche Sachbeschädigungen ausserhalb der Normalarbeitszeit sowie an Samstagen und Sonntagen machten ausserordentlich umfangreiche zusätzliche Bewachungen notwendig. Die Vergebung der Bewachung gemäss Direktionsverfügung vom 29. November 1968 an die Firma CASAPOL, Zürich, im Betrag von Fr. 50 000 muss deshalb um Fr. 50 000 auf Fr. 100 000 erhöht werden.

Der gesamte Betrag für die vorgenannten Erhöhungen beträgt Fr. 885 000 und ist durch Minderausgaben sowie die Teuerung zwischen Offertstellung und Arbeitsbeendigung gedeckt.

Auf Antrag der Direktion der öffentlichen Bauten

beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Neubau der Kantonsschule Rämibühl, Zürich, werden verschiedene Vergebungsbeträge gemäss den Erwägungen erhöht.

Die Mehrkosten von insgesamt Fr. 885 000 gehen zu Lasten des Kontos 5000.700.34, Neubau Kantonsschule Rämibühl, Zürich.

II. Mitteilung an die Direktionen der öffentlichen Bauten und des Erziehungswesens.