Signatur | StAZH MM 3.133 RRB 1971/6221 |
Titel | Zentralbibliothek (Staatsbeitrag). |
Datum | 11.11.1971 |
P. | 2719–2720 |
[p. 2719] A. Gemäss § 2 Absatz 2 des auf Gesetzesstufe stehenden Vertrags zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich betreffend die Errichtung einer Zentralbibliothek als öffentliche Stiftung vom 26. November/16. Dezember 1910 haben Stadt und Kanton in gleichem Ausmass für die Kosten des Betriebs der Zentralbibliothek aufzukommen. Der Regierungsrat hat letztmals mit Beschluss Nr. 4766 vom 1. Oktober 1970 die Leistungen des Staats an die Zentralbibliothek neu geregelt. Es wurde damals für das Jahr 1970 zu dem bewilligten jährlichen Beitrag von Fr. 1 255 000 ein einmaliger Beitrag von Fr. 331 750 zugesprochen und der Beitrag für das Jahr 1971 auf Fr. 2 043 615 angesetzt. Der auf 12 Jahre (1965 bis 1976) befristete Beitrag von Fr. 28 000 zur Amortisation des Defizits bei der Versicherungskasse und der zu alleinigen Lasten des Kantons gehende jährliche Beitrag von Fr. 1500 an das Verzeichnis der Hochschulschriften sind in den genannten Beträgen inbegriffen.
B. Seither sind verschiedene Gesuche der Zentralbibliothek um einmalige Leistungen und um Erhöhung der laufenden Beiträge eingegangen. Sie beziehen sich auf die Jahre 1970 bis 1972.
Im einzelnen handelt es sich um folgendes:
1. Rechnung 1970
Bei der Neufestsetzung der Beiträge im Oktober 1970 konnte die in der Folge vom Gemeinderat der Stadt Zürich bewilligte Ergänzungszulage für das städtische Personal für das Jahr 1970 von 3,5% noch nicht berücksichtigt werden. Das Dienstverhältnis, insbesondere Besoldung und Versicherung, der Angestellten der Zentralbibliothek richtet sich nach den städtischen Personalbestimmungen. Die Mitarbeiter der Zentralbibliothek kommen daher jeweils in den Genuss der von der Stadt Zürich für ihr Personal bewilligten Teuerungszulagen, Reallohnverbesserungen und strukturellen Besoldungserhöhungen.
Die Aufwendungen für die Ergänzungszulage 1970 betragen Fr. 70 600 für das aktive Personal und Fr. 8200 für die Rentner, insgesamt somit Fr. 78 800.
Die Betriebsrechnung der Zentralbibliothek für das Jahr 1970 schloss mit einem Defizit von Fr. 442 614.57 ab, wobei der obenerwähnte, erst nachgesuchte, aber vom Kanton noch nicht gewährte Beitrag bereits als Einnahme verbucht ist. Die Bibliothekskommission der Zentralbibliothek stellt das Gesuch an die Stifter um Uebernahme des Defizits, woraus sich für Stadt und Kanton ein einmaliger Beitrag von je Fr. 220 000 ergäbe. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine stärkere Belastung des Reservefonds als mit den für das Jahr 1970 budgetierten Fr. 152 400 zusätzlich einer Entnahme von Fr. 10 000 aus dem Berta Reiser-Legat nicht tragbar wäre. Im übrigen wird zur Begründung angeführt, dass es wegen der frühzeitigen Budgetierung ausserordentlich schwierig sei, den Aufwand für die in starker Entwicklung begriffene Zentralbibliothek genau vorauszusagen. Im besonderen wurde die Rechnung 1970 durch die Neueinstellungen von Personal zusätzlich belastet, die nötig wurde wegen des Ansteigens der Benützerzahlen, der erhöhten Kredite für Bücheranschaffungen, der Aktivierung der lange vernachlässigten Musik-Abteilung und wegen der Uebernahme neuer Aufgaben, wie beispielsweise die Betreuung der Bibliothek der Julius Klaus-Stiftung als Depositum. Sodann bedingte der länger dauernde Ausfall des Lifts im Büchermagazin zusätzliches Personal, um den Benützern unerträglich lange Wartefristen zu ersparen.
2. Rechnung 1971
Nicht eingeschlossen sind bei der Bewilligung des Beitrags für das Jahr 1971 gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 4766 vom 1. Oktober 1970 die für dieses Jahr bewilligte Teuerungszulage von 3,5%, die Reallohnerhöhung von 8,33% (13. Monatslohn) und von jährlich Fr. 1200 pro Angestellten. Die jährlichen Mehrauslagen betragen für die Teuerungszulage Fr. 78 000 und für die Reallohnerhöhungen Fr. 296 000; dazu kommt eine einmalige Leistung für den Einkauf der Be- [p. 2720] soldungserhöhungen in die städtische Versicherungskasse von Fr. 492 600. Weitere im Voranschlag des Jahres 1971, der die Grundlage für die Bemessung des Staatsbeitrags bildete, nicht berücksichtigte Aufwendungen ergeben sich aus der Ergänzungszulage pro 1971 im Ausmass von 6 1/2% (Fr. 148 000) und der Ergänzungszulage an Rentner und Witwen (Fr. 17 000), total also Fr. 165 000.
3. Budget 1972
Die Bibliothekkommission der Zentralbibliothek hat das Budget 1972 eingereicht mit dem Gesuch, den Staatsbeitrag für das Jahr 1972 von Fr. 1 870 200 auf Fr. 2 653 400 zu erhöhen (zuzüglich des Beitrags von Fr. 1500). Aufgerundet ergibt sich somit ein Beitrag von Fr. 2 655 000.
Im Vergleich zu dem Voranschlag 1971 zeigt sich auf der Einnahmenseite eine Verbesserung vor allem dank Fonds-Entnahmen. Es ist eine Belastung des Reservefonds mit Fr. 250 000 und des Victor-Herosé-Fonds mit Fr. 8000 vorgesehen, während im Budget 1971 keine Belastungen der Fonds in Aussicht genommen sind. Eine merkliche Erhöhung (um Fr. 10 500) erfahren die Entschädigungen für verschiedene Dienstleistungen, beispielsweise für Herstellung von Photokopien. Der Wegfall des Beitrags der Subvenienten von Fr. 501 500 für einmalige Bauauslagen wirkt sich auf das Budget nicht aus, da auch die entsprechende Ausgabenposition entfällt. Insgesamt sind Einnahmen von Fr. 4 189 615 budgetiert gegenüber Fr. 4 985 130 im Jahre 1971.
Die Ausgaben erhöhen sich gegenüber dem Budget 1971 von Fr. 4 985 130 auf Fr. 5 756 000. Auf die Personalaufwendungen entfallen Fr. 3 126 000 gegenüber Fr. 2 968 400 im Voranschlag 1971. Wenn die Differenz mit Fr. 158 200 verhältnismässig gering erscheint, so erklärt sich das im wesentlichen durch die bereits erwähnte grosse Nachzahlung an die Versicherungskasse, die die Rechnung 1971 belastet. Auf dem Personaltitel sind Mehrauslagen von Fr. 114 000 für die strukturelle Besoldungserhöhung vorgesehen, nicht dagegen solche für die in Aussicht stehende Teuerungszulage von 6,5%.
Auch die übrigen Ausgabeposten erscheinen grösstenteils mit erhöhten Beträgen; die Büroausgaben mit Fr. 129 500 statt Fr. 104 100; die Kosten für Heizung, Beleuchtung und Reinigung mit Fr. 103 000 statt Fr. 78 000; die Aufwendungen für Mobiliar mit Fr. 187 000 statt Fr. 62 000, wobei ausserordentliche Anschaffungen vor allem für Katalog- und Kartenschränke von Fr. 117 000 vorgesehen sind, während die normalen Mobiliarauslagen nur unerheblich, nämlich von Fr. 62 000 auf Fr. 70 000, ansteigen werden. Unter dem Titel Sammlungsgegenstände (zur Hauptsache Bücheranschaffungen) werden die Auslagen für den Normalbedarf um 20% - der seinerzeit vorgesehenen Aeufnungsquote - von Fr. 780 000 auf Fr. 936 000 erhöht. Für den immer noch bestehenden Nachholbedarf (vor allem für Mikrofilmausgaben von Zeitungen) sind Fr. 276 000 budgetiert. Neu erscheint ein Ausgabeposten von Fr. 100 000 für die Einführung der Datenverarbeitung (Hardware Fr. 40 000, Software Fr. 60 000). Während auf den weiteren Ausgabetiteln keine wesentlichen Aenderungen zu verzeichnen sind, ergibt sich unter dem Titel Liegenschaft eine Verminderung von Fr. 659 600 (Versicherung und Kontrollen Fr. 5800, Reparaturen Fr. 152 300, einmalige Bauauslagen Fr. 501500) auf Fr. 445 700 (Versicherung und Kontrolle Fr. 7200, Reparaturen Fr. 75 000, einmalige Bauauslagen Fr. 363 500). Die einmalige Auslage von Fr. 363 500 ist bedingt durch die Verbesserung der Beleuchtung in Lesesaal und Vorhalle (Fr. 27 000), die Erneuerung des Personenlifts im Verwaltungsgebäude (Fr. 63 500) und der Heizung (Fr. 144 000) sowie durch die Erweiterung der Feuer-Alarmanlage (Fr. 67 000) und den Ausbau der Telephonanlage (Fr. 62 000).
C. Die Aufwendungen sind ausgewiesen. Sie sind eine Folge der Besoldungsverbesserungen und der Teuerung einerseits und der erwarteten Expansion des Betriebs andererseits.
Es ist gegeben, die nachgesuchten Beiträge für die Jahre 1970 und 1971 in einem einmaligen Beitrag zusammenzufassen und mit den Nachtragskrediten 2. Serie anzufordern.
Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Ergänzungszulage 1970 | Fr. | 78 800 | ||
Defizit der Betriebsrechnung 1970 | i | Fr. | 440 000 | |
Teuerungszulage 1971 | Fr. | 78 000 | ||
Reallohnerhöhung 1971 | ||||
13. Monatslohn (8,33%) | Fr. | 192 000 | ||
Feste Erhöhung | Fr. | 104 000 | Fr. | 296 000 |
Einkauf in die Versicherungskasse 1971 | ||||
13. Monatslohn (8,33%) | Fr. | 451 600 | ||
Feste Erhöhung | Fr. | 41 000 | Fr. | 492 600 |
Ergänzungszulage 1971 | Fr. | 165 000 | ||
Fr. | 1 550 400 | |||
Zu Lasten des Kantons | Fr. | 775 200 |
Damit die Zentralbibliothek nicht gezwungen ist, auf Ende des Jahres Kredite mit entsprechenden Zinsbelastungen aufnehmen zu müssen, ersucht die Erziehungsdirektion um die Ermächtigung, über diesen Betrag sofort verfügen zu können.
Was das Budget 1972 betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass im staatlichen Voranschlag für das Jahr 1972 auf Grund der damaligen Unterlagen ein Betrag von Fr. 2 179 000 aufgenommen ist, also nicht Fr. 1 870 200, wie die Zentralbibliothek in ihrem Gesuch erwähnt. Die nachträgliche Erhöhung stellt sich somit auf Fr. 474 400 und nicht Fr. 783 200, wie im Gesuch angegeben. Wie bereits erwähnt, sind die Teuerungszulagen für das Jahr 1972 im Budget der Zentralbibliothek noch nicht enthalten. Ferner steht der genaue zusätzliche Aufwand für die strukturelle Besoldungserhöhung noch nicht fest. Es ist daher damit zu rechnen, dass mit der 1. Serie der Nachtragskredite für das Jahr 1972 eine Anpassung des Beitrags vorgenommen werden muss.
Die Stadt Zürich hat die für die Jahre 1970 und 1971 nachgesuchten Beiträge bereits bewilligt mit Ausnahme der Reallohnerhöhung von Fr. 1200 pro Angestellten und der Ergänzungszulage von 6 1/2% Die entsprechenden Gesuche befinden sich zurzeit in Bearbeitung, ebenso das Budget für das Jahr 1972.
Auf Antrag der Direktion des Erziehungswesens
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Zentralbibliothek Zürich wird für das Jahr 1971 ein zusätzlicher Beitrag von Fr. 775 200 bewilligt.
II. Der Beitrag an die Zentralbibliothek Zürich für das Jahr 1972 wird auf Fr. 2 655 000 festgesetzt.
Der im Jahre 1964 bewilligte, auf zwölf Jahre beschränkte jährliche Beitrag von Fr. 28 000 zur Amortisation des Fehlbetrags bei der Versicherungskasse und der Beitrag des Kantons von Fr. 1500 für das Verzeichnis der Hochschulschriften sind in diesem Betrag eingeschlossen.
III. Die Zusprechung der in Dispositiv I und II erwähnten Beiträge erfolgt unter Vorbehalt der Kreditbewilligung durch den Kantonsrat.
IV. Die Erziehungsdirektion wird eingeladen, die erforderlichen Kredite mit den Nachtragskrediten 2. Serie für das Jahr 1971 und mit dem Voranschlag für das Jahr 1972 auf Konto 2900.920.50 (Staatsbeitrag an die Zentralbibliothek Zürich) anzufordern.
Sie wird ermächtigt, über den zusätzlichen Beitrag von Fr. 775 200 für das Jahr 1971 sofort zu verfügen.
V. Mitteilung an die Direktion und die Bibliothekskommission der Zentralbibliothek Zürich, den Stadtrat von Zürich sowie an die Direktionen der Finanzen und des Erziehungswesens.