Signatur | StAZH MM 3.132 RRB 1971/3871 |
Titel | Strassen. |
Datum | 15.07.1971 |
P. | 1669 |
[p. 1669] A. Mit Beschluss Nr. 4877 vom 30. Oktober 1969 genehmigte der Regierungsrat das Projekt für die Verlegung der Einmündung der Rumlikerstrasse I. Kl. Nr. 2 in die Staatsstrasse I. Kl. Nr. 1 bei der Kreuzstrasse, Gemeinde Russikon, und bewilligte gleichzeitig den für die Ausführung notwendigen Kredit. Im gleichen Beschluss wurden die Bauarbeiten an die Firma Jules Egli AG, Rikon, vergeben.
Ueberbauungen im Einzugsgebiet der Sennhofstrasse I. Kl. Nr. 5 haben eine wesentlich stärkere Verkehrsbelastung der betreffenden Einmündung zur Folge. Aus den nachstehenden Gründen drängte sich deshalb eine Ergänzung des bereits genehmigten Projekts auf:
1. Um einen ordentlichen Verkehrsablauf im Einlenker der Sennhofstrasse I. Kl. Nr. 5 gewährleisten zu können, wird ein Verkehrsteiler eingebaut. Diese Projektänderung macht die Zurücksetzung bzw. die Neuerstellung der Gartenstützmauer längs der Liegenschaft Weberei Russikon AG notwendig.
2. Beim Bau des Geschäftshauses Corrodi und des neuen Gemeindehauses mussten sehr schlechte Untergrundverhältnisse festgestellt werden. Dies bedingt eine Aenderung im Aufbau des Normalprofils. Zur Vermeidung von Erschütterungsschäden an den unmittelbar anliegenden Gebäuden, besonders bei den erwähnten Neubauten, muss auf den Einsatz von Vibrationsgeräten verzichtet werden. Anstelle des üblichen Kieskoffers ist eine bituminöse Fundationsschicht im Heissmischverfahren erschütterungsfrei einzubauen. Andere Stabilisierungsverfahren können aus technischen Gründen nicht angewendet werden.
Die aus diesen Ergänzungsarbeiten resultierenden Mehrkosten belaufen sich laut Kostenvoranschlag auf ca. Fr. 60 000.
Für diese Mehraufwendungen und für die seit der Ausschreibung eingetretene sowie noch zu erwartende Bauverteuerung ist ein Ergänzungskredit in der Höhe von Fr. 250000 notwendig. Dieser geht zu Lasten des Titels 3016.740.01 der Staatsrechnung, Bau von Strassen I. Kl., und ist dem Baukonto Nr. 1335, Ausbau der Einmündung der Rumlikerstrasse I. Kl. Nr. 2 in die Staatsstrasse I. Kl. Nr. 1, Gemeinde Russikon, gutzuschreiben.
Der Arbeitsauftrag an die Firma Jules Egli AG, Rikon, ist um Fr. 60 000 zuzüglich der bereits eingetretenen sowie noch zu erwartenden Bauverteuerung zu erweitern.
Auf Antrag der Direktion der öffentlichen Bauten
beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Ergänzungsprojekt für den Ausbau der Einmündung der Rumlikerstrasse I. Kl. Nr. 2 in die Staatsstrasse I. Kl. Nr. 1 in der Gemeinde Russikon wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen genehmigt.
II. Für die Mehrarbeiten und die seit der Ausschreibung bereits erfolgte sowie noch zu erwartende Bauverteuerung wird ein Ergänzungskredit von Fr. 250 000 bewilligt. Dieser geht zu Lasten des Titels 3016.740.01 der Staatsrechnung, Bau von Strassen I. Kl., und ist dem Baukonto Nr. 1335, Ausbau der Einmündung der Rumlikerstrasse I. Kl. Nr. 2 in die Staatsstrasse I. Kl. Nr. 1, Gemeinde Russikon, gutzuschreiben.
III. Der Erweiterung des Arbeitsauftrags an die Firma Jules Egli AG, Rikon, um Fr. 60 000 zuzüglich der bereits eingetretenen und noch zu erwartenden Teuerung wird im Sinne der Erwägungen zugestimmt.
IV. Mitteilung an den Gemeinderat Russikon unter Beilage eines mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Exemplars des Ergänzungsprojekts, den Bezirksrat Pfäffikon sowie an die Direktionen der öffentlichen Bauten und der Finanzen.